Schreibt er [gemeint ist Heiko Maas] etwa, „bei der Staatsbürgerschaft will die AfD zurück zum
Blutsrecht von 1913“, dann scheint er den Faden völlig verloren zu
haben.
Um dem Gegner eine reaktionäre, dumpf völkische Gesinnung
anzuhängen, übersieht der Justizminister, dass es sich bei dem
sogenannten „Blutrecht“ um das bis heute (nicht bloß in Deutschland)
geltende Abstammungsprinzip handelt, dem zu Folge jeder Mensch einen
Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wenn seine
Eltern Deutsche sind, gleich, wo sie sich zum Zeitpunkt der Geburt
aufhalten mochten.
Das heißt, jedes Neugeborene, das eine Mutter und einen Vater mit
deutscher Staatsangehörigkeit hat, steht von Anfang an unter dem Schutz
des deutschen Staates. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Hier
geht es um den Erhalt eines bewährten Grundrechts, auch wenn inzwischen
das Geburtsortsprinzip hinzugekommen ist. Kinder nichtdeutscher Eltern
ermöglicht es, die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft nach
Erlangung der Volljährigkeit, sofern sie in Deutschland geboren wurden. Thomas Rietzschel
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