Der Staatsrechtler Rupert Scholz hat sich erneut für eine Einschränkung des Asylrechts ausgesprochen.
Die Bundesregierung müsse das Grundgesetz so ändern, daß das Recht auf
Asyl nicht mehr von jedem Einwanderer eingeklagt werden könne, sagte
Scholz der Welt.
Auch für das Asylrecht gebe es Grenzen, zum Beispiel wenn die innere
Sicherheit gefährdet sei oder wenn die Bevölkerung wirtschaftlich oder
kulturell durch die Masseneinwanderung überfordert werde. Auch wenn der
soziale Friede ernsthaft bedroht werde, müsse der Gesetzgeber das
Asylrecht einschränken.
Warnung vor Überlastung des Sozialstaats
Der frühere Verteidigungsminister und CDU-Politiker widersprach zudem
der Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, wonach das Grundrecht
auf Asyl keine Obergrenze kenne. „Das ist verfassungsrechtlich falsch.
Wenn die Migranten heute den Staat zwischen 25 und 50 Milliarden Euro
kosten, und das bleibt so über zehn, 20, möglicherweise noch mehr Jahre,
dann ist die Frage der Belastbarkeit des Sozialstaats durchaus
aktuell“, warnte Scholz.
Sowohl aus der Sicht des Artikels 16a als auch aus dem
Sozialstaatsprinzip heraus seien damit Obergrenzen nicht nur möglich,
sondern im Fall einer Überlastung sogar zwingend erforderlich. JF
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