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Mittwoch, 25. April 2018

Totschweigen nach behördlicher Weisung, wie in der Sowjetunion

Es ist eine dieser Geschichten, deren Einzelheiten die Bevölkerung verunsichern könnten. Ein Asylsuchender aus dem Niger soll Mitte April am Hamburger Jungfernstieg die Mutter seines Babys sowie das Kleinkind ermordet haben. Die Mainstream-Medien halten sich bisher nahezu geschlossen an das vom früheren Innenminister Thomas de Maizière ausgegebene Credo zur Vermeidung von allgemeinen Verunsicherungen durch kollektives Totschweigen.
So war dort über die Geschichte und ihre erschütternden Details bisher wenig bis gar nichts zu sehen, zu hören oder zu lesen. Dennoch macht sie seit Tagen die Runde im Internet. Vor allem deshalb, weil ein Augenzeuge, ein christlicher Gospel-Sänger aus Ghana, ein am Tatort aufgenommenes Video auf Facebook gestellt hat.
Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft
Dieses Ausscheren der digitalen Zivilgesellschaft aus dem stillschweigenden Wegseh-Abkommen zwischen Staat und Medien bei besonders grausamen Taten von sogenannten Flüchtlingen, soll offenbar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterbunden werden. Denn während der deutsche Rechtsstaat bei illegaler Einwanderung, der Durchsetzung von Abschiebungen und kulturbedingten Grundgesetzverstößen oft unbeholfen und machtlos wirkt, zeigt er bei der Verhinderung von kritischer Berichterstattung seine ganze Übermacht. Bei dem Augenzeugen und einem Hamburger Blogger durchsuchte Ende vergangener Woche die Polizei die Wohnungen.
Gegenüber der „Achse des Guten“ berichtete der Blogger, Heinrich Kordewiner, wie er und seine Mitbewohnerin am Freitag morgen um 6.45 Uhr von einem Trupp von mehreren Staatsanwälten und Polizisten geweckt wurden, die Einlaß in ihre Wohnung begehrten. Als dieser ihnen verweigert wurde, verschafften sie sich durch Aufbohren des Türschlosses gewaltsam Zutritt.
Angeführt worden sei die Gruppe von Staatsanwalt Ulf Bornemann, der auch einer der wenigen Fans des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes unter den „Fachjuristen“ war und ist. Der Vorwurf, der zu diesem massiven Auftreten der Staatsgewalt führte: Das Video vom Tatort soll „höchstpersönliche Lebensbereiche“ der ermordeten Frau verletzt haben und damit gegen den 2014 eingeführten „Paparazzi- Paragraphen“ 201a verstoßen.
Ende der Toleranz
Diese an den Haaren herbeigezogene Verletzung der „höchstpersönlichen Lebensbereiche“ einer Toten wirkt um so haarsträubender wenn man weiß, daß das Opfer in dem Video an keiner Stelle in Großaufnahme zu sehen ist. Was in dem Video aber zu sehen ist, ist eine riesige Blutlache. Diese ist auf allen offiziellen Presse-Fotos nicht zu sehen.
Zu hören ist auf dem Video – neben einer weinenden Augenzeugin und Polizisten, die Zeugen befragen – auch die Stimme des Ghanaer, der sich in englischer Sprache geschockt über die Enthauptung des Säuglings zeigt, die die Staatsanwaltschaft übrigens bis heute nicht kommentieren will.
Stattdessen versucht sie die öffentliche Ruhe und das mediale Schweigen über die Horror-Tat des Westafrikaners aufrecht zu erhalten. Offenbar ist man sich sehr bewußt darüber, daß bei einem einjährigen Kind, dem öffentlich die Kehle durchgeschnitten wurde, die Toleranz auch bei den gutgläubigsten Zeitgenossen endet.   JF

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