Montag, 16. April 2018
Tagesschau
In der verwichenen Woche gab es eine Einstweilige Verfügung gegen Facebook,
in der das Landgericht Berlin den Konzern zum ersten Mal dazu zwingt,
ein gelöschtes Posting wiederherzustellen. Das könnte der Anfang vom
Ende des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von Heiko Maas sein. Die
Tagesschau kommentierte die Gerichtsentscheidung unter der Überschrift „Pöbel-Kommentar war erlaubt“.
Erstaunlich, dass die ARD trotz einiger Milliarden Euro
Gebühreneinnahmen pro Jahr keinen hausinternen Juristen mobilisieren
kann, der einem Redakteur erklärt, dass in Deutschland grundsätzlich
jede Äußerung erlaubt ist, solange sie nicht gerichtlich verboten wird.
Aber wenn dieser sprachlich nicht besonders elaborierte, aber insgesamt
harmlose Kommentar, um den es ging, nach Tagesschau-Maßstäben ein
„Pöbel-Kommentar“ war: Wie lautet dann eigentlich die
ARD-Fachbezeichnung für die Äußerung des Luxemburgischen Außenministers
Jean Asselborn, Ungarn sei spätestens nach der Orban-Wiederwahl ein
„Werte-Tumor“, der eliminiert werden müsse? Gewiss, nicht jedes Land
verfolgt in seiner Steuerpolitik so hochstehende ethische Werte wie
Luxemburg und bringt so grundsolide Politiker hervor, die bei der
Exekution der guten Sache fast nie schwanken. Wendt
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