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Donnerstag, 31. Mai 2018

Der Skandal...

... um die rechtswidrigen und wahrscheinlich organisiert kriminellen Vorgänge in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen verdecken etwas: den eigentlichen Skandal. Und der besteht darin, dass seit 2015 das gesamte BAMF umgebaut wurde: von einem unabhängigen Amt mit Kontrollfunktion zu einer politischen Erfüllungsbehörde. Und das nicht nur mit dem Wissen des Kanzleramts. Das Kanzleramt selbst setzte die Politik Angela Merkels im Zuge eines Staatsumbaus durch. Dazu eine kurze Chronologie:
Schon vor der Grenzöffnung am 4. September 2015, nämlich am 20. August, ließ der damalige BAMF-Präsident Manfred Schmidt folgendes Schreiben an die Beamten schicken:
„Herr Präsident hat entschieden, dass ab sofort keine Übernahmeersuche für syrische Antragsteller mehr gestellt werden. Dublin wird faktisch für Syrer ausgesetzt. Die faktische Aussetzung von Dublin für Antragsteller aus Syrien wird nicht öffentlich kommuniziert.“
Das bedeutete: Wer angab, aus Syrien zu stammen, wurde ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in das Land zurückgeschickt, das er in Europa als erstes betreten hatte, so, wie es die Dublin-Verordnung vorsah („keine Übernahmeersuche“). Damit war das Dublin-Abkommen – ein EU-weites Abkommen – faktisch schon durchlöchert, ohne dass die europäischen Partner, der Bundestag und die Öffentlichkeit davon erfuhren, geschweige denn, dass jemand zugestimmt hätte. Trotz des formalen Stillschweigens sprach sich unter den Migranten auf der Balkanroute schnell herum, dass es an der deutschen Grenze keine Zurückweisungen mehr gab und auch keine Versuche, Migranten wieder zurückzuschicken, solange sie angaben, Syrer zu sein.
Die so genannte Grenzöffnung vom 4. September 2015 weitete das Verfahren dann einfach nur auf alle Migranten aus. Zur Erinnerung: damals kamen etwa die Hälfte der hereinströmenden Menschen aus den Westbalkanstaaten, in denen weder Krieg noch systematische Verfolgung herrschten. Und es stammte seinerzeit schon eine große Anzahl von Einwandern aus den Maghreb-Staaten. Nur ein Viertel – jedenfalls ihrer Erklärung nach – aus Syrien. Die Bundespolizei hatte auf mündliche Anweisung des damaligen Innenministers Thomas de Maiziere vom 13. September grundsätzlich niemand mehr an der Grenze zurückzuweisen, der Asyl begehrte. Die Anweisung, die praktisch den Artikel 16.2 des Grundgesetzes aushebelt, gilt bis heute.
Am 17. September 2015 trat der damalige Präsident des BAMF Manfred Schmid zurück, weil er sah, dass sein Amt nicht im mindesten für eine derartige Migrantenwelle vorbereitet war, die der Grenzöffnung folgte. An dem eigentlich zuständigen Bundesinnenminister vorbei installierte der Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier am 18. September den Chef der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise als vorübergehenden „Leiter des BAMF“ (das Amt des Präsidenten wurde vorübergehend abgeschafft, denn rechtlich durfte Weise kein zweites bezahltes Amt neben der Führung der BA ausüben. Nach seinem offiziellen Ausscheiden Ende 2016 wurde Weise zum „Beauftragten des Innenministeriums“ ernannt und bekam für seine Tätigkeit zusätzlich zu seinen Amtsbezügen der BA ein Honorar von insgesamt 83 000 Euro).
Weises erste und eigentliche Handlung bestand darin, zum einen meist gering qualifizierte neue Mitarbeiter mit Teilzeitverträgen in das BAMF zu holen, und zum anderen die Neuorganisation der Behörde praktisch an die Beratungsfirma McKinsey zu übertragen. Auf der Personalversammlung der BAMF-Mitarbeiter am 12. Dezember 2015 fragte der Vorsitzende des Örtlichen Personalrats Gernot Hüter rhetorisch:
„Bevorzugt man im Bundesamt vielleicht neuerdings die Personalgewinnung von Betriebswirtschaftlern und Controllern, weil man das Asylverfahren perspektivisch mehr nach betriebswirtschaftlichen Gründen denn rechtlichen Normen ausrichten will?“
Genau so kam es: Für ein Honorar von 42,6 Millionen Euro strukturierten die McKinsey-Leute das Amt völlig um. Im Mittelpunkt stand nicht mehr die Prüfung von Identitäten und Asylbegründungen, sondern die schnelle Abarbeitung der Fälle durch positive Bescheide – also per Durchwink-Verfahren. Als beste Abteilungen und Außenstellen im BAMF galten nun diejenigen, die am effizientesten Anerkennungen erteilten.
In seinem Brief vom 28. Mai 2018 fasst der Personalrat des BAMF die bis heute geltende Praxis zusammen:
„Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen. Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, ‚Papiere nicht anzufordern’.“
Also:
• Unterlagen zur Identitätsüberprüfung dürfen ausdrücklich nicht angefordert werden.
• Gerade die Asylbewerber, die sich konsequent einem Gespräch entziehen, werden mit einem positiven Vermerk belohnt.
• Faktisch ist die Beweislast umgekehrt: nicht der Asylberechtigte muss seine Verfolgung belegen, nicht der Kriegsflüchtling seine Herkunft aus einem Kriegsgebiet, es muss niemand seine Identität nachweisen – sondern die BAMF-Mitarbeiter müsste ihm theoretisch das Gegenteil nachweisen und seine Identität feststellen, dürfen dafür aber praktisch nichts unternehmen.
Dass der Personalrat nicht übertreibt, ergibt sich aus einer großen Menge an internen BAMF-Unterlagen. Eine davon, die Publico vorliegt, soll hier zitiert werden – die Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde eines Mitarbeiters vom 24. August 2017 gegen zwei Vorgesetzte, die ihn seiner Meinung nach rechtswidrig dazu aufforderten, trotz Zweifel am Wahrheitsgehalt der Erzählung von Asylbewerbern positiv zu entscheiden. Bemerkenswert ist dabei die Begründung:
„Die Vorgabe der Referatsleitung, dass bei Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Antragsteller nach der abgeschlossenen Sachverhaltsermittlung diesen grundsätzlich eher Schutz zu gewähren, als einen ablehnenden Bescheid zu erstellen, beruht auf deren Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Eine ablehnende Entscheidung und die folgende Rückführung in eine womögliche Verfolgungssituation kann zu einer belastenden psychischen Belastung der Entscheider führen“ (Schreibweise und Formulierungen im Original).


Selbst bei Zweifeln am Wahrheitsgehalt also positiv entscheiden, weil das besser für die Seelenhygiene des BAMF-Mitarbeiters ist – so lautet also eine ausdrückliche Vorgabe in einer Behörde, die eigentlich an das Asylgesetz gebunden ist.
Seit 2015 wurden also unter der Verantwortung des „Flüchtlingskoordinators“ Peter Altmaier und damit der Kanzlerin selbst systematisch alle Ampeln auf Dauergrün gestellt: Durchwinken um jeden Preis, Prüfung nur ganz eingeschränkt. Dazu kommt, dass pro Monat durch die mündliche de Maizière-Anweisung von 2015 nach wie vor etwa zehnmal so viel neue Migranten über die Grenze kommen, wie gleichzeitig abgeschoben werden.
Die Chronik des BAMF und der Migrationspolitik seit 2015 liest sich also gerade nicht wie ein Staatsversagen, sondern als schrittweise Aushöhlung des geltenden Rechts zugunsten einer Einwanderungspolitik, die sich nur noch nach dem Zustrom der Einwanderer richtet.
Dass die ehemalige Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle Ulrike B. massenhaft Verfahren durchwinkte und durchwinken ließ, für die Bremen gar nicht zuständig war, dass sie sich zwei Anwaltskanzleien, die ihr die Fälle standardisiert herüberschickten, wie es in einem Bericht des Bundesinnenministeriums heute heißt, „besonders verpflichtete fühlte“, dass es in einigen Fällen noch nicht einmal persönliche Anträge der Bewerber gab – das schrumpft neben der Chronologie der Rechtsverbiegung durch das Kanzleramt zur Fußnote.
Wenn die Justiz jetzt ernsthaft gegen die kleine Beamtin Ulrike B. ermittelt und gegen die heutige BAMF-Chefin Jutta Cordt vorgehen will, dann müsste sie früher oder später zwangsläufig bei Angela Merkel landen.   Wendt


Siehe auch Anabel Schunkes Überblick

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