Geimpfte sterben meist nicht unter klinischer Beobachtung. „Der
leichenschauende Arzt stellt keinen Kontext mit der Impfung her und
bescheinigt einen natürlichen Tod und der Patient wird beerdigt“,
berichtet Peter Schirmacher. „Oder er bescheinigt eine unklare Todesart und
die Staatsanwaltschaft sieht kein Fremdverschulden und gibt die Leiche
zur Bestattung frei.“ Ärzteblatt
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