Sonntag, 10. Oktober 2021
Den älteren Ostdeutschen und den Uralten dürfte der Ton bekannt vorkommen
Wer sich durch die Pressemeldungen und ‑kommentare zum Thema liest, die auch in diesem Falle die pluralistische Öffentlichkeit der Bundesrepublik in der irisierenden Vielfalt einer Franziskanerkutte abbilden, erfährt zwar, dass die PiS-Führung aus schlimmen Fingern besteht, aber kaum, was ihr nun konkret zum Vorwurf gemacht wird.
Die FAZ berichtet von einem Verfahren, „das vom Obersten Gericht Polens angestrengt worden war”, und in dem er „um die Prinzipien der Berufung von Richtern an polnischen Gerichten gegangen” sei. „Seither sind sowohl der EuGH als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in anderen Verfahren zu dem Schluss gekommen, dass sowohl die von der PiS eingeführten Regeln für die Ernennung von Richtern als auch das neue System der Maßregelung von Richtern gegen das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit verstoße. So hat der EuGH Polen Mitte Juli dazu verpflichtet, die Arbeit der neu geschaffenen Disziplinarkammer am Obersten Gericht sofort zu suspendieren. Weil die polnische Regierung dieses Urteil nicht innerhalb einer einmonatigen Frist umgesetzt hat, hat die EU-Kommission beim EuGH Strafzahlungen gegen Polen beantragt.”
Davon abgesehen, dass es hier um die nationale Souveränität geht – ich komme gleich darauf –, wurde in Polen meines Wissens beispielsweise noch nie die demokratische Wahl eines Ministerpräsidenten rückgängig gemacht, weil er mit den Stimmen der Falschen ins Amt gelangt war. Das dürfte daran liegen, dass in Polen die Falschen bereits regieren, wie sich auch das Ausbleiben von Maßregelungen gegen das EU-Mitglied, wo dergleichen tatsächlich geschehen konnte, daraus erklärt, dass dort die Richtigen an der Macht sind – „In Deutschland erhält nur Macht, wer an der Verstetigung der deutschen Ohnmacht arbeitet” (Günter Maschke) –, ohne deren den eigenen Bürgern abgepresste Steuergelder die EU gar nicht mehr existieren würde.
Dass wiederum ein Vertrauter der deutschen Kanzlerin, der beinahe zehn Jahre im Bundestag saß, zuletzt stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion war und in dieser Rolle für den UN-Migrationspakt warb, nunmehr den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts leitet – eines Gerichts, das durchweg nach Parteiproporz besetzt ist und die Gewaltenteilung immer unverhohlener hintertreibt –, findet die demokratisch nicht legitimierte EU-Kommission, derzeit geführt von einer Parteigenossin der deutschen Wahlrückgängigmacherin, folgerichtigerweise ebenfalls nicht rügenswert. Die EU macht sich die Maxime Quod licet Iovi, non licet bovi zu eigen, wobei der deutsche Jupiter immerhin zugleich der Ochse ist, der alles bezahlt. Den Ungarn wollten die Eurokraten ja auch schon vorschreiben, wie sie die Sexualerziehung ihrer Kinder gestalten zu haben. EU-Recht ist letztlich Zielsetzungsrecht zum Zwecke des Gesellschaftsumbaus. Es soll die nationalen Grund- und Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat durch ein zentralistisches Erziehungsstaatsrecht ersetzen. Die private Wahl- und Vertragsfreiheit, die ja immer das Recht zu diskriminieren (i.e.: einen Unterschied zu machen) einschließt, ist das Hauptangriffsziel der Sozialingenieure und Gesellschaftsgleichschalter der EUdSSR. MK
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