Gestern
haben Vera Lengsfeld, Henryk Broder und ich die zur Petition
umgewandelte "Gemeinsame Erklärung 2018" an Marian Wendt, den
Vorsitzenden des Petitionausschusses des Bundestages, übergeben, heute fand in der nämlichen Besetzung eine Pressekonferenz dazu statt (Vera Lengsfeld berichtet darüber auf ihrer Webseite).
Es gibt so absonderliche wie verständliche Gerüchte über angebliche
Unzulänglichkeiten der Petition, eine Bundestagsabgeordnete der Linken
twitterte das Märchen, sie habe deswegen gar nicht übergeben werden
können, irgendeine SPD-Nase erklärte, wir hätten keine Ahnung, was eine
Petition sei, man könne nicht so einen simplen Zweizeiler abgeben (unser
Begründungsschreiben
umfasst vier Seiten; es gibt den Typus des Tranzendentalinformierten
aber in allen Parteien), und ein online-Dienst verbreitete die
Halbwahrheit, wir müssten mit den Unterschriften noch einmal bei Null
anfangen – tatsächlich verhält es sich so, dass online-Petitionen vom
Bundestag anders behandelt werden als "papierne", wir müssen den Text
noch einmal auf die entsprechende Webseite des Bundestags stellen, und
alle Unterzeichner werden von uns via Mail aufgefordert, dort ihre
Unterschrift per Klick zu bestätigen. Diese Bestätigung sei nötig, denn
wir könnten ja auch das Telefonbuch von Berlin auf unsere CD kopiert
haben, erklärte der Vorsitzende (Broder: "von Warschau").
Das mag für die Unterzeichner lästig sein, hat aber auch einen Vorteil. Wir mussten feststellen, dass die Zahl der täglichen Unterschriften ab einem gewissen Zeitpunkt auf ungefähr ein Viertel der Vortage absank und dort verharrte. Zugleich erfuhren wir, dass der Webseite verschiedene Warnhinweise vorgeschaltet waren, die sie als unsicher und virenbelastet darstellten. Ts ts ts... Dergleichen wird sich auf der Bundestagspetitionsseite eher nicht wiederholen.
Soweit das. Die Petenten verwiesen in der Pressekonferenz noch einmal auf die Illegalität des massenhaften Grenzübertritts, und zwar mit dem Königinnenargument, dass nicht nur renommierte Staatsrechtler wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio oder die Professoren Schachtschneider, Scholz und Murswiek dieser Ansicht sind, sondern auch die Kanzlerin selbst, die am 13. November 2015 in der ZDF-Sendung "Was nun?" erklärt hatte, sie habe den Plan, in der sogenannten Flüchtlingspolitik "aus Illegalität Legalität zu machen". Fast niemand außer Carl Schmitt, Berlin, sowie dem braven Konstanzer Jura-Professor Daniel Thym widersprach der Kanzlerin in dieser erfrischend selbstentblößenden Feststellung.
Das mag für die Unterzeichner lästig sein, hat aber auch einen Vorteil. Wir mussten feststellen, dass die Zahl der täglichen Unterschriften ab einem gewissen Zeitpunkt auf ungefähr ein Viertel der Vortage absank und dort verharrte. Zugleich erfuhren wir, dass der Webseite verschiedene Warnhinweise vorgeschaltet waren, die sie als unsicher und virenbelastet darstellten. Ts ts ts... Dergleichen wird sich auf der Bundestagspetitionsseite eher nicht wiederholen.
Soweit das. Die Petenten verwiesen in der Pressekonferenz noch einmal auf die Illegalität des massenhaften Grenzübertritts, und zwar mit dem Königinnenargument, dass nicht nur renommierte Staatsrechtler wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio oder die Professoren Schachtschneider, Scholz und Murswiek dieser Ansicht sind, sondern auch die Kanzlerin selbst, die am 13. November 2015 in der ZDF-Sendung "Was nun?" erklärt hatte, sie habe den Plan, in der sogenannten Flüchtlingspolitik "aus Illegalität Legalität zu machen". Fast niemand außer Carl Schmitt, Berlin, sowie dem braven Konstanzer Jura-Professor Daniel Thym widersprach der Kanzlerin in dieser erfrischend selbstentblößenden Feststellung.
Interessanterweise hat der Deutschlandfunk Kultur
in seinem "Bericht" über die Pressekonferenz zwar Broders und meine
Witzeleien über den Namen des achtbaren Juristen Thym zu recht gerügt (hier,
so ab 7:20), aber penibel weggeschnitten, dass ich dessen Streben, aus
Illegalität Legalität zu machen, direkt in den Zusammenhang mit Merkels
Worten stellte, ohne die sie jetzt wirken, als hätte ich das gesagt. Die
Lücke zeugt sich in der Sendung gewisserma ßen leitmotivisch fort, es
gibt in der ganzen Debatte nur eine erwähnenswerte Wortmeldung eines
Juristen – Sie erraten gewiss, um wen es sich handelt –, und die
anderthalb Millionen Goldstücke weilen ganz legal hier im Land, sogar
diejenigen, die mit falschen oder Dutzenden Identitäten, ohne Pässe und
ohne Asylgrund kamen, auch diejenigen, die schon vorher einen Asylantrag
in einem anderen EU-Land gestellt haben etc. pp. – Staatsfunk as usual.
Ob die sich manchmal mit sich selber langweilen, oder ist Allah immer
so gnädig, solcher Leute IQ vor der zweiten Standardabweichung
selbstgenügsamkeitsfördernd abklingen zu lassen?
Beiseite und kurz in medias res: Thym argumentiert, dass Art. 16a GG Abs. 5 die Absätze 1-4 aushebelt, also EU-Recht deutsches Recht bricht und die Dublin-Regelungen die in Abs. 5 geforderten "völkerrechtlichen Verträge" sind, die das dürfen.
Dublin III schreibt nun zwar vor, dass das erste EU-Land, das der Migrant betritt, für seinen Antrag zuständig ist, aber auch, dass der Migrant einen Anspruch darauf hat, dass geprüft wird, welches Land zuständig ist (Art. 3 Abs. 1 Dublin-III-Verordnung). Und diese Prüfung muss nach maximal drei Monaten abgeschlossen sein, sonst darf er nicht mehr ins zuständige Land abgeschoben werden. Das sind Regelungen, die für den Ernstfall taugen wie Thym für den Prix Goncourt.
Freund ***, Jurist, scheibt folgende pikante Betrachtung dazu: "Ich weiß, dass das völlig gaga ist, denn wer aus Österreich einreist, für den ist Deutschland nie und nimmer zuständig. Der Unsinn besteht also darin, dass es einen europarechtlichen Anspruch auf ein Verfahren gibt, dessen Ergebnis von vornherein feststeht, nämlich dass Deutschland unzuständig ist. Und wegen dieses Anspruchs auf ein Verfahren dürfen erstmal alle rein, und weil Abschiebung nicht funktioniert, bleiben sie dann und es kommt zu dem materiell rechtswidrigen Ergebnis, dass wir über eine Million Migranten im System haben, die nicht ins System dürften.
Die EU-Verordnung Dublin III ist also unbrauchbar, weil sie ein Verfahren vorschreibt, dass ungeeignet ist, den eigentlichen Sinn der Verordnung zu erfüllen. Anders: Hält man sich an die Verfahrensregeln von Dublin III in einem Moment des Massenansturms, so schafft man unweigerliche eine Situation, die das Gegenteil dessen ist, was Dublin III will. Will man hingegen auch in Zeiten des Massenansturms das von Dublin III materiell Gewollte erreichen, muss man die Verfahrensgarantie für ein im Inland durchzuführendes Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Landes ignorieren, was seinerseits natürlich ein Rechtsbruch wäre.
Wir haben ein Gesetz, dessen Beachtung zu einem rechtswidrigen Zustand führt, und eine Verfassung, die uns diesem Gesetz ausliefert, ohne dass der deutsche Gesetzgeber die Macht hat, es zu ändern – es sei denn, man würde Artikel 16 a Absatz 5 des Grundgesetzes abschaffen. Wir leben also in Absurdistan.
Nur macht es dieser Befund m.E. noch schlimmer. Denn wir argumentieren ja bislang: Die Regierung bricht das Recht. Damit stellen wir das Recht gerade nicht in Frage. Thym sagt nun: Das Recht ist in sich unbrauchbar, der Souverän hat keine Chance, den Zustand unkontrollierter Masseneinwanderung zu beenden. Wer delegitimiert hier also?
Ich für mich bleibe dabei, dass die Massenzuwanderung rechtswidrig ist, denn auch Dublin III wie auch der ganze Artikel 16a Grundgesetz haben eine Ordnungsidee: Antrag stellen und bearbeiten im ersten sicheren Land. Und wenn es nun zu einem Massenansturm kommt und deshalb das von Dublin III vorgesehene komplizierte und zweistufige Verfahren nicht umsetzbar ist, ohne dieses Regelungsziel unmöglich zu machen, dann gilt: das Verfahren muss dem Regelungszweck dienen, nicht umgekehrt. Was wir seit 2015 erleben ist das Gegenteil dessen, was 1992 mit dem missglückten Asylkompromiss und auch was mit Dublin III gewollt war. Also ist es ein permanenter Rechtsbruch, eine Herrschaft des Unrechts im Namen einer Winkeladvokatie und Begriffsjurisprudenz schlimmster Sorte. Aber von einem rein formalistischen und gesetzespositivistischen Standpunkt aus könnte man das auch anders sehen, das muss man Thym konzedieren."
Unter anderem deswegen habe ich heute auf der Pressekonferenz gesagt, dass wir, also die Petenten, gern in aller Öffentlichkeit von Vertretern des Staates hören möchten, dass – wenn es sich denn so verhält – Deutschland nicht mehr souverän und der deutsche Souverän entmachtet worden ist, dass Deutschland kein Staatsgebiet und kein Staatsvolk mehr hat, dass jeder die deutsche Staatsgrenze überschreiten darf, dem nach Asyl bzw. leistungslosen Grundeinkommen zumute ist. Denn das wäre dann die Konsequenz. Und aus der könnte jeder Bürger dann seinerseits Konsequenzen ziehen, auch da hat das Grundgesetz ja mit dem 20. ein hübsches Artikelchen in petto. Aber Freund Thym wird schon eine EU-Verordnung auftreiben, die es aushebelt.
***
Mehrere bedeutende deutsche Wahrheits- und Qualitätsmedien vermelden die neueste Schändlichkeit des seit einem Jahr scheidenden US-Präsidenten: "Donald Trump hat sich erneut abfällig über Migranten geäußert und einige von ihnen als 'Tiere' bezeichnet" (hier, hier, hier).
Das Original finden Sie hier.
Die Leute, über die er spricht, sind diese.
Gut, dass die Lückenpresse mal wieder auf Draht war! MK am 17. Mai 2018
Beiseite und kurz in medias res: Thym argumentiert, dass Art. 16a GG Abs. 5 die Absätze 1-4 aushebelt, also EU-Recht deutsches Recht bricht und die Dublin-Regelungen die in Abs. 5 geforderten "völkerrechtlichen Verträge" sind, die das dürfen.
Dublin III schreibt nun zwar vor, dass das erste EU-Land, das der Migrant betritt, für seinen Antrag zuständig ist, aber auch, dass der Migrant einen Anspruch darauf hat, dass geprüft wird, welches Land zuständig ist (Art. 3 Abs. 1 Dublin-III-Verordnung). Und diese Prüfung muss nach maximal drei Monaten abgeschlossen sein, sonst darf er nicht mehr ins zuständige Land abgeschoben werden. Das sind Regelungen, die für den Ernstfall taugen wie Thym für den Prix Goncourt.
Freund ***, Jurist, scheibt folgende pikante Betrachtung dazu: "Ich weiß, dass das völlig gaga ist, denn wer aus Österreich einreist, für den ist Deutschland nie und nimmer zuständig. Der Unsinn besteht also darin, dass es einen europarechtlichen Anspruch auf ein Verfahren gibt, dessen Ergebnis von vornherein feststeht, nämlich dass Deutschland unzuständig ist. Und wegen dieses Anspruchs auf ein Verfahren dürfen erstmal alle rein, und weil Abschiebung nicht funktioniert, bleiben sie dann und es kommt zu dem materiell rechtswidrigen Ergebnis, dass wir über eine Million Migranten im System haben, die nicht ins System dürften.
Die EU-Verordnung Dublin III ist also unbrauchbar, weil sie ein Verfahren vorschreibt, dass ungeeignet ist, den eigentlichen Sinn der Verordnung zu erfüllen. Anders: Hält man sich an die Verfahrensregeln von Dublin III in einem Moment des Massenansturms, so schafft man unweigerliche eine Situation, die das Gegenteil dessen ist, was Dublin III will. Will man hingegen auch in Zeiten des Massenansturms das von Dublin III materiell Gewollte erreichen, muss man die Verfahrensgarantie für ein im Inland durchzuführendes Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Landes ignorieren, was seinerseits natürlich ein Rechtsbruch wäre.
Wir haben ein Gesetz, dessen Beachtung zu einem rechtswidrigen Zustand führt, und eine Verfassung, die uns diesem Gesetz ausliefert, ohne dass der deutsche Gesetzgeber die Macht hat, es zu ändern – es sei denn, man würde Artikel 16 a Absatz 5 des Grundgesetzes abschaffen. Wir leben also in Absurdistan.
Nur macht es dieser Befund m.E. noch schlimmer. Denn wir argumentieren ja bislang: Die Regierung bricht das Recht. Damit stellen wir das Recht gerade nicht in Frage. Thym sagt nun: Das Recht ist in sich unbrauchbar, der Souverän hat keine Chance, den Zustand unkontrollierter Masseneinwanderung zu beenden. Wer delegitimiert hier also?
Ich für mich bleibe dabei, dass die Massenzuwanderung rechtswidrig ist, denn auch Dublin III wie auch der ganze Artikel 16a Grundgesetz haben eine Ordnungsidee: Antrag stellen und bearbeiten im ersten sicheren Land. Und wenn es nun zu einem Massenansturm kommt und deshalb das von Dublin III vorgesehene komplizierte und zweistufige Verfahren nicht umsetzbar ist, ohne dieses Regelungsziel unmöglich zu machen, dann gilt: das Verfahren muss dem Regelungszweck dienen, nicht umgekehrt. Was wir seit 2015 erleben ist das Gegenteil dessen, was 1992 mit dem missglückten Asylkompromiss und auch was mit Dublin III gewollt war. Also ist es ein permanenter Rechtsbruch, eine Herrschaft des Unrechts im Namen einer Winkeladvokatie und Begriffsjurisprudenz schlimmster Sorte. Aber von einem rein formalistischen und gesetzespositivistischen Standpunkt aus könnte man das auch anders sehen, das muss man Thym konzedieren."
Unter anderem deswegen habe ich heute auf der Pressekonferenz gesagt, dass wir, also die Petenten, gern in aller Öffentlichkeit von Vertretern des Staates hören möchten, dass – wenn es sich denn so verhält – Deutschland nicht mehr souverän und der deutsche Souverän entmachtet worden ist, dass Deutschland kein Staatsgebiet und kein Staatsvolk mehr hat, dass jeder die deutsche Staatsgrenze überschreiten darf, dem nach Asyl bzw. leistungslosen Grundeinkommen zumute ist. Denn das wäre dann die Konsequenz. Und aus der könnte jeder Bürger dann seinerseits Konsequenzen ziehen, auch da hat das Grundgesetz ja mit dem 20. ein hübsches Artikelchen in petto. Aber Freund Thym wird schon eine EU-Verordnung auftreiben, die es aushebelt.
***
Mehrere bedeutende deutsche Wahrheits- und Qualitätsmedien vermelden die neueste Schändlichkeit des seit einem Jahr scheidenden US-Präsidenten: "Donald Trump hat sich erneut abfällig über Migranten geäußert und einige von ihnen als 'Tiere' bezeichnet" (hier, hier, hier).
Das Original finden Sie hier.
Die Leute, über die er spricht, sind diese.
Gut, dass die Lückenpresse mal wieder auf Draht war! MK am 17. Mai 2018
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