Doch leider leider…der Finanzminister hat das BFH-Urteil mit einem „Nichtanwendungserlass“ versehen. Das bedeutet, dass es nur für Ihren Einzelfall gilt, selbst wenn es eine unzulässige Rechtspraxis anprangert und die Gesetzgebung geändert werden müsste. Jeder Bäcker, der die „Bäckerblume“ liest und nun ebenfalls erkennt, dass er zu viel Steuern zahlt, muss denselben Klageweg wie Sie gehen, um sein gutes Recht zu erlangen, obwohl dieses Recht bereits existiert. Der Finanzminister ist aber der Meinung, dass die zu viel gezahlten Steuern bei ihm besser aufgehoben sind, als bei ihren Bäckerkollegen in der Backstube.
Ich habe lange überlegt, ob mir ein besseres Wort als „Willkür“ zu dieser Praxis einfällt – leider nein. Auf bfh-urteile.de heißt es generell zum Thema Nichtanwendungserlass:
„Es gibt BFH-Urteile, die mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass belegt werden, d.h. die Finanzverwaltung darf das BFH-Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anwenden. Nichtanwendungserlasse werden im als BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt I (BStBl I) veröffentlicht. Nichtanwendungserlasse sind verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. Der Fiskus beseitigt eine nicht genehme Steuerrechtsprechung durch eine Gesetzesänderung. Den Steuerpflichtigen bleibt – solange die Gesetzesänderung nicht greift – nur die Klage bzw. Revision, um ihr gutes Recht zu erhalten.“
Finanzminister Schäuble, unsere ehemalige „schwarze Null“, hielt es nicht für nötig, diese Praxis zu beenden. Mal schauen, was unser neuer Finanzminister Scholz zu dieser Frage zu sagen hat, meine Mail sollte ihn erreicht haben. Der Staat hat gut gewirtschaftet, kalauerte die heutige Landwirtschaftsministerin Klöckner noch im letzten Jahr. Nun, betrachtet man die aktuelle Rechtspraxis in Bezug auf Grundrechte und Steuergerechtigkeit, wird leider schnell klar, auf wessen Kosten.
Bereits das Denken kann strafbar sein
Als Vera Lengsfeld 1988 einen Artikel der DDR-Verfassung auf ein Plakat schrieb und sogar die Quelle des Textes nannte, ging sie davon aus, dass man sie dafür sicher nicht verhaften würde. Die Textstelle aus Artikel 27 lautete „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern.“ Verhaftet hat man sie dennoch. Als Begründung diente jedoch nicht der Inhalt ihres Plakates, sondern der „Zusammenrottungsparagraph“. Sicher, Vera Lengsfeld sei allein verhaftet worden, meinte die Stasi – aber sie hätte an Zusammenrottung „gedacht“! Das genügte bereits.So wie in der DDR Vermutungen über die Gedanken der Menschen in handfeste geheimpolizeiliche Maßnahmen und Freiheitsberaubungen mündeten, stellen unsere Gerichte heute Vermutungen über die Gedanken der Väter und Mütter unseres Grundgesetzes an und begründen mit diesen Schlussfolgerungen ihre Urteile. Alles in mir sträubt sich dagegen, die DDR-Justiz mit der der Bundesrepublik zu vergleichen und im Großen und Ganzen verbietet sich dieser Vergleich auch. Noch. Und dennoch kommt es in letzter Zeit immer häufiger zu Entscheidungen der Gerichte, deren Rechtsauffassung eher der Position des Staates zuneigt, ganz gleich, wie schwach diese sind, als die Bürger wirksam vor dem Zugriff dieses Staates zu schützen. Ich sage nur noch „NetzDG“. Die Rolle des wohlwollenden Beschützers, in der sich alle staatlichen Institutionen gern sehen, füllen sie nämlich denkbar schlecht aus. Das Versagen ist mit Händen zu greifen und allgemein bekannt.
Die offensichtlichen Rechtsbrüche im Zuge der Völkerwanderung 2015/16, nicht nur gegen Landesrecht, sondern auch gegen EU-Vereinbarungen seien hier nur erwähnt. Ebenso die trickreich eingeführte Haftung innerhalb des Euroraumes, was die Euro-Verträge eigentlich prinzipiell ausschließen. Zur Vertuschung bekommen diese Maßnahmen dann Bezeichnungen wie „Fazilität“, „Instrument“ oder „Hebel“, weil man die Begriffe „Kredit“ und „Haftung“ lieber meidet. Ebenso folgenlos bleiben die sukzessive Verschrottung der Bundeswehr, wofür die oberste Verschrotterin, Ministerin von der Leyen, auch noch mit einer weiteren Amtszeit belohnt wurde. Roger Letsch
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