Eine 16 Jahre alte Schülerin im Landkreis Osnabrück erscheint
seit geraumer Zeit vollverschleiert zum Unterricht, obwohl sie damit
gegen das niedersächsische Schulgesetz verstößt...
Der Kulturausschuss
des niedersächsischen Landtags hat sich dieser Sache angenommen und
jetzt entschieden: Die Schülerin darf auch weiterhin in
Vollverschleierung am Unterricht teilnehmen. Hier
Klagen ohne Risiko: Ist die Prozesskostenhilfe erst einmal
gewährt, dann ist der Ausgang des Gerichtsverfahrens kostenmäßig für den
klagenden Flüchtling egal: Gewinnt er, so muss das BAMF die
Verfahrenskosten tragen, also der Bund. Verliert er, dann zahlt Berlin.
Gerichtskosten fallen im Asylverfahren nicht an, und den Anwalt
übernimmt das Land.
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