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Freitag, 19. Oktober 2018

Purer Wahnsinn

Ein krasser Widerspruch in der Argumentationskette politisch-korrekter Kulturrelativisten und moralischer Narzissten: In einem Artikel der BILD-Zeitung vom August 2018 über den Prozess gegen den Messerstecher von Burgwedel heißt es: „Abdullah A., der sich selbst als „Musterflüchtling“ bezeichnet, hält nach BILD-Informationen an der schriftlichen Erklärung fest, die sein Anwalt vor dem Prozess abgegeben hatte. Auszug: „Der Beschuldigte kennt es aus seiner Kultur so, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden. Er beschreibt die regionalen Bräuche wie folgt: Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten.“ Und: „Er führt aus, dass sein Verhalten nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden war und begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.““

Wenn ich als Kritiker behaupte, der islamische Kulturkreis neige eher zu patriarchalen und gewaltaffinen Denk- und Handlungsmustern, bin ich im schlimmsten Fall der böse „Nazi“ und „Rassist“ und werde in jedem Fall mit kulturrelativistischen, weltfremden und unlogischen Kommentaren geteert und gefedert.
Argumentiert aber der Anwalt eines muslimischen Messerstechers bzw. der Straftäter selbst exakt so (es liege an der Kultur bzw. Sozialisation), wirkt sich das Ganze womöglich sogar noch strafmildernd aus (Stichwort Kulturbonus).

Während also diejenigen, die den Import radikaler Weltbilder aufgrund unterschiedlicher Wert- und Moralvorstellungen kritisieren, für das Argument diffamiert werden, werden die Radikalen mit exakt demselben Argument in Schutz genommen.