Eine algerische Moslemin, die Männern nicht die Hand geben wollte,
darf keine französische Staatsbürgerin werden. Das höchste französische
Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die Berufung der Frau in letzter
Instanz zurückgewiesen.
Die mit einem Franzosen verheiratete Algerierin sollte im Juni 2016
eingebürgert werden. Bei der Einbürgerungszeremonie im Departement Isère
weigerte sie sich dann aber, dem zuständigen Beamten und einem
Lokalpolitiker die Hand zu geben, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.
Sie habe sich dabei auf ihren „religiösen Glauben“ berufen, der ihr
verbiete, fremde Männer zu berühren. Die Regierung verweigerte daraufhin
die französische Staatsbürgerschaft. Das Verhalten der Frau zeige, daß
sie „nicht in die französische Gesellschaft integriert“ sei. Dagegen war
die Frau vor Gericht gegangen. JF
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