Stationen

Freitag, 11. November 2016

So kommt eins zum andern

Eine 16 Jahre alte Schülerin im Landkreis Osnabrück erscheint seit geraumer Zeit vollverschleiert zum Unterricht, obwohl sie damit gegen das niedersächsische Schulgesetz verstößt... 
Der Kulturausschuss des niedersächsischen Landtags hat sich dieser Sache angenommen und jetzt entschieden: Die Schülerin darf auch weiterhin in Vollverschleierung am Unterricht teilnehmen. Hier
 
Klagen ohne RisikoIst die Prozesskostenhilfe erst einmal gewährt, dann ist der Ausgang des Gerichtsverfahrens kostenmäßig für den klagenden Flüchtling egal: Gewinnt er, so muss das BAMF die Verfahrenskosten tragen, also der Bund. Verliert er, dann zahlt Berlin. Gerichtskosten fallen im Asylverfahren nicht an, und den Anwalt übernimmt das Land.

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