Mittwoch, 11. Mai 2016
Disziplinarverfahren
Jan-Robert von Renesse
Kurt Einhorn hat in den 1960er-Jahren eine Entschädigung dafür bekommen, dass er seiner Freiheit beraubt worden war und gesundheitliche Schäden erlitten hat. Eine Rente für die Arbeit im Ghetto blieb ihm damals versagt – wie allen Überlebenden. Erst 2002 verabschiedete der Bundestag das sogenannte Ghettorenten-Gesetz. Offizieller Titel: "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto", kurz ZRBG. Menschen wie Kurt Einhorn schöpften Hoffnung. Das Problem: Die Antragsteller mussten beweisen, dass sie sich damals ihre Arbeit im Ghetto freiwillig ausgesucht hatten und dafür bezahlt wurden. Denn eine Arbeitsrente gibt es in Deutschland nur für freiwillige und entlohnte Arbeit.
Das kann ja wohl nicht wahr sein. Es wäre noch halbwegs verständlich, wenn wer als Zwangsarbeiter beschäftigt war, mehr Rente bekäme, als der, der eine geringe Belohnung erhielt. Aber hier ist es ja genau umgekehrt. Uund es ist ja schon blanker Zynismus, die schiere Versorgung mit Kartoffeln als Entlohnung anzusehen, wieviel zynischer ist es da, denen, die nicht durch die Umstände zu "freiwilliger Arbeitsaufnahme", sondern von SS-Personal zu Zwangsarbeit gezwungen wurden, als nicht rentenberechtigt einzustufen, zumal diese ja ebenfalls eine Verpflegung entgegengenommen haben müssen, da sie andernfalls nicht hätten überleben können. Diese Erbsenzählerei ist abscheulich.
Auch die Zwangsarbeit war freiwillig!! Wer sich weigerte, wurde erschossen, wer sich freiwillig nicht weigerte, wurde nicht erschossen und hat daher Anspruch auf Ghettorente. Das ist doch nicht so schwer zu begreifen, werte Rententräger.
Die Toten werden gepflegt, die Überlebenden gequält.
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