Stationen

Freitag, 15. April 2016

Richtigstellung

In seinem Artikel "Robine Hood aus Chemnitz: Warum Sieglinde Baumert für Claus Kleber sitzt“ schrieb der Achse-Autor Manfred Haferburg über eine GEZ-Verweigerin, die im Gefängnis landete, weil Sie sich die GEZ-Gebühren nicht zahlte und sich weigerte, eine Vermögensauskunft zu unterzeichnen:
„Wenn Sieglinde Baumert keine hart arbeitende deutsche Steuerzahlerin wäre, könnte sie für eine vergleichbare Strafe von 6 Monaten folgende Taten begehen: Sie könnte bei einem illegalen Autorennen eine junge Frau totfahren…"
Die von Haferburg gemachte Aussage ist unrichtig und spiegelt nicht die Realität der deutschen Justiz im Jahre 2016 wieder. Der Autor möchte seine Aussage hiermit richtigstellen:
Wenn Sie bei einem illegalen Autorennen eine völlig unbeteiligte 19-jährige, auf dem Radweg Fahrrad fahrende Studentin totfahren, dann müssen Sie gar nicht ins Gefängnis. Auch nicht, wenn Sie nicht mehr unter Jugendstrafrecht fallen, weil Sie schon 22 und 23 Jahre alt sind. Auch nicht - gesetzt den Fall, Sie heißen Erkan oder Firat - wenn Sie nach dem Unfall einem Polizisten, der den Radstand des Mercedes mit Sprühkreide markiert zuraunen, er soll aufpassen, die Alufelgen hätten 3000 Euro gekostet. Dann verkündet der Richter trotzdem, wie gestern in Köln geschehen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. (Achtung, folgen Sie nicht diesem Link, er führt Sie zu einer anderen Bewährungsstrafe, wo zwei Raser bei einem illegalen Rennen den Insassen eines Taxis ums Leben brachten und auf Bewährung verurteilt wurden).
Den richtigen Link finden Sie hier.

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