Jedem, der sich für die rechtliche Problematik interessierte, war auch ein Beschluss des OLG Koblenz vom Februar 2017 bekannt, in dem mit aller Klarheit festgestellt wurde, „die illegale Einreise ins Bundesgebiet“ werde „momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt“, in diesem Bereich sei „die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik... seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt“.
Vor diesem Hintergrund war und ist die „Gemeinsame Erklärung 2018“ von einer geradezu rührenden Harmlosigkeit. Wie der erste Satz im Art. 1 des GG oder die Goldene Regel „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“
Okay, dachte ich, das Gelbe vom Ei ist es nicht, auch keine Anleitung zur Auflösung des Gordischen Knotens, aber vielleicht doch der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich ein paar Leute verständigen können, die sich Sorgen wegen der Erosion rechtsstaatlicher Regeln machen. Und setzte meinen Namen drunter.
Ich hätte mit allem Möglichen gerechnet, nur nicht mit dem Sturm der Entrüstung, der daraufhin losbrach. Als hätten ein paar Irre den Wiederaufbau der innerdeutschen Mauer oder die Einführung der Scharia in Bayern gefordert. Angefangen von einem meiner fleißigen Biografen, der mich auf dem linken Fuß erwischte, bis hin zu dem Flaggschiff der political correctness in der Bundesrepublik, wo man sich darüber wunderte, „Wer die Erklärung 2018 so alles unterschreibt“, nämlich „Ministerialräte und Gesichtschirurgen“, also genau die Leute, welche DIE ZEIT als Abonnenten und Leser schätzt.
Es war, könnte man in aller Bescheidenheit sagen, ein Sturm in einem Fingerhut. Positiv ausgedrückt war es ein Fest der Meinungsfreiheit, auch wenn sich die Durchsagen so anhörten, als ginge es den Teilnehmern darum, eben diese abzuschaffen. Hier eine unvollständige aber durchaus repräsentative Auswahl der Stimmen:
Die Augsburger Allgemeine meint, die „Erklärung 2018“ zeige u.a. auch, dass Deutschlands Gesellschaft „gleich doppelt gespalten“ ist.
Telepolis schreibt, die Ostdeutschen hätten „die westliche Demokratie noch nie verstanden“ und nennt als Beleg dafür u.a. Monika Maron, die es gewagt hat, „Tellkamp im Deutschlandfunk beiseite“ zu springen.
Im NDR staunt „der hochdekorierte Dresdner Autor Ingo Schulze... über die intellektuelle Schlichtheit der Erklärung“, während der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller bekannt gibt, „Migranten zu Sündenböcken zu machen, löse kein Problem“.
Der Tagesspiegel wundert sich, dass Rüdiger Safranski die Erklärung „nicht unterschrieben, aber dem Spiegel ein Interview“ gegeben (hat), in dem er sich gegen eine „Pflicht zur Fremdenfreundlichkeit“ ausspricht.
Im Deutschlandfunk plaudert Ulrich Greiner aus dem Nähkästchen der Zeit: „Es ist übrigens auch heute in der Konferenz darüber kontrovers diskutiert worden. Einige Kollegen sagten, warum zeigt ihr denn diese Leute, ihr macht sie ja dadurch nur hoffähig. Und andere sagten, nein, warum sollen wir die Leute nicht zeigen, das ist sozusagen ein privater Kreis von interessanten Zeitgenossen...“
Die jungle world räsoniert über den „deutschen Geist“, der derzeit „zur Hochform“ aufläuft. Derweil die junge welt sich Gedanken über Matthias Matussek macht.
Die Berliner Zeitung stellt fest, bei „diesem Thema“ gehe „ein Riss durch Partnerschaften“ und fragt, warum „zum Beispiel Caroline Sommerfeld-Lethen die Erklärung unterschrieben (hat), nicht aber ihr Mann Helmut Lethen oder Krisztina Koenen, nicht aber ihr Mann Gerd Koenen“.
Das neue deutschland neidet Thilo Sarrazin seinen Erfolg als Buchautor und fragt: „Warum sitzt der Mann noch nicht im Gulag? Oder warum hat man ihm nicht wenigstens die linke Gesichtshälfte am Kinn festgetackert?"
Dem Freitag fällt auf, dass zwei Köpfe „nicht auf der Liste stehen“, was die Riege derer, „die rechts geworden sind“, ein wenig unvollständig macht.
Auf SPON „laufen die üblichen Verdächtigen – Sarrazin, Broder, Lengsfeld" durch das Bild, ihnen folgen „AfD-Sympathisanten und andere braune Socken“, die „genau (wissen), was sie tun: sie wollen das muslimreine Deutschland“.
Die Deutsche Welle stört sich daran, dass auf der Achse „zwischen Islam und Islamismus kaum unterschieden“ und „der Klimawandel abgestritten“ wird. Die „Erklärung 2018“ sei „wahrscheinlich nicht zufällig mit Beginn der Leipziger Buchmesse (erschienen), auf der die Kontroverse um Meinungsfreiheit und der Umgang mit rechten Publizisten prägende Themen waren.
Das neue deutschland warnt vor einem „Schulterschluss auch mit jenen hin, die Anschläge auf Geflüchtete als verzweifelten Aufstand des ‚deutschen Volkes‘ interpretieren“. In einem anderen Beitrag heißt es: „Zwar fanden sich bis zum Sonntag unter den Unterstützern der Erklärung keine prominenten AfD-Vertreter, die Liste umfasst allerdings einige bekannte Namen, die in der Vergangenheit direkt oder indirekt Sympathien für die Programmatik der Rechtsaußenpartei zeigten“, darunter „Publizisten wie Tellkamp und Broder“, die einen „Aufruf gegen offene Grenzen“ unterstützen.
Die taz bringt es auf den Punkt. „Mit Nazis reden bringt nichts... Man muss ihnen das Leben schwer machen, wo es nur geht.... Man muss sie deshalb sozial ächten. Bis sie sich nicht mehr trauen, auch nur zum Bäcker zu gehen.“
Der Tagesspiegel spricht von „Migrationsbewegungen im Herbst 2015“ und widerlegt ein Gerücht: „Dass Politiker Gesetze gebrochen hätten, um Flüchtlinge ins Land zu holen, ist ein Vorwurf, der von AfD und Pegida rituell wiederholt wird. Wahr macht ihn das nicht.“
Auch die Berliner Zeitung dementert „die vermeintliche Tatsachenbehauptung, es fände eine ‚illegale Masseneinwanderung‘ statt“ und fragt: „Wo, bitte, ist das der Fall? Die Zahlen der eingereisten Geflüchteten sprechen eine andere Sprache.“
Den gleichen, nein: denselben Artikel finden wir auch in der Mitteldeutschen Zeitung, dessen Verfasser lange um den kalten Brei herumschleicht („Man ist gut beraten, sich den knappen Text und auch die Liste der Unterzeichner anzusehen, damit man weiß, woran man ist...“), bevor er endlich zur Sache kommt: „Interessant an der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ ist aber neben der raunenden Unterstellung, nichts als Kriminelle überschwemmten unser Land, auch die Tatsachenbehauptung, es fände eine ‚illegale Masseneinwanderung‘ statt.“
Was es mit der „illegalen Masseneinwanderung“ auf sich hat, erklärte Liane Bednarz, „Publizistin und Juristin, Autorin von Büchern über die AfD und die neue Rechte“, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk Kultur. Das sei „ein Terminus, den man sehr oft hört“. Allerdings werde er „nicht begründet“. Und sei zudem „umstritten“: Denn: „Es gibt auch Menschen, die sagen, dass die Flüchtlingspolitik zumindest in Teilen rechtswidrig sei. Aber es gibt eben keine bindende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber. Und so lange kann man das auch nicht per se als illegal bezeichnen.“
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung, die Wolfsburger Allgemeine, die Dresdner Neuesten Nachrichten, die Leipziger Volkszeitung, die Schaumburger Nachrichten, die Oberhessische Presse und etwa zwei Dutzend weitere Zeitungen, die vom RND (Redaktionsnetzwerk Deutschland) beliefert werden, bringen zwei Berichte über die „Erklärung 2018“. In dem einen geht es darum, was in der Erklärung nicht drinsteht. „Was bedeutet der Kampfbegriff der ‚illegalen Masseneinwanderung‘ konkret – die Welle des Jahres 2015 oder jeden Asylsuchenden, der je in unser Land kam, kommt und kommen wird? Was ist gegen die Beschädigung zu tun? Hat man Vorschläge zur Integration, zur Vermeidung von Parallelgesellschaften und Abkapselung? Nichts ist davon zu lesen.“ In dem anderen
auch: „Spannend am knappen Aufruf ist vor allem, was er nicht enthält: keinerlei Distanzierung von rechtsradikalen bis rechtsextremen Gruppen, die in Cottbus, Berlin, Hamburg und anderswo die Demonstrationen nutzen und zum Teil prägen.“
Allem vorausgegangen war ein Interview, das Monika Maron dem Deutschlandfunk gegeben hat. Darin sagt sie unter anderem: „Ich sage, was ich denke. Ich komme zu meinen Überzeugungen oder Meinungen, indem ich mir die Welt angucke oder darüber lese oder eine Meinung gegen die andere abwäge und mich da irgendwie orientiere. Ob das rechts ist, ist mir am Ende vollkommen egal, weil, ich muss es richtig finden.“
Noch nie, nie! sind zwei Sätze aus insgesamt 33 Wörtern und 273 Zeichen, einschließlich der Leerzeichen, so aufgeregt und so umfänglich kommentiert worden. Die „Erklärung“ muss also einen Nerv getroffen haben, der bereits blank da lag. Wäre es in der „Erklärung“ darum gegangen, dass die Erde eine flache Scheibe oder ein in einer Salzlake schwimmendes Toastbrot ist, wäre sie unbeachtet geblieben. Aber: Was trifft, trifft auch zu.
Hinzu kommt: In keinem anderen Gewerbe ist der Herdentrieb so ausgeprägt wie im Journalismus, der Wunsch nach Konsensualität so sinnstiftend. Ich kenne Kollegen, die nur deswegen Journalisten geworden sind, weil sie gedacht haben, das wäre eine Stufe auf der Karriereleiter, die in die Pressestelle des Bundeskanzleramtes führt. Oder wenigstens in den Frachtraum einer Maschine, mit der der Außenminister nach Kuala Lumpur fliegt. Wer es nicht in die Entourage eines Ministers schafft, freut sich immer noch über zwei Freikarten für ein Helene-Fischer-Konzert.
Es gibt keine Gleichschaltung von oben. Was es aber gibt, das ist der unbändige Wunsch, mitzumachen und mitzuschwimmen, am liebsten dort, wo der Strom am flachsten ist. Dass man aber auch im Planschbecken ersaufen kann, davon zeugen einige der hier angeführten Stellungnahmen.
Weil ich mich grade auf den Auszug aus Ägypten vorbereite, der heute Abend beginnt, will ich nur kurz zu drei Texten etwas bemerken.
Jakob Augstein zitiert die „Erklärung“ im Wortlaut und stellt fest, „diese Leute“, gemeint sind die Unterzeichner, „wissen genau, was sie tun: sie wollen das muslimreine Deutschland“. Eine Anspielung mit viel Geschichte im Gepäck, die nur zeigt, wie kontaminiert Augsteins Denken ist. Ich wünsche mir ein „muslimreines“ Deutschland ebenso, wie ich mir ein islamisiertes Deutschland wünsche. Aber über einen von Augstein befreiten Spiegel ließe ich schon mit mir reden.
Arno Widmann witzelt in der Berliner Zeitung über die „vereinigte politische und schriftstellerische Intelligenz“ der Republik, die sich „zu zwei Sätzen des Protestes aufgerafft“ habe, die Arno mit 4371 Zeichen in 660 Worten, also im Verhältnis 1 zu 20, widerlegt. Eine mehr als erstaunliche Leistung, die in der Erkenntnis gipfelt: „Die Zuwanderung hat das Deutschland, in dem ich nach dem Krieg aufwuchs, nicht beschädigt – sie half, es zu zerstören. Zu unser aller Glück.“ – Was würde Alfred Tetzlaff dazu sagen? Der Arno ist nicht grundsätzlich dumm, er hat nur sehr viel Pech beim Nachdenken.
Liane Bednarz, hat sich, laut DLF Kultur, als „Publizistin und Juristin, Autorin von Büchern über die AfD und die neue Rechte“ einen Namen gemacht. Wie die mit dem Feuilletonpreis „Goldener Maulwurf“ ausgezeichnete Fachfrau für den „Erwerb eigener Aktien“ das geschafft hat, darüber gehen die Meinungen freilich weit auseinander. Die einen sagen so, die anderen so. Wie es auch sein mag, für ein Interview mit DLF Kultur reicht es allemal, siehe weiter oben. Darin „verrät“ sie nicht nur, „welche Unterzeichnerinnen nicht mehr auf der Liste stehen“, sondern auch, warum von „illegaler Masseneinwanderung“ keine Rede sein kann. Der Begriff sei „unter Rechtswissenschaftlern umstritten“. Allerdings: „Es gibt auch Menschen, die sagen, dass die Flüchtlingspolitik zumindest in Teilen rechtswidrig sei. Aber es gibt eben keine bindende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber. Und so lange kann man das auch nicht per se als illegal bezeichnen.“
Atemberaubend. Wie ist diese naturtrübe Untertasse durch das Erste und Zweite Staatsexamen gekommen? Indem sie behauptet hat, ein Tatbestand, den das BVG nicht explizit als illegal bezeichnet hat, könne nicht illegal sein? Worauf die Prüfer in ein Koma gefallen sind? So betrachtet wäre auch der Drogenhandel am Görlitzer Park legal, denn das BVG hat ihn noch nicht als „illegal“ qualifiziert.
Also gibt es auch keine „illegale Einwanderung“. Wenn es aber keine „illegale Einwanderung“ gibt, so muss man sich fragen, warum legal Eingewanderte abgeschoben werden? Hat sich auch Anis Amri legal in Deutschland aufgehalten? Waren seine 14 Identitäten nur Ausdruck seiner ganz persönlichen Diversität?
Eines der zwei Bücher, die Liane Bednarz verfasst haben will, heisst: „Deutschland dreht durch. Die Wahrheit über die AfD“.
Im Falle einer Neuauflage müsste der Titel ein wenig angepasst werden. „Deutschland dreht durch. Die Wahrheit über Liane Bednarz, Arno Widmann. Jakob Augstein und die ganze Gang“. HMB
Innerhalb von zehn Tagen hat unsere Gemeinsame Erklärung 2018
gegen die illegale Masseneinwanderung, die fortgesetzte Verletzung
unseres Grundgesetzes und der Gesetzlichkeit 2018 Unterschriften
erhalten. Damit reißt der Strom der Unterzeichner aber nicht ab.
Diese erste Liste wird geschlossen und durch eine zweite Liste ersetzt, in die sich alle selbst eintragen können, unter Angabe von Name, Beruf und Wohnort. Mit dieser Liste erfüllen wir den vielfachen Wunsch, allen Bürgern eine Möglichkeit zur Unterschrift zu bieten. Sollten wir zehntausend Unterschriften erreichen, wird unsere Erklärung als Petition dem Bundestag übergeben.
In der vergangenen Woche haben zahlreiche Medien über unsere Erklärung berichtet. Einige waren sachlich, die meisten nicht.
Auffällig war, dass vehement bestritten wurde, dass es illegale Einwanderung gibt. Das ist mehr als erstaunlich, denn jeder, der das Grundgesetz kennt, und das sollte eigentlich für alle Journalisten gelten, müsste erkennen, dass der Asylparagraph des Grundgesetzes als Einwanderungsvehikel missbraucht wird.
Nach wie vor kommt die Mehrzahl der Migranten, die immer noch hartnäckig „Flüchtlinge“ genannt werden, ohne Papiere in unser Land. Was in anderen Staaten selbstverständlich ist, die Handydaten der Ankömmlinge auszulesen, um festzustellen, aus welchem Land sie wirklich kommen, oder ihr wahres Alter zu bestimmen, wird in Deutschland kaum angewendet.
Nicht der „Flüchtling“ muss nachweisen, dass er tatsächlich politisch verfolgt wird oder aus einem Kriegsgebiet kommt, nein die deutschen Behörden müssen beweisen, dass er die Asylkriterien nicht erfüllt.
Das ist eine Pervertierung der Rechtslage, die nicht beendet, sondern von der neuen GroKo laut Koalitionsvertrag fortgesetzt werden soll.
Das funktioniert nur, weil unsere Vertreter der Vierten Gewalt ihrem Auftrag, die Regierung zu kontrollieren, nicht nachkommen, sondern im Gegenteil, den Rechtsbruch der Regierung decken.
Dabei kommt es zu grotesken Argumentationen.
Ein Beitrag des ndr „Wie brisant ist die Erklärung 2018“ von Patrick Seibel, ist charakteristisch dafür. Herr Seibel führte mit mir ein längeres Gespräch, in dem er immer wieder versuchte, mir unterzuschieben, dass „illegale Masseneinwanderung“ meine Privatmeinung wäre.
Mehr als einmal habe ich ihn auf das Urteil des OLG Koblenz vom Februar 2017 hingewiesen, in dem festgestellt wird, dass die Gesetzlichkeit an den deutschen Grenzen ausgesetzt ist und man deshalb illegale Grenzübertritte nicht mehr verurteilen könne.
Ich habe mehrfach auf den Bericht der Bundespolizei an den Bundestag hingewiesen, dass es im Jahr 2017 mehr als 55. 000 illegale Einwanderungen gegeben hat und die Dunkelziffer noch erheblich höher liegt.
Ich habe auf Verfassungsschutzpräsident Maaßen verwiesen, der ebenfalls von illegaler Einwanderung gesprochen hat. Nichts davon findet sich in seinem Bericht.
Statt dessen verwendet er eine Argumentation, die anscheinend als Satzbaustein an die Redaktionen gegangen ist, denn sie findet sich in vielen anderen Beiträgen wieder.
Die Rede von der illegalen Masseneinwanderung sei juristisch nicht gedeckt. Keine der etwa 1.000 diesbezüglichen Strafanzeigen gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wäre verfolgt worden. Und auch der Europäische Gerichtshof hätte nicht gegen die deutsche Flüchtlingspolitik entschieden.
Diese „Beweisführung“ ist hanebüchen. Carl Christian Jahnke attestierte dem Tagesspiegel-Redakteur Christian Schröder, der gleichlautend argumentiert, ein „schlichtes Verständnis unseres Rechtsstaates“ die ihn für eine „Tätigkeit als Redakteur des Tagesspiegels“ disqualifiziere.
Jahnke argumentiert:
„1. Der Europäische Gerichtshof ist lediglich zuständig für das Europäische Recht, nicht aber etwa für das deutsche Grundgesetz. Verstöße gegen unsere Verfassung werden vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die Feststellung des EuGH ist also keine allgemeine Feststellung der Rechtmäßigkeit sondern trifft nur auf den Vertrag von Dublin zu.“
2. Rechtsverstöße müssen … nicht strafbar sein … Wenn ich gegen einen geschlossenen Vertrag verstoße oder ihn nicht erfülle, verhält es sich genauso. Die Ablehnung der Eröffnung von Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt belegt nicht einmal abschließend die mangelnde Strafbarkeit der Bundeskanzlerin. Hier wurde lediglich festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Anzeige der dargestellte Sachverhalt nicht den angezeigten Strafrechtsbestand erfüllt. Dies kann sich durch den Zeitablauf, detaillierte Darstellungen des Sachverhaltes und neu bekannt werdende Tatsachen jederzeit ändern.
Beide Beispiele taugen also nicht zu der von Ihnen festgestellten Behauptung, die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin sei rechtmäßig.“
Führende Staatsrechtler kamen zu dem Schluss, dass die Kanzlerin im Alleingang 2015 Recht und Gesetz außer Kraft setzte. Am brisantesten ist das Gutachten des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio, das im Auftrag des Freistaates Bayern erstellt, aber umgehend in der Schublade versenkt wurde.
Horst Seehofer, damals Ministerpräsident sprach von einer “Herrschaft des Unrechts“, tönte, mit ihm als Innenminister hätte es diese illegale Grenzöffnung nicht gegeben. Allerdings tut er, seit er Innenminister ist und die Möglichkeit dazu hätte, nichts, um den ungesetzlichen Zustand zu beenden.
Helfen kann nur der hörbare, massenhafte Einspruch der Bürger. Wie sehr Politik und die verbündeten Medien diesen Einspruch fürchten, zeigt ihre fast schon hysterische Aufregung über unsere „Gemeinsame Erklärung“. Vera Lengsfeld
Diese erste Liste wird geschlossen und durch eine zweite Liste ersetzt, in die sich alle selbst eintragen können, unter Angabe von Name, Beruf und Wohnort. Mit dieser Liste erfüllen wir den vielfachen Wunsch, allen Bürgern eine Möglichkeit zur Unterschrift zu bieten. Sollten wir zehntausend Unterschriften erreichen, wird unsere Erklärung als Petition dem Bundestag übergeben.
In der vergangenen Woche haben zahlreiche Medien über unsere Erklärung berichtet. Einige waren sachlich, die meisten nicht.
Auffällig war, dass vehement bestritten wurde, dass es illegale Einwanderung gibt. Das ist mehr als erstaunlich, denn jeder, der das Grundgesetz kennt, und das sollte eigentlich für alle Journalisten gelten, müsste erkennen, dass der Asylparagraph des Grundgesetzes als Einwanderungsvehikel missbraucht wird.
Nach wie vor kommt die Mehrzahl der Migranten, die immer noch hartnäckig „Flüchtlinge“ genannt werden, ohne Papiere in unser Land. Was in anderen Staaten selbstverständlich ist, die Handydaten der Ankömmlinge auszulesen, um festzustellen, aus welchem Land sie wirklich kommen, oder ihr wahres Alter zu bestimmen, wird in Deutschland kaum angewendet.
Nicht der „Flüchtling“ muss nachweisen, dass er tatsächlich politisch verfolgt wird oder aus einem Kriegsgebiet kommt, nein die deutschen Behörden müssen beweisen, dass er die Asylkriterien nicht erfüllt.
Das ist eine Pervertierung der Rechtslage, die nicht beendet, sondern von der neuen GroKo laut Koalitionsvertrag fortgesetzt werden soll.
Das funktioniert nur, weil unsere Vertreter der Vierten Gewalt ihrem Auftrag, die Regierung zu kontrollieren, nicht nachkommen, sondern im Gegenteil, den Rechtsbruch der Regierung decken.
Dabei kommt es zu grotesken Argumentationen.
Ein Beitrag des ndr „Wie brisant ist die Erklärung 2018“ von Patrick Seibel, ist charakteristisch dafür. Herr Seibel führte mit mir ein längeres Gespräch, in dem er immer wieder versuchte, mir unterzuschieben, dass „illegale Masseneinwanderung“ meine Privatmeinung wäre.
Mehr als einmal habe ich ihn auf das Urteil des OLG Koblenz vom Februar 2017 hingewiesen, in dem festgestellt wird, dass die Gesetzlichkeit an den deutschen Grenzen ausgesetzt ist und man deshalb illegale Grenzübertritte nicht mehr verurteilen könne.
Ich habe mehrfach auf den Bericht der Bundespolizei an den Bundestag hingewiesen, dass es im Jahr 2017 mehr als 55. 000 illegale Einwanderungen gegeben hat und die Dunkelziffer noch erheblich höher liegt.
Ich habe auf Verfassungsschutzpräsident Maaßen verwiesen, der ebenfalls von illegaler Einwanderung gesprochen hat. Nichts davon findet sich in seinem Bericht.
Statt dessen verwendet er eine Argumentation, die anscheinend als Satzbaustein an die Redaktionen gegangen ist, denn sie findet sich in vielen anderen Beiträgen wieder.
Die Rede von der illegalen Masseneinwanderung sei juristisch nicht gedeckt. Keine der etwa 1.000 diesbezüglichen Strafanzeigen gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wäre verfolgt worden. Und auch der Europäische Gerichtshof hätte nicht gegen die deutsche Flüchtlingspolitik entschieden.
Diese „Beweisführung“ ist hanebüchen. Carl Christian Jahnke attestierte dem Tagesspiegel-Redakteur Christian Schröder, der gleichlautend argumentiert, ein „schlichtes Verständnis unseres Rechtsstaates“ die ihn für eine „Tätigkeit als Redakteur des Tagesspiegels“ disqualifiziere.
Jahnke argumentiert:
„1. Der Europäische Gerichtshof ist lediglich zuständig für das Europäische Recht, nicht aber etwa für das deutsche Grundgesetz. Verstöße gegen unsere Verfassung werden vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die Feststellung des EuGH ist also keine allgemeine Feststellung der Rechtmäßigkeit sondern trifft nur auf den Vertrag von Dublin zu.“
2. Rechtsverstöße müssen … nicht strafbar sein … Wenn ich gegen einen geschlossenen Vertrag verstoße oder ihn nicht erfülle, verhält es sich genauso. Die Ablehnung der Eröffnung von Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt belegt nicht einmal abschließend die mangelnde Strafbarkeit der Bundeskanzlerin. Hier wurde lediglich festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Anzeige der dargestellte Sachverhalt nicht den angezeigten Strafrechtsbestand erfüllt. Dies kann sich durch den Zeitablauf, detaillierte Darstellungen des Sachverhaltes und neu bekannt werdende Tatsachen jederzeit ändern.
Beide Beispiele taugen also nicht zu der von Ihnen festgestellten Behauptung, die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin sei rechtmäßig.“
Führende Staatsrechtler kamen zu dem Schluss, dass die Kanzlerin im Alleingang 2015 Recht und Gesetz außer Kraft setzte. Am brisantesten ist das Gutachten des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio, das im Auftrag des Freistaates Bayern erstellt, aber umgehend in der Schublade versenkt wurde.
Horst Seehofer, damals Ministerpräsident sprach von einer “Herrschaft des Unrechts“, tönte, mit ihm als Innenminister hätte es diese illegale Grenzöffnung nicht gegeben. Allerdings tut er, seit er Innenminister ist und die Möglichkeit dazu hätte, nichts, um den ungesetzlichen Zustand zu beenden.
Helfen kann nur der hörbare, massenhafte Einspruch der Bürger. Wie sehr Politik und die verbündeten Medien diesen Einspruch fürchten, zeigt ihre fast schon hysterische Aufregung über unsere „Gemeinsame Erklärung“. Vera Lengsfeld
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