Als Hussein K. am vergangenen Donnerstag zu einer lebenslangen
Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt
verurteilt wird, kommt es zu Applaus im Gerichtssaal. Die
Rhein-Neckar-Zeitung attestiert dem Urteil darüber hinaus eine
„gesellschaftliche beruhigende Wirkung“. Es ginge auch darum, „dass die
Allgemeinheit die Justiz als gerecht empfindet“. Ein Eindruck, der
besonders in den letzten zweieinhalb Jahren der Flüchtlingskrise Schaden
genommen hat.
Die Euphorie in der deutschen Presse
hält sich angesichts der harten Strafe für Hussein K. dennoch in
Grenzen – anders als zu Beginn der massenhaften illegalen Migration nach
Deutschland, die auch den späteren Mörder von Maria L., der zuvor
bereits eine Frau in Griechenland eine Klippe hinunter geworfen hatte,
eine Einwanderung nach Deutschland ermöglichte. Das Urteil sei
„angemessen“ (Rhein-Neckar-Zeitung), „ein Grund, aufzuatmen“ (WELT). Der
Prozess habe gezeigt, dass der deutsche Rechtsstaat „funktioniert und
wehrhaft“ (Augsburger Allgemeine) ist. Die Sorge zahlreicher Bürger „vor
einer unkontrollierten Einwanderung“ (FAZ) bliebe jedoch verständlich.
Für die Justiz sei „der Fall – abgesehen von der Revision – erledigt“
(Reutlinger General-Anzeiger), dennoch blieben Fragen offen, die den
politischen Bereich beträfen (Stuttgarter Nachrichten).
Einzig Solveig Bach
weigert sich, in ihrem Kommentar auf der n-tv-Seite einen Zusammenhang
zwischen der Flüchtlingsdebatte und dem Mord an Maria L. herzustellen.
Hussein K. sei vor allem ein Verbrecher. Zwischen der Tatsache, dass er
als Flüchtling hierher kam und der Tat „sollte man keinen zu einfachen
Zusammenhang herstellen“. Die Richterin des Falls sieht das ähnlich.
In ihrer Urteilsverkündung heißt es: „Die Tat ist nicht von einem
Ausländer, einem Flüchtling, einem unbegleiteten minderjährigen
Flüchtling, einem Mann verübt worden – sondern von einem Menschen“,
heißt es von Richterin Schenk: „Von Ihnen, Herr K.“
Ist es tatsächlich so einfach? In jedem Fall handelt es sich bei der
Aussage der Richterin um einen cleveren Schachzug. Mit der plötzlichen
Wiederentdeckung des in Deutschland eigentlich längst in Vergessenheit
geratenen eigenverantwortlichen Individuums erfolgt die Loslösung aus
jedweder gesellschaftlicher und politischer Verantwortung.
Hussein K.
wird zu einer Person im luftleeren Raum, in dem sich weder ignorante
Flüchtlingshelfer noch grob fahrlässige Politiker bewegen.
Wurde mittels des linken Kampfbegriffes der „strukturellen Gewalt“
das eigenverantwortliche Individuum in einem mittlerweile Jahrzehnte
andauernden Prozess nahezu komplett durch das „Opfer der äußeren
Umstände“ ersetzt, entdeckt man es angesichts eines erdrückenden
Zusammenhangs zwischen politischem Versagen und fast schon kriminell
agierenden Bessermenschen wieder. Wer sich so daneben benimmt, dass ein
Schönreden nicht mehr funktioniert, dem wird eben kurzerhand die
Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe abgesprochen.
Während bei jedem Vorzeige-Portemonnaie-Finder und künftigen
Integrationsbambi-Gewinner der Flüchtlingsstatus nicht oft genug erwähnt
werden kann, ist Hussein K. anscheinend ab dem Zeitpunkt des Mordes vom
Himmel gefallen und hat mit Flüchtlingen genauso viel zu tun, wie der
Terror mit dem Islam. Dass diese Beruhigungspille für einen stetig
wachsenden Teil der Bevölkerung nicht mehr wirkt, zeigen die Reaktionen
der Presse.
Ein Gerechtigkeitsgefühl will sich ob der Verurteilung
Hussein K.s anscheinend nicht einmal mehr dort einstellen, wo man die
Politik der offenen Grenzen so lange wohlwollend begleitet hat.
Es zeigt sich: Wenn die Ungerechtigkeit nicht erst mit dem Mord
beginnt, sondern schon mit einem illegalen Grenzübertritt, mit einer
falschen Altersangabe und zu Unrecht erhaltenen Leistungen, wird das
Urteil über den Mord allein keine Gerechtigkeit mehr herstellen. Dann
wird deutlich, wie sehr der Rechtsstaat und das Vertrauen in selbigen
tatsächlich Schaden durch diese Asylpolitik genommen hat und dass
jedweder Versuch, die Zusammenhänge zwischen solchen Taten und dieser
verantwortungslosen Politik zu leugnen, künftig nur noch stärker ins
Leere laufen wird.
Das Individuum, so viel steht fest, wird in Deutschland immer nur
noch dann bemüht, wenn es einen Nutzen in der Debatte um Islam und
unkontrollierte Einwanderung hat. Wenn es um das Ignorieren eines
offensichtlichen Zusammenhangs zwischen einem bestialischen Mord und der
Verweigerung etablierter Parteien, Grenzkontrollen einzuführen, genauso
geht, wie um Asylverfahren und Religionsfreiheit.
Während das individuelle Recht eines Asylbewerbers auf Prüfung seines
Einzelfalls vor deutschen Gerichten eine Abweisung an der Grenze –
trotz vorheriger Wanderung durch mehrere sichere Drittstaaten – laut
führender Politiker unmöglich macht, ist mein individuelles Recht als
Bürger dieses Landes, diese Zuwanderung abzulehnen und von diesem Staat
vor den mannigfaltigen negativen Auswirkungen selbiger geschützt zu
werden, praktisch nicht mehr existent.
Eine Herauslösung aus dem Kollektiv der von der Politik verarschten
Deutschen ist im Gegensatz zu Hussein K.s Herauslösung aus der Gruppe
der Flüchtlinge nicht möglich. Stattdessen muss ich mir nicht nur von NRW-Innenminister Reul
(CDU) in Bezug auf die wachsende Anzahl von Messerattacken sagen
lassen, dass man andere Menschen eben nicht so nah an sich heranlassen
müsse, sondern auch gesellschaftlich darüber diskutieren, ob der Islam
zu Deutschland gehört.
In dieser Frage gibt zumindest Ursula von der Leyen
eine klare Antwort. In einem BILD-Interview heißt es von der
Verteidigungsministerin zu dieser Frage, dass es darauf ankäme, ob
diejenigen, die eine bestimme Religion haben, zu unserem Grundgesetz
stünden und ob es eine klare Trennung von Religion und Staat gäbe. Als
Nikolaus Blome sie darauf hinweist, dass dies im Islam wohl kaum der
Fall wäre, kontert die Ministerin: „Ich urteile aus der Position des
individuellen Menschen, der glauben kann, woran er möchte, so lange klar
ist: Für uns alle gilt die Verfassung und das Grundgesetz.“
In Berlin sehen das zwar einige Schüler inzwischen anders,
aber das soll uns nicht davon abhalten, dem Islam als Religion des
eigenverantwortlichen Individuums nach wie vor alle Freiheiten
zuzugestehen, die es braucht, um sich ungestört zu entfalten. Und sollte
doch mal wieder einer aus der Reihe tanzen, dann greifen wir erneut zum
altbewährten „die Gesellschaft ist schuld“ oder erschaffen gleich einen
luftleeren Raum, in dem nicht Flüchtlinge Straftaten begehen, sondern
Menschen. Anabel Schunke
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