Nur an schnellen Sex und nicht an medizinische Hilfe dachten zwei junge Männer, als sie im August 2017 abends auf einem frei zugänglichen Firmen-Parkplatz in Bad Kissingen eine junge Frau regungslos am Boden liegen sahen. Sie war nach vorangegangenem Heroinkonsum in Lebensgefahr, es drohte Atem-Stillstand, sie konnte weder „nein“ sagen noch sich wehren, sah aus wie bewusstlos.
Beide Männer betrunken
Die Situation haben ein 18-Jähriger und ein 25-Jähriger auf dem Heimweg, nach unterschiedlich hohem Alkoholkonsum am Nachmittag beim Treffen mit Freunden, nacheinander zu ungeschütztem Verkehr ausgenutzt. Eine Strafkammer des Landgerichts hat den Älteren wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Wegen seines Hangs zu Alkohol in großen Mengen und wegen der Wiederholungsgefahr von Straftaten wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auf die Dauer von mindestens einem Jahr angeordnet.Der 18-jährige wurde, bei geringerem Tatbeitrag, dennoch zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt, weil bei ihm, soweit es um Menschenwürde und Werte geht, eine erhebliche Nachreife nötig sei, so die Jugendstrafkammer in der Urteilsbegründung. Der ältere Angeklagte gab an, dass er in seiner Heimat Afghanistan Betriebswirtschaft studiert habe und in einer Bank beschäftigt gewesen sei, beim Jüngeren hatten Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft Zweifel an der Richtigkeit des Geburtsdatums.
Nicht einmal im Ansatz, auch nicht nachträglich, hatten die Angeklagten Mitleid mit ihrem Opfer. Da komme, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Titze, „Missachtung unseres Wertesystems zum Ausdruck“, die Frau sei reines Lustobjekt, der man keine Würde zugestehe. Die Angeklagten wollen sich alkoholbedingt überhaupt nicht mehr erinnern können an das Geschehen auf dem Parkplatz an der Steubenstraße in Bad Kissingen.
Er wisse nur noch, sagte der Ältere, dass er mit seinem Fahrrad gestürzt war und dass ihm eine junge Frau beim Aufstehen geholfen habe. Seine Erinnerung setzte erst wieder ein, als er auf dem Parkplatz saß, „unten herum nackt .
Zeugen, die ihren Hund Gassi führten, hatten einen der Angeklagten auf dem Opfer liegend, bei eindeutigen Körperbewegungen überrascht. „Alles in Ordnung“, habe der Mann gesagt, sie sollen weitergehen, seiner Freundin gehe es gerade nicht gut. Da die Zeugen nicht locker ließen, geriet der Ex-Banker in Panik. Versehentlich hat er den Slip des Opfers angezogen, obwohl ihn die Passanten darauf aufmerksam machten, dass er der jungen Frau gehöre. Nach seiner Festnahme befürchtete er, dass ihn die Unterwäsche als Täter überführen könnte. Deswegen hat er den Slip in den Diensträumen der Polizei in einen Papierkorb entsorgt, ist dabei jedoch überrascht worden.
Der jüngere Angeklagte hatte, vor Gericht auf eine Dolmetscherin angewiesen, vor Ort kräftig-vulgär in Deutsch, einem Bekannten gesagt, was er gerade mit der Frau gemacht und warum er dabei keinen Spaß hatte. Dennoch hat er den Bekannten eingeladen, ebenfalls die Gelegenheit zu nutzen, was der jedoch ablehnte. Zum Zustand des Opfers sagten Zeugen vor Gericht, es habe bereits eine Schnapp-Atmung eingesetzt, auf Tätscheln an den Wangen habe die Frau überhaupt nicht reagiert, breitbeinig und ohne Unterwäsche hätten die Täter ihr Opfer zurückgelassen. Der Lebensgefährte der Frau lag ebenfalls auf dem Parkplatz und hat von dem Geschehen nichts mitbekommen.
Einem der Angeklagten ist auch sexueller Missbrauch einer 13-jährigen vorgeworfen worden. Das Verfahren ist angesichts der für den Parkplatz-Fall zu erwartenden Strafe eingestellt worden. Die Verteidigung hatte zuvor ein aussagepsychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Mädchens beantragt. Zur Last gelegt worden war dem 18-jährigen zunächst, dass er das Mädchen „angefasst“ und vor ihm onaniert hätte. Mainpost
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