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Montag, 16. April 2018

Tagesschau

In der verwichenen Woche gab es eine Einstweilige Verfügung gegen Facebook, in der das Landgericht Berlin den Konzern zum ersten Mal dazu zwingt, ein gelöschtes Posting wiederherzustellen. Das könnte der Anfang vom Ende des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von Heiko Maas sein. Die Tagesschau kommentierte die Gerichtsentscheidung unter der Überschrift „Pöbel-Kommentar war erlaubt“. Erstaunlich, dass die ARD trotz einiger Milliarden Euro Gebühreneinnahmen pro Jahr keinen hausinternen Juristen mobilisieren kann, der einem Redakteur erklärt, dass in Deutschland grundsätzlich jede Äußerung erlaubt ist, solange sie nicht gerichtlich verboten wird. Aber wenn dieser sprachlich nicht besonders elaborierte, aber insgesamt harmlose Kommentar, um den es ging, nach Tagesschau-Maßstäben ein „Pöbel-Kommentar“ war: Wie lautet dann eigentlich die ARD-Fachbezeichnung für die Äußerung des Luxemburgischen Außenministers Jean Asselborn, Ungarn sei spätestens nach der Orban-Wiederwahl ein „Werte-Tumor“, der eliminiert werden müsse? Gewiss, nicht jedes Land verfolgt in seiner Steuerpolitik so hochstehende ethische Werte wie Luxemburg und bringt so grundsolide Politiker hervor, die bei der Exekution der guten Sache fast nie schwanken.   Wendt

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