Ein krasser Widerspruch in der
Argumentationskette politisch-korrekter Kulturrelativisten und
moralischer Narzissten: In einem Artikel der BILD-Zeitung vom August 2018 über den Prozess gegen den
Messerstecher von Burgwedel heißt es: „Abdullah A., der sich selbst als
„Musterflüchtling“ bezeichnet, hält nach BILD-Informationen an der
schriftlichen Erklärung fest, die sein Anwalt vor dem Prozess abgegeben
hatte. Auszug: „Der Beschuldigte kennt es aus seiner Kultur so, dass
Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden. Er beschreibt die
regionalen Bräuche wie folgt: Wird man beleidigt, darf man zustechen. In
schweren Fällen darf man die Person töten.“ Und: „Er führt aus, dass
sein Verhalten nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden
war und begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.““
Wenn ich als Kritiker behaupte, der islamische Kulturkreis neige eher
zu patriarchalen und gewaltaffinen Denk- und Handlungsmustern, bin ich
im schlimmsten Fall der böse „Nazi“ und „Rassist“ und werde in jedem Fall mit
kulturrelativistischen, weltfremden und unlogischen Kommentaren geteert
und gefedert.
Argumentiert aber der
Anwalt eines muslimischen Messerstechers bzw. der Straftäter selbst
exakt so (es liege an der Kultur bzw. Sozialisation), wirkt sich das
Ganze womöglich sogar noch strafmildernd aus (Stichwort Kulturbonus).
Während also diejenigen, die den Import radikaler Weltbilder aufgrund
unterschiedlicher Wert- und Moralvorstellungen kritisieren, für das
Argument diffamiert werden, werden die Radikalen mit exakt demselben
Argument in Schutz genommen.