Auf CR-Online veröffentlicht Winfried Veil 21 Thesen zum Irrweg der DS-GVO.
Man sollte sich diese jetzt schon als Argumentationshilfe für künftige
Rechtsstreitigkeiten zurücklegen, es ist eine echte Fundgrube. Hier nur
ein Zitat:
„Nach der DS-GVO sind personenbezogene Daten „alle Informationen,
die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche
Person beziehen“ (Art. 4 Nr. 1). Daten
sind also Informationen. Man ersetze den Begriff des Datums durch den
der Information und schon erscheinen einem viele Regelungen der DS-GVO
fragwürdig. So schreibt die DS-GVO zum Beispiel den Grundsatz der Datenminimierung vor. Informationsminimierung
als Leitprinzip? Wirklich? Daten sind Informationen, Ideen, Wissen und
Meinungen. Sie sind Grundlage unserer Wissensgesellschaft. Der freie
Fluss von Informationen ist Teil einer auf Freiheit und Wettbewerb
beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Das Wesen dieser
Ordnung ist der Austausch von Ideen und Meinungen. Barrieren für den
Datenaustausch widersprechen dem grundsätzlich.“
Winfried Veil war auf Seiten der Bundesregierung bei den
Ratsverhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dabei. Er
beschäftigt sich seither wissenschaftlich mit dem Thema und ist
Mitherausgeber eines Kommentars zur DS-GVO.“
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