Es ist eine dieser Geschichten, deren Einzelheiten die Bevölkerung
verunsichern könnten. Ein Asylsuchender aus dem Niger soll Mitte April
am Hamburger Jungfernstieg die Mutter seines Babys sowie das Kleinkind
ermordet haben. Die Mainstream-Medien halten sich bisher nahezu
geschlossen an das vom früheren Innenminister Thomas de Maizière
ausgegebene Credo zur Vermeidung von allgemeinen Verunsicherungen durch
kollektives Totschweigen.
So war dort über die Geschichte und ihre erschütternden Details
bisher wenig bis gar nichts zu sehen, zu hören oder zu lesen. Dennoch
macht sie seit Tagen die Runde im Internet. Vor allem deshalb, weil ein
Augenzeuge, ein christlicher Gospel-Sänger aus Ghana, ein am Tatort
aufgenommenes Video auf Facebook gestellt hat.
Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft
Dieses Ausscheren der digitalen Zivilgesellschaft aus dem
stillschweigenden Wegseh-Abkommen zwischen Staat und Medien bei
besonders grausamen Taten von sogenannten Flüchtlingen, soll offenbar
mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterbunden werden. Denn
während der deutsche Rechtsstaat bei illegaler Einwanderung, der
Durchsetzung von Abschiebungen und kulturbedingten Grundgesetzverstößen
oft unbeholfen und machtlos wirkt, zeigt er bei der Verhinderung von
kritischer Berichterstattung seine ganze Übermacht. Bei dem Augenzeugen
und einem Hamburger Blogger durchsuchte Ende vergangener Woche die
Polizei die Wohnungen.
Gegenüber der „Achse des Guten“ berichtete der Blogger, Heinrich
Kordewiner, wie er und seine Mitbewohnerin am Freitag morgen um 6.45 Uhr
von einem Trupp von mehreren Staatsanwälten und Polizisten geweckt
wurden, die Einlaß in ihre Wohnung begehrten. Als dieser ihnen
verweigert wurde, verschafften sie sich durch Aufbohren des Türschlosses
gewaltsam Zutritt.
Angeführt worden sei die Gruppe von Staatsanwalt Ulf Bornemann, der
auch einer der wenigen Fans des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes unter den
„Fachjuristen“ war und ist. Der Vorwurf, der zu diesem massiven
Auftreten der Staatsgewalt führte: Das Video vom Tatort soll
„höchstpersönliche Lebensbereiche“ der ermordeten Frau verletzt haben
und damit gegen den 2014 eingeführten „Paparazzi- Paragraphen“ 201a
verstoßen.
Ende der Toleranz
Diese an den Haaren herbeigezogene Verletzung der „höchstpersönlichen
Lebensbereiche“ einer Toten wirkt um so haarsträubender wenn man weiß,
daß das Opfer in dem Video an keiner Stelle in Großaufnahme zu sehen
ist. Was in dem Video aber zu sehen ist, ist eine riesige Blutlache.
Diese ist auf allen offiziellen Presse-Fotos nicht zu sehen.
Zu hören ist auf dem Video – neben einer weinenden Augenzeugin und
Polizisten, die Zeugen befragen – auch die Stimme des Ghanaer, der sich
in englischer Sprache geschockt über die Enthauptung des Säuglings
zeigt, die die Staatsanwaltschaft übrigens bis heute nicht kommentieren
will.
Stattdessen versucht sie die öffentliche Ruhe und das mediale
Schweigen über die Horror-Tat des Westafrikaners aufrecht zu erhalten.
Offenbar ist man sich sehr bewußt darüber, daß bei einem einjährigen
Kind, dem öffentlich die Kehle durchgeschnitten wurde, die Toleranz auch
bei den gutgläubigsten Zeitgenossen endet. JF
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