Vorbemerkung von Jürgen Fritz
Als Petitionsrecht wird allgemein das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Stellen und Ämter zu richten, angehört zu werden und in der Folge keinerlei Benachteiligungen auf Grund dieser Eingabe befürchten zu müssen. In der Bundesrepublik Deutschland hat das Petitionsrecht den Rang eines Grundrechtes und ist in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben, wo es heißt:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln
oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder
Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu
wenden.“
Nun würde es selbstverständlich wenig Sinn ergeben, hätten die Bürger
einfach nur das Recht, solche Bitten und Beschwerden schriftlich
einzureichen, wenn die Volksvertreter diese dann einfach in den
Papierkorb werfen oder in großen Aktenordnern abheften und in den Keller
tragen. Das Bundesverfassungsgericht entschied daher bereits 1953 unter anderem:
„Das Grundrecht des Art. 17 GG
verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht
darauf, daß die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt,
sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der
Erledigung schriftlich mitteilt.“
Der Deutsche Bundestag hat zur Prüfung einen gesonderten Petitionsausschuss
gegründet. Hierbei gilt: Eine Petition im Sinne des Grundgesetzes muss
schriftlich erfolgen und den Absender erkennen lassen. Der
Eingabesteller hat einen Anspruch darauf, dass seine Petition
entgegengenommen und beschieden wird.Seit dem 1. September 2005 ist es möglich, Online-Petitionen über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Zugleich sind Öffentliche Petitionen eingeführt worden. Bei einer Öffentlichen Petition besteht im Gegensatz zu einer Einzelpetition die Möglichkeit, dass weitere Personen mitzeichnen können. Bei einer Online-Petition setzt dies aber natürlich voraus, dass sie freigeschaltet wird. Verweigert der Deutsche Bundestag die Freischaltung einer öffentlichen Online-Petition, so können dort auch keine weitere Personen diese unterstützen. Diese Unterstützung durch viele andere ist aber in mehrfacher Hinsicht von Relevanz, nicht nur weil dies der Petition natürlich wesentlich mehr Gewicht verleiht, wenn viele Tausende sie unterstützen.
Denn wird eine Petition innerhalb von vier Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht, so wie wir dies bei der Petition „Erklärung 2018“ von Vera Lengsfeld erleben durften. So und nun lesen Sie bitte nach dieser Vorbemerkung, was David Berger zu berichten weiß bezüglich der Petition, die sich gegen die Unterzeichnung des Migrationspaktes durch die Bundesregierung wendet.
Bundestag verweigert Veröffentlichung der Online-Petition
Ob dieser Akt, der jedem demokratischen Denken und der Grundidee des Petitionsausschusses des Bundestags diametral entgegen steht, auf Anweisung von oben oder aus vorauseilendem Gehorsam erfolgte, ist zur Stunde noch unklar. Fest steht wohl:
„Eine Petition wird nicht auf den Internetseiten des Deutschen #Bundestages
veröffentlicht, weil die Verwaltung der Meinung ist, eine
Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten. Somit ist
klar, wie mit anderen Meinungen umgegangen wird!“
Dies berichtet der Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller (AfD):"Eine Petition wird nicht auf den Internetseiten des Deutschen
Die geplante Petition ist datiert auf den 25. September 2018, trägt verwaltungstechnisch die Nummer 84222 – vom 25.09.2018. Wer sie auf der Internetseite des Petitionsausschusses sucht, wird dort nichts finden!!
Mir liegt der Text der Petition allerdings vor. Er fordert einen Bundestagsbeschluss, in dem der Bundestag der Bundesregierung untersagt, dem „Global Compact for Migration“ beizutreten bzw. diesem Dokument im Namen der Bundesregierung zuzustimmen. Oder andere Handlungen zu unternehmen, durch welche Deutschland dem „Global Compact for Migration“ beitritt, diesen unterstützt oder sich sonst wie im Sinne dieses Dokuments sich politisch bindet.
In der Begründung dazu heißt es:
„Die Garantie der
Rechtssetzungsbefugnis der Legislative, die Einheitlichkeit der
Rechtsordnung, der Vorbehalt der Machbarkeit aus dem
Gewährleistungsrechten des Grundgesetzes, insbesondere des Grundrechts
auf Asyl, sind souveräne, unveräußerliche Rechte der Bundesrepublik
Deutschland. Die Einwanderung nach Deutschland kann
nicht durch ein Globales Forum künftig rechtsverbindlich und
unabänderlich über die Souveränität des Deutschen Staatsvolkes bestimmt
werden.“
Hinzukommt, dass man die Betroffenen offensichtlich sehr bewusst
täuschen wollte, indem man den ursprünglichen Textentwurf des
Migrationspaktes vom Februar 2018 gegenüber dem am 11. Juli 2018 zur
Abstimmung vorgelegten klammheimlich verändert hat. In der Petition
heißt es:
„Vorgestellt und beschlossen wurde im
Europaparlament am 05.02.2018 eine weitaus weniger rechtlich und
unmittelbar rechtlich weitreichende Formulierung. Zwischen der Variante
aus Februar und der vom 11. Juli liegen hingegen so erhebliche
Unterschiede, dass der Bundestag aufgefordert wird, der Kanzlerin die
Unterzeichnung des Globalen Pakts zur Migration am 11.12.2018 anlässlich
der feierlichen Eröffnung der UN-Konferenz in Marrakesch zu
untersagen.“
Ein Schlag ins Gesicht der Demokratie
Und dann kommt eine Passage, die eigentlich von unserem Demokratie- und Rechtsstaatbegriff her eine Selbstverständlichkeit ist, aber dennoch in unserer „Merkeldiktatur“ immer mehr in Vergessenheit geraten ist:
„Die Kanzlerin hat kein Recht, am Deutschen Bundestag vorbei, den Souverän zu missachten. Der Bundestag möge sich intensiv mit dem Werk auseinandersetzen, Sachverständige hören und dann darüber entscheiden.“
Die schlechten Erfahrungen
mit dem Petitionsausschuss des Bundestags und seiner
Verwaltungssstellen, die bereits die Initiatoren und Unterzeichner der
Petition 2018 machen mussten, scheinen offensichtlich kein
Einzelfall zu sein. Nur dass man nun bereits im Vorfeld vermeiden will,
dass es überhaupt zu einer Petition kommt bzw. klar wird, was die
Bevölkerung Deutschlands wirklich zur Flüchtlingspolitik des Systems
Merkel denkt.Was der Petitionsausschuss hier bietet, ist ein Schlag ins Gesicht unserer Demokratie. Einmal mehr wurde der Geist unsere freiheitlichen Demokratie auf dem Altar des immigrationsbesoffenen Systems Merkel geopfert.
P.S.
Hier kann die vom Bundestag gelöschte Anti-Migrationspakt-Petition (vollständiger Text) nachgelesen werden.
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Dieser Artikel erschien zuerst auf Philosophia perennis, einem der führenden freien Medien, und erscheint hier mit freundlicher Genehmigung des Autors und PP-Betreibers.
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Zum Autor: David Berger (Jg.
1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.)
viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum
Besteller werdende Buch Der heilige Schein über
seine Arbeit im Vatikan als homosexueller Mann. Anschließend zwei Jahre
Chefredakteur eines Homomagazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritk.
Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a.
für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European). Seine Bibliographie wissenschaftlicher Schriften umfasst ca. 1.000 Titel. Jürgen Fritz und David BergerÖsterreichs Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ widerspricht der auch in Deutschland sehr beliebten Argumentation, es handle sich bei dem UN-Migrationspakt nur um eine reine Absichtserklärung ohne jede rechtliche Verbindlichkeit.
Klartext zum UN-Migrationspakt kommt von unseren österreichischen Nachbarn: Österreichs Innenminister Kickl meldet sich äußerst kritisch zu dem Dokument, dessen Unterzeichnung für den Dezember geplant ist, zu Wort. Unser Tweet der Woche diesmal von pip-News:
Das ganze Papier durchwehe eine völlig undifferenzierte, fast naive Sicht auf das Migrationsproblem: Migration sei etwas absolut Gutes, Negatives sei komplett ausgeblendet. Eine Unterscheidung zwischen illegaler und legaler Migration finde nicht statt. So Österreichs Innenminister Kickl in einer Talkshow.
„Wäre ein schlechter Innenminister, wenn ich der Unterzeichnung dieses Papiers zustimmen würde.“
Kickl widersprach dabei auch der in Deutschland sehr beliebten Argumentation, es handle sich bei dem Papier ja um eine reine Absichtserklärung ohne jede rechtliche Verbindlichkeit. Die Gefahr sei groß, dass so katastrophale Dinge „über die Hintertür Eingang“ in unsere Rechtssprechung finden würden.Ich wäre ein schlechter Innenminister, wenn ich der Unterzeichnung dieses Papiers zustimmen würde.
Die USA und Ungarn haben sich bereits distanziert und werden nicht unterzeichnen. Polen befindet sich ebenfalls auf dem Weg zur Absage. Doch in Deutschland gilt schon leise Kritik (noch) als Sakrileg...