Stationen

Mittwoch, 18. Mai 2016

Und sowas ist Justizminister

Schreibt er [gemeint ist Heiko Maas] etwa, „bei der Staatsbürgerschaft will die AfD zurück zum Blutsrecht von 1913“, dann scheint er den Faden völlig verloren zu haben.

Um dem Gegner eine reaktionäre, dumpf völkische Gesinnung anzuhängen, übersieht der Justizminister, dass es sich bei dem sogenannten „Blutrecht“ um das bis heute (nicht bloß in Deutschland) geltende Abstammungsprinzip handelt, dem zu Folge jeder Mensch einen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wenn seine Eltern Deutsche sind, gleich, wo sie sich zum Zeitpunkt der Geburt aufhalten mochten.

Das heißt, jedes Neugeborene, das eine Mutter und einen Vater mit deutscher Staatsangehörigkeit hat, steht von Anfang an unter dem Schutz des deutschen Staates. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Hier geht es um den Erhalt eines bewährten Grundrechts, auch wenn inzwischen das Geburtsortsprinzip hinzugekommen ist. Kinder nichtdeutscher Eltern ermöglicht es, die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft nach Erlangung der Volljährigkeit, sofern sie in Deutschland geboren wurden.   Thomas Rietzschel

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.