Mittwoch, 23. November 2016
Verfassungsbruch von allerhöchster Stelle
Was unterscheidet einen Rechtsstaat von einem Unrechtsstaat? Die Antwort ist simpel: In einem Rechtsstaat gibt es verbindliche Regeln für alle. Jeder ist vor dem Gesetz gleich, auch diejenigen, denen das Staatsvolk eine Verantwortung übertragen hat. Im Unrechtsstaat gibt es auch Regeln, die aber nicht immer für jeden gelten müssen. Joachim Kuhnle
In unseren führenden Medien werden haarspalterische Diskussionen geführt, ob und wenn ja wie die Scharia mit dem Grundgesetz vereinbar ist, während die Regierung das Grundgesetz mit Füßen tritt und linkssradikale Gewalttäter finanziell unterstützt.
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