Wenn zukünftige Generationen einmal den Hausstand ihrer Großeltern auflösen, dann werden sie sich wundern über die vielen Überbleibsel blauverfilzter Stoffflicken, die sie in den Taschen unzähliger Kleiderstücke vorfinden. Was werden sie dann in den Geschichtsbüchern über diese seltsame Zeit nachlesen können, in der eine mittelschwere, aber keinesfalls außergewöhnliche virale Atemwegsinfektion zur globalen Katastrophe ausgerufen wurde, um unter diesem Deckmantel die Grundrechte in den bürgerlichen Demokratien handstreichartig außer Kraft zu setzen? Wenn es in der historischen Bewertung einmal darum gehen wird, ob das Virus selbst oder die Reaktion darauf schädlicher war, dürfte die Bilanz angesichts der massiven gesellschaftlichen Schäden, von verzögerten Krankenhausbehandlungen bis hin zu Hungersnöten in Afrika, den Verantwortlichen ein verheerendes Zeugnis ausstellen.
Dabei werden zwei rein medizinische Fehlleistungen auffallen, deren iatrogene Opferzahl (iatrogen heißt „durch den Arzt selbst verursacht“) alles bisherige in den Schatten stellen könnte. Nummer 1 ist die Zulassung eines neuartigen Impfstoffes vorbei an den regulären Zulassungsverfahren, ohne dass dafür eine außergewöhnliche medizinische Notwendigkeit bestand. Gegen jeden Sachverstand werden – ohne fachgerechte Prüfung der Nebenwirkungen nach bewährten Standards – diese neuartigen Impfstoffe milliardenfach im Rahmen des größten medizinischen Experiments der Menschheitsgeschichte verabreicht. Doch darum geht es in dem heutigen Bericht zur Corona-Lage nicht.
Es geht um die zweite der großen medizinischen Fehlleistungen im Rahmen der Corona-Krise: die gegen jeden Sachverstand durchgeführte invasive Beatmung von Patienten, die mit der Diagnose Covid, aber gut ansprechbar und offensichtlich nicht akut gefährdet, ohne Not narkotisiert und per Intubation beatmet wurden. Dieser Skandal im Skandal wurde auf Achgut schon mehrfach thematisiert, beispielsweise hier, hier und hier.
Nach Schätzungen des Präsidenten des Verbandes Pneumologischer Kliniken, Thomas Voshaar, dürften 20 bis 30 Prozent aller in Deutschland als Covidtote Geltenden an dieser Fehlbehandlung gestorben sein. Gerade in der Anfangsphase der Krise starben massenweise intubierte Patienten in Wuhan (95 Prozent), Bergamo oder New York (je 90 Prozent) aber auch in Deutschland mit ca. 50 Prozent, sehr viele davon unnötig.
Wenn es einmal eine objektive Untersuchung dazu geben wird, würde es mich überhaupt nicht wundern, wenn dies vor allem jüngere Verstorbene beträfe, die Covid-19 ohne diese Tortur in vielen Fällen wahrscheinlich unbeschadet überlebt hätten. Lungenärzte belegen schon lange, dass diesbezügliche Behandlungsleitlinien veraltet sind und Menschenleben kosten. Sie haben als überzeugendes Gegenmittel das Moerser Modell entwickelt, welches invasive Beatmung und damit auch eine intensivmedizinische Behandlung drastisch reduziert und somit deutlich weniger schwer an Covid Erkrankte sterben müssen.
Ich bin selbst Leitlinienautor (S3 LL Adipositas) und kann ein Lied von falschen Empfehlungen singen, die entgegen ihrer Behauptung keinesfalls wissenschaftlich gedeckt, oft sogar schon längst widerlegt sind. Und sich dennoch aufgrund tonangebender Platzhirsche in den Leitlinien halten – zum Schaden der Patienten. Besonders beschämend ist, dass Intensivmediziner die frühe invasive Beatmung ganz offen damit begründeten, und es teilweise immer noch tun, dass man sich selbst und das Krankenhauspersonal vor Ansteckung schützen möchte. Wird man etwa Arzt, um aus Eigenschutz, seine Patienten zu gefährden? (Die attraktiven Abrechnungsmöglichkeiten einer intensivmedizinischen Behandlung, insbesondere der Beatmung als Motivationstreiber, möchte ich in diesem Artikel außen vor lassen.)
Doch dies scheint die führenden deutschen Intensivmediziner nicht zu kümmern. Anstatt sich endlich ihrer Fehler bewusst zu werden, heizen sie immer noch nur zu gerne die mediale Panikmache an, die den Schaden für uns alle immer weiter potenziert. Völlig absurd werden diese Warnungen angesichts der inzwischen vom Gesundheitsministerium selbst beauftragten Überprüfungsergebnisse, die im Coronajahr 2020 eine Rekordunterbelegung, eben auch der Intensivabteilungen, bescheinigen.
Als Beispiel solch panik- und medienverliebter Wirklichkeitsverweigerung stehen die aktuellen Aussagen des Direktors der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Stefan Kluge, der alarmistisch behauptet: „Eine absehbar schwere Herbst- und Winterwelle“ mit vielen Covid-19-Patienten, aber auch Erkrankten mit anderen Atemwegsinfektionen wie Grippe könne die Intensivmedizin in Deutschland „erneut an und über ihre Grenzen bringen“, um sogleich vor Lockerungen zu warnen.
Dabei beschreibt Kluge nichts anderes als den ganz normalen Zustand unseres Gesundheitssystems, in dem zyklisch punktuell wie in jedem Winter Überlastungen auftreten können, ohne dass früher deshalb jemand auf die Idee gekommen wäre, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen. Punktuelle Überbelegungen sind in einem funktionierenden Gesundheitssystem mitberücksichtigt. Man verlegt dann eben, weil dies günstiger ist, als tausende zusätzliche Betten im Sommer leerstehen zu haben. Deutlich wird allerdings immer mehr, dass vor allem die jahrzehntelange verfehlte Personalpolitik im Gesundheitswesen Stress in den Kliniken verursacht, und nicht das Coronavirus.
Die deutsche Intensivmedizin hat aufgrund massenweiser Fehlbehandlung bei gleichzeitigem wirklichkeitsfremden wie wohlfeilen Alarmismus ganz entscheidend Anteil daran, dass das Management dieser mittelschweren, viralen Infektionserkrankung völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Wie es dazu kommen konnte, harrt einer gründlichen Aufarbeitung, vor allem, um zukünftig solche Desaster besser zu verhindern. Es handelt sich um ein medizinisches Versagen, welches dem Drama um Ignaz Semmelweis und der Ignoranz seiner damaligen Kollegen, die rein aus Gesichtswahrung Mütter massenweise im Kindbettfieber haben sterben lassen, in nichts nachsteht.
Horror-Praxisbericht eines Betroffenen
Wie muss man sich das Covid-Chaos und Agieren in den Kliniken vorbei an allen Patientenrechten vorstellen? Was passierte, nachdem man den geliebten Ehepartner, Vater oder Mutter hinter der Krankenhauspforte abgeben musste und fortan keine Möglichkeit mehr hatte, das Krankenhaus zu betreten, um die Angehörigen vor Übergriffen zu schützen? Im Anschluss ein Erfahrungsbericht einer Betroffenen, die ihre Erlebnisse bezüglich der Behandlung ihres Vaters Anfang 2021 wiedergibt. Sie hat mir ausdrücklich erlaubt, dies öffentlich zu machen, damit diese Missstände endlich bekannter werden.
Ähnliches dürfte sich hundertfach, wenn nicht tausendfach abgespielt haben. Die persönlichen Angaben sind leicht verändert, um eine Zuordnung zu verhindern. Der Fall liegt als Beschwerde derzeit der zuständen Ärztekammer vor. In diesem Fall ist es noch einmal gutgegangen. Viele andere hatten nicht dieses Glück im Unglück. Es ist zu hoffen, dass der Vater nicht an den typischen Langzeitfolgen einer beatmungsgeschädigten Lunge leiden wird. Hier der Bericht, wie er an die Ärztekammer geschickt wurde:
„Am 19.2.2021 bekam mein Vater Krankheitssymptome in Form starker Kopfschmerzen und Übelkeit. In unserer Familie, zu der mein Vater regelmäßig Kontakt hatte, traten ebenfalls Krankheitssymptome auf und ein PCR-Test ergab, dass wir alle Corona-positiv waren. Wir gingen davon aus, dass er ebenfalls am Corona-Virus erkrankt war. Mein Vater suchte seinen Hausarzt auf, der zunächst einen Schnelltest machte und dann noch einen PCR-Test, die aber beide negativ ausfielen. Der Hausarzt diagnostizierte eine Stirnhöhlenvereiterung. Er verschrieb ihm Azithromycin. Nachdem dies aber nicht wirkte und es meinem Vater nicht besserging, ging er erneut zum Hausarzt. Der empfahl, das Antibiotikum Azithromycin wegzulassen und gab ihm eine Infusion und hörte ihn ab. Diese half zunächst gut, aber am nächsten Morgen war er total schwach und ich empfahl ihm, ins Krankenhaus zu gehen. Ich hatte Sorge, dass er alleine nicht zurechtkommen würde und war auch der Ansicht, dort würde man ihm andere Mittel gegen die Schmerzen geben, als dies in Eigentherapie ambulant der Fall war. Da ich mich selbst in Quarantäne befand, konnte ich ihn leider auch nicht zu unserer Familie holen. Mein Vater ging also am XXX. ins XXX-Krankenhaus in XXX auf eigenen Wunsch und nur zur Sicherheit. Dort wurde ihm ab dem ersten Tag das Medikament Dexamethason verabreicht. Man teilte mir auf Rückfrage mit, dass dies standardmäßig eingesetzt wird, um einem eventuellen Hyperinflammationsprozess vorzubeugen. Dies sei angeblich eine typische Komplikation bei Covid-19-Patienten.
Nachdem die Blutwerte meines Vaters wohl schlechter wurden, wurde er am Dienstag, den XX auf die Intensivstation verlegt. Mein Vater selbst hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, unter Atemnot zu leiden und fühlte sich selbst recht gut, lediglich körperlich etwas schwach. Da ich ihn ja nicht besuchen durfte, war ich auf wenige kurze Telefonate mit den Ärzten beschränkt. Man sagte mir immer nur, meinem Vater würde es schlechter gehen, aber niemand sagte mir etwas über seine Werte oder zeigte mir Röntgenaufnahmen. Ich war die ganze Zeit über immer mit meinem Vater über WhatsApp in Kontakt und er schilderte mir, wie es ihm ging. Am 2.3. nachmittags hatte er Appetit auf Obst und bat mich, ihm welches zu bringen. Ich hatte den Eindruck, er war einigermaßen fit und diesen Appetit wertete ich als gutes Zeichen. Ich gab das Obst daraufhin am Empfang für ihn ab. Wir schrieben dann noch ein paar Mal per SMS, ich schickte ihm Fotos der Enkel und er kommentierte jeweils. Er schien mir auf dem Weg der Besserung. Um 22.27 Uhr schrieb er mir per WhatsApp plötzlich (wörtlich): „XXX, brauche Deine Hilfe. Sie sagen mir, dass meine Werte so schlecht sind, dass ich anders beatmet werden oder ins Koma versetzt werden muss. Ich könnte daran versterben. Die Ärzte beraten noch. Habe Angst“ Daraufhin rief ich sofort den zuständigen Arzt an und fragte, wie sich jetzt dieser schlechte Zustand ergeben haben kann, er hat doch gerade noch bei mir etwas zu essen bestellt. Ich fragte den Arzt, ob er nicht stabil sei und er meinte, doch, das wäre momentan der Fall. Er wäre momentan stabil. Dann sagte ich ihm, dass weder mein Vater noch ich die invasive Beatmung wollten und er nichts unternehmen sollte, ohne mich anzurufen. Ich schrieb: „Papa, ich habe telefoniert, beruhige Dich erstmal, es passiert im Moment nichts.“ Mein Vater antwortete um 23.31 Uhr: „Ich bleibe hier nicht. Sterben kann ich auch zuhause.“
Ich versuchte, ihn zu beruhigen und ihm mitzuteilen, dass er ruhig atmen sollte und dass nichts gegen seinen Willen geschehen würde. Um 23.52 Uhr schrieb er mir das letzte Mal. Am nächsten Morgen meldete ich mich um 6.43 Uhr bei ihm, aber er antwortete nicht. Daraufhin geriet ich in Panik und rief ihn auf dem Handy an. Erst um 7.10 Uhr ging eine Schwester ans Telefon und teilte mir mit, ich könne jetzt meinen Vater nicht sprechen, er würde gerade für die Beatmung vorbereitet. Er wäre bereits sediert. Ich solle mich in 2 Stunden erneut melden. Einige Zeit später (8:44 Uhr) rief mich der diensthabende Arzt an und teilte mir mit, dass die Vorbereitungen zur Intubation bereits laufen würden und mein Vater Morphin bekäme. Er wäre nicht mehr ansprechbar. Wenn ich meine Zustimmung nicht geben würde, würde mein Vater versterben. Ich sagte, ich müsse mit meiner Familie sprechen und würde mich gleich melden. Als ich dann anrief, war mein Vater bereits intubiert. Er sagte mir, ich müsse jetzt mit 10 Tagen rechnen, an denen ich erst einmal nichts hören würde, ich könnte aber einmal täglich anrufen. Erfreulicherweise ging es meinem Vater jeden Tag besser, am XX wurde er extubiert und konnte am XX entlassen werden. Mein Vater schilderte mir die Vorgänge rund um die Entscheidung zur Intubation folgendermaßen: Er selbst fühlte sich die ganze Zeit über recht stabil und hatte zu keinem Zeitpunkt Atemnot. Nur die Ärzte behaupteten ihm gegenüber, er sei in Lebensgefahr.
Mein Vater wollte seine Werte erklärt bekommen und seine Röntgenbilder sehen, aber man erklärte ihm, die wären im Computer und man könne sie ihm deshalb nicht zeigen. Er wehrte sich bis zum Schluss gegen die Intubation und forderte ein Blatt Papier, auf dem er seinen Willen dokumentieren wollte mit seiner Unterschrift, dass diese Maßnahme gegen seinen Willen erfolgte. Man hatte ihm am XX noch eine Atemmaske angeboten, aber er lehnte diese ab, weil er selbst keine Atemnot empfand. Er hatte das Gefühl, unter der Maske schlechter atmen zu können. Niemand erklärte ihm, dass er unter Umständen durch die Nutzung der Maske hätte die Intubation verhindern können.
Wir möchten nun gerne klären, ob diese Intubation überhaupt zu diesem Zeitpunkt medizinisch unvermeidbar und die Indikation dafür gegeben war und ob es keine Alternative als nächsten Behandlungsschritt gegeben hätte. Hätte am XX abends nach diesen Werten akute Lebensgefahr bestanden, hätte man ja nicht noch XX Stunden warten dürfen, sondern man hätte ihn gleich intubieren müssen. Die Intubation erfolgte ja erst 13 Stunden später am nächsten Morgen um 9.34 Uhr. Waren die Werte aber noch nicht im lebensgefährlichen Bereich, wie konnte der diensthabende Arzt am Vorabend bereits wissen, dass die Intubation am nächsten Morgen notwendig würde? Der Arzt versicherte mir um 22.30 Uhr ja noch, er sei stabil, die Werte bis zum frühen Morgen verschlechterten sich nicht, im Gegenteil, die Sauerstoffsättigung verbesserte sich sogar von 91,0 % am Vorabend auf 92,8 % am nächsten Morgen. Weiterhin bitten wir um Klärung, ob es angemessen ist, jedem Patienten pauschal Dexamethason zu verabreichen, auch wenn gar kein hyperinflammatorischer Prozess nachgewiesen wird. Die prophylaktische Gabe von Dexamethason wirkt immunsupressiv und hindert das eigene Immunsystem somit an der Bekämpfung eines viralen Infekts. Welchen Sinn hat das? Es gab hyperinflammatorische Prozesse, den sog. Zytokinsturm, auch in der Vergangenheit bei Grippe, ohne dass man frühzeitig und vorbeugend Dexamethason eingesetzt hätte. Warum ist Dexamethason bei Covid-19 vorbeugend Standard? Auch gibt es mittlerweile deutlich risikoärmere Behandlungsmöglichkeiten von Corona-Patienten mit viel besseren Erfolgen als der Intubation und wir fragen uns, ob die Ärzte nicht verpflichtet sind, sich hier ständig auf dem Laufenden zu halten und die aktuellen Behandlungsmethoden anzubieten. Hier ist insbesondere das Konzept von Prof. Dr. med. Thomas Voshaar vom Bethanienkrankenhaus in Moers interessant, der einen komplett anderen Behandlungsansatz verfolgt.
Für eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt wären wir dankbar.“ Gunter Frank
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