Zerstörte Wahlplakate gehören für die AfD zum bitteren Alltag. In
jedem Wahlkampf hat die Partei damit zu kämpfen, daß ihre Plakate
abgerissen, demoliert oder beschmiert werden. Täter können dabei so gut
wie nie ermittelt werden.
Um so erstaunlicher ist ein Fall aus dem niedersächsischen
Kommunalwahlkampf. Mitte August war dort ein Jugendlicher in Verden von
einem Bürger erwischt worden, wie er Plakate der AfD abriß. Die Reste
von zwei Wahlpappen trug er sogar noch in einer Tasche bei sich.
Der AfD-Kreisverband Osterholz-Verden stellte daraufhin Strafantrag
bei der Staatsanwaltschaft. Nun, zweieinhalb Monate nach dem Vorfall,
erhielt die Partei die Nachricht, daß das Ermittlungsverfahren mangels
öffentlichen Interesses eingestellt wurde. Das Schreiben liegt der JF
vor.
Erstaunlicher als das Ergebnis ist dabei die Begründung der
zuständigen Staatsanwältin. Diese führt an, daß der Beschuldigte zum
Tatzeitpunkt Jugendlicher gewesen sei. Deswegen ist es der AfD auch
nicht möglich, auf dem Weg der Privatklage gegen den Plakatzerstörer
vorzugehen.
Laut der Staatsanwältin sei der durch den Jugendlichen verursachte
Schaden nur gering. Auch sei er bislang nicht strafrechtlich in
Erscheinung getreten.
Außerdem, so die Staatsanwältin, sei die Tat des Jugendlichen
möglicherweise auch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Wörtlich
schreibt sie: „Zudem wollte der Beschuldigte seine politische Haltung
zum Ausdruck bringen, weswegen bei der Beurteilung des öffentlichen
Interesses der besondere Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes zu
berücksichtigen ist, unter dem seine Handlung steht.“ Mit anderen
Worten: Die Staatsanwaltschaft Verden stellt kein öffentliches Interesse
fest, die Sachbeschädigung zu verfolgen, da der Jugendliche die Plakate
aus seiner politischen Einstellung heraus zerstörte.
Bei der AfD sorgt die Begründung für Fassungslosigkeit. „Es kann doch
nicht sein, daß die Unterdrückung einer Meinung durch die
Meinungsfreiheit gedeckt ist“, sagte der Kreisvorsitzende der AfD,
Torben Freese, der JF. „Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn die
Bürger das Vertrauen in die Demokratie und den Rechtsstaat verlieren.“
Die Partei wird nun Beschwerde gegen die Entscheidung bei der
Generalstaatsanwaltschaft in Celle einlegen. Sie fürchtet, daß dem
politischen Chaos in kommenden Wahlkämpfen Tür und Tor geöffnet werden,
wenn die Strafverfolgungsbehörden die Zerstörung ihrer Plakate nicht
mehr ahnden. Entscheidend sei auch weniger der materielle Schaden, der
ihr dabei entstehe, sondern der politische. JF
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