„Im Westen ist die Religion nur ein Teil des Lebens. Im Islam ist das Leben nur ein Teil der Religion.“ Ayatollah Chomeini
Für jeden wahrhaft religiösen Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Religion gegenüber jeder x-beliebigen säkularen Rechtsordnung, also auch gegenüber dem Grundgesetz, Vorrang hat. Zum Beispiel für Dietrich Bonhoeffer, der zu Gesetzesbruch, Gewalt, Mord und Landesverrat bereit war, um eine Rechtsordnung zu bekämpfen, die nicht von ihm mit derselben Kraft bekämpft worden wäre, hätte sie nur demokratischen Prinzipien entgegengewirkt und nicht auch in teuflischem Gegensatz zum Christentum gestanden.
Nur ist dieser Vorrang des Gewissens und der Theologie gegenüber dem Grundgesetz bei den nicht muslimischen Religionen weitgehend unproblematisch, sei es, weil man dem Kaiser geben soll, was des Kaisers ist, sei es, weil die Spiritualität in den westlichen und verwestlichten Ländern erschlafft ist.
Die Schlauberger unter den Schlaffen werden nicht müde uns zu belehren, dass es "den" Islam nicht gebe. Ich persönlich glaube zwar, dass die angeblich so unzähligen Varianten so viele gemeinsame Nenner haben, dass es zum Davonlaufen ist, aber seis drum. Daher meine Frage: ist der Islam der Wahabiten, der Salafisten oder des Islamischen Staates auch vom Grundrecht der Religionsfreiheit gedeckt??
Wenn ja, dann genügt das Grundgesetz nicht mehr den uns alle konditionierenden Umständen unseres heutigen Lebens und muss in wichtigen Punkten dringend abgeändert werden.
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