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Mittwoch, 24. Oktober 2018

Die machen Deutschland wie eine Sardinendose auf

Welch eine Ungeheuerlichkeit und was für ein Schlag ins Gesicht der Demokratie! Der Deutsche Bundestag hat eine Petition, die die Unterzeichnung des „Global Compact for Migration“ verhindern will, von seinen Internetseiten gelöscht bzw. gar nicht erst freigeschaltet. Und das mit einer mehr als abenteuerlichen Begründung, die tief blicken lässt. Nach Angaben des Bundestagsabgeordneten Hansjörg Müller (AfD) ist die zuständige Verwaltung der Meinung, eine Veröffentlichung „könnte den interkulturellen Dialog belasten“. David Berger, dem der Text der Petition vorliegt, berichtet.

Vorbemerkung von Jürgen Fritz

Als Petitionsrecht wird allgemein das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Stellen und Ämter zu richten, angehört zu werden und in der Folge keinerlei Benachteiligungen auf Grund dieser Eingabe befürchten zu müssen. In der Bundesrepublik Deutschland hat das Petitionsrecht den Rang eines Grundrechtes und ist in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben, wo es heißt:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Nun würde es selbstverständlich wenig Sinn ergeben, hätten die Bürger einfach nur das Recht, solche Bitten und Beschwerden schriftlich einzureichen, wenn die Volksvertreter diese dann einfach in den Papierkorb werfen oder in großen Aktenordnern abheften und in den Keller tragen. Das Bundesverfassungsgericht entschied daher bereits 1953 unter anderem:
„Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, daß die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.“
Der Deutsche Bundestag hat zur Prüfung einen gesonderten Petitionsausschuss gegründet. Hierbei gilt: Eine Petition im Sinne des Grundgesetzes muss schriftlich erfolgen und den Absender erkennen lassen. Der Eingabesteller hat einen Anspruch darauf, dass seine Petition entgegengenommen und beschieden wird.
Seit dem 1. September 2005 ist es möglich, Online-Petitionen über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Zugleich sind Öffentliche Petitionen eingeführt worden. Bei einer Öffentlichen Petition besteht im Gegensatz zu einer Einzelpetition die Möglichkeit, dass weitere Personen mitzeichnen können. Bei einer Online-Petition setzt dies aber natürlich voraus, dass sie freigeschaltet wird. Verweigert der Deutsche Bundestag die Freischaltung einer öffentlichen Online-Petition, so können dort auch keine weitere Personen diese unterstützen. Diese Unterstützung durch viele andere ist aber in mehrfacher Hinsicht von Relevanz, nicht nur weil dies der Petition natürlich wesentlich mehr Gewicht verleiht, wenn viele Tausende sie unterstützen.
Denn wird eine Petition innerhalb von vier Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht, so wie wir dies bei der Petition „Erklärung 2018“ von Vera Lengsfeld erleben durften. So und nun lesen Sie bitte nach dieser Vorbemerkung, was David Berger zu berichten weiß bezüglich der Petition, die sich gegen die Unterzeichnung des Migrationspaktes durch die Bundesregierung wendet.

Bundestag verweigert Veröffentlichung der Online-Petition

Ob dieser Akt, der jedem demokratischen Denken und der Grundidee des Petitionsausschusses des Bundestags diametral entgegen steht, auf Anweisung von oben oder aus vorauseilendem Gehorsam erfolgte, ist zur Stunde noch unklar. Fest steht wohl:
„Eine Petition wird nicht auf den Internetseiten des Deutschen veröffentlicht, weil die Verwaltung der Meinung ist, eine Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten. Somit ist klar, wie mit anderen Meinungen umgegangen wird!“
Dies berichtet der Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller (AfD):

"Eine Petition wird nicht auf den Internetseiten des Deutschen veröffentlicht, weil die Verwaltung der Meinung ist, eine Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten. Somit ist klar, wie mit anderen Meinungen umgegangen wird! "

Die geplante Petition ist datiert auf den 25. September 2018, trägt verwaltungstechnisch die Nummer 84222 – vom 25.09.2018. Wer sie auf der Internetseite des Petitionsausschusses sucht, wird dort nichts finden!!

Mir liegt der Text der Petition allerdings vor. Er fordert einen Bundestagsbeschluss, in dem der Bundestag der Bundesregierung untersagt, dem „Global Compact for Migration“ beizutreten bzw. diesem Dokument im Namen der Bundesregierung zuzustimmen. Oder andere Handlungen zu unternehmen, durch welche Deutschland dem „Global Compact for Migration“ beitritt, diesen unterstützt oder sich sonst wie im Sinne dieses Dokuments sich politisch bindet.
In der Begründung dazu heißt es:
„Die Garantie der Rechtssetzungsbefugnis der Legislative, die Einheitlichkeit der Rechtsordnung, der Vorbehalt der Machbarkeit aus dem Gewährleistungsrechten des Grundgesetzes, insbesondere des Grundrechts auf Asyl, sind souveräne, unveräußerliche Rechte der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwanderung nach Deutschland kann nicht durch ein Globales Forum künftig rechtsverbindlich und unabänderlich über die Souveränität des Deutschen Staatsvolkes bestimmt werden.
Hinzukommt, dass man die Betroffenen offensichtlich sehr bewusst täuschen wollte, indem man den ursprünglichen Textentwurf des Migrationspaktes vom Februar 2018 gegenüber dem am 11. Juli 2018 zur Abstimmung vorgelegten klammheimlich verändert hat. In der Petition heißt es:
„Vorgestellt und beschlossen wurde im Europaparlament am 05.02.2018 eine weitaus weniger rechtlich und unmittelbar rechtlich weitreichende Formulierung. Zwischen der Variante aus Februar und der vom 11. Juli liegen hingegen so erhebliche Unterschiede, dass der Bundestag aufgefordert wird, der Kanzlerin die Unterzeichnung des Globalen Pakts zur Migration am 11.12.2018 anlässlich der feierlichen Eröffnung der UN-Konferenz in Marrakesch zu untersagen.“

Ein Schlag ins Gesicht der Demokratie

Und dann kommt eine Passage, die eigentlich von unserem Demokratie- und Rechtsstaatbegriff her eine Selbstverständlichkeit ist, aber dennoch in unserer „Merkeldiktatur“ immer mehr in Vergessenheit geraten ist:
„Die Kanzlerin hat kein Recht, am Deutschen Bundestag vorbei, den Souverän zu missachten. Der Bundestag möge sich intensiv mit dem Werk auseinandersetzen, Sachverständige hören und dann darüber entscheiden.“
Die schlechten Erfahrungen mit dem Petitionsausschuss des Bundestags und seiner Verwaltungssstellen, die bereits die Initiatoren und Unterzeichner der Petition 2018 machen mussten, scheinen offensichtlich kein Einzelfall zu sein. Nur dass man nun bereits im Vorfeld vermeiden will, dass es überhaupt zu einer Petition kommt bzw. klar wird, was die Bevölkerung Deutschlands wirklich zur Flüchtlingspolitik des Systems Merkel denkt.
Was der Petitionsausschuss hier bietet, ist ein Schlag ins Gesicht unserer Demokratie. Einmal mehr wurde der Geist unsere freiheitlichen Demokratie auf dem Altar des immigrationsbesoffenen Systems Merkel geopfert.

P.S.

Hier kann die vom Bundestag gelöschte Anti-Migrationspakt-Petition (vollständiger Text) nachgelesen werden.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf Philosophia perennis, einem der führenden freien Medien, und erscheint hier mit freundlicher Genehmigung des Autors und PP-Betreibers.
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Zum Autor: David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch Der heilige Schein über seine Arbeit im Vatikan als homosexueller Mann. Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Homomagazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritk. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die ZeitJunge Freiheit, The European). Seine Bibliographie wissenschaftlicher Schriften umfasst ca. 1.000 Titel.   Jürgen Fritz und David Berger





Österreichs Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ widerspricht der auch in Deutschland sehr beliebten Argumentation, es handle sich bei dem UN-Migrationspakt nur um eine reine Absichtserklärung ohne jede rechtliche Verbindlichkeit. 
Klartext zum UN-Migrationspakt kommt von unseren österreichischen Nachbarn: Österreichs Innenminister Kickl meldet sich äußerst kritisch zu dem Dokument, dessen Unterzeichnung für den Dezember geplant ist, zu Wort. Unser Tweet der Woche diesmal von pip-News:
Das ganze Papier durchwehe eine völlig undifferenzierte, fast naive Sicht auf das Migrationsproblem: Migration sei etwas absolut Gutes, Negatives sei komplett ausgeblendet. Eine Unterscheidung zwischen illegaler und legaler Migration finde nicht statt. So Österreichs Innenminister Kickl in einer Talkshow.
„Wäre ein schlechter Innenminister, wenn ich der Unterzeichnung dieses Papiers zustimmen würde.“
Kickl widersprach dabei auch der in Deutschland sehr beliebten Argumentation, es handle sich bei dem Papier ja um eine reine Absichtserklärung ohne jede rechtliche Verbindlichkeit. Die Gefahr sei groß, dass so katastrophale Dinge „über die Hintertür Eingang“ in unsere Rechtssprechung finden würden.
Ich wäre ein schlechter Innenminister, wenn ich der Unterzeichnung dieses Papiers zustimmen würde.
Die USA und Ungarn haben sich bereits distanziert und werden nicht unterzeichnen. Polen befindet sich ebenfalls auf dem Weg zur Absage. Doch in Deutschland gilt schon leise Kritik (noch) als Sakrileg...