Kinderrechte
ins Grundgesetz, ruft man uns in regelmäßigen Abständen aus allen
politischen Lagern zu! Weil es so schön klingt, wir wollen ja alle gern
die Kinder schützen. Vor allen Dingen vor ihren reaktionären Eltern.
Kinderarmut, Recht auf Bildung, das Recht auf sexuelle Entfaltung, es
gibt kaum einen Themenbereich, der nicht gerne benutzt wird, um zu
demonstrieren, daß uns die Kinder doch besonders am Herzen liegen.
Jedenfalls auf dem Papier. Bislang hatte diese Forderung nach Kinderrechten mit Verfassungsrang
nur eine konsequente Lücke: das Recht von ungeborenen Kindern auf ihr
eigenes Leben. Wenn es nämlich um Frauenrechte geht, in diesem Fall das
Selbstbestimmungsrecht der Frau über das Leben in ihrem Bauch, dann
drehten selbst Kinderschützer lieber ab und gingen in Deckung. Bloß
nicht mit den Damen Feministinnen anlegen. Denn wenn eines noch wichtiger ist in diesem Land als Kinderrechte,
dann sind es Frauenrechte. Der Opferstatus der Frau wird mit Zähnen und
Klauen, alternativ mit einem regelmäßigen Aufschrei verteidigt, je
nachdem, welcher heterosexuelle, alte, weiße Mann sich gerade
danebenbenommen hat. Sexismus-Alarm ist zum Netzfeministinnen-Volkssport
geworden. Jede verbal geäußerte „süße Maus“ ist sofort ein Verbrechen
wider die weibliche Menschlichkeit.
Seit dieser Woche ist klar: „Süße Maus“ darf man nicht mehr sagen,
man darf sie aber offenbar heiraten. Ohne großen Widerspruch von denen,
die sonst sogar bereit sind, Werbeplakate verbieten zu lassen, wenn eine
Frau zu nackt darauf erscheint.
Denn seit dieser Woche diskutiert man in Deutschland ernsthaft, ob es
zwingend nötig ist, Kinderehen zu ächten. Kinderehen. Klingt niedlich,
ist es aber nicht. Denn wir reden nicht von zwei Teenagern, die
durchbrennen und sich in Las Vegas im Überschwang der Gefühle vermählen.
Wir reden im Zuge der Zuwanderungswelle von einem neuen Phänomen in
Deutschland, das selbst ohne Dunkelziffer nahezu 1.500 junge Mädchen
betrifft, über 360 davon sind sogar noch unter 14 Jahren.
Sie sind keine verliebten Teenager, sondern zwangsverheiratete
Kinderbräute aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan, die jeden Tag in
dieser Ehe vergewaltigt werden können. Wir reden über sexuelle
Ausbeutung, über Mißbrauch von Kindern und über Pädophilie.
Nun ist Justizminister Heiko Maas zurückgerudert und hat seinen
Gesetzesentwurf zurückgezogen. Nicht, weil er es eingesehen hat, sondern
weil es medial einen derartigen Druck gab, daß er nicht mehr anders
konnte. Schlimm ist, daß man überhaupt in Erwägung gezogen hat, im
Ausland geschlossene Kinderehen nicht generell für nichtig zu erklären,
sondern allen Ernstes vorschlug, daß die Kinderbräute sich ja juristisch
dagegen wehren könnten. Die 14jährigen Mädchen aus Afghanistan ohne
deutsche Sprache sollen doch ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
einklagen.
Und jetzt weiß man nicht, was ekelhafter ist: Daß der feministische
Aufschrei ausbleibt von denjenigen, die sonst bereit sind, wegen jedem
falschen Wort in die Schlacht zu ziehen, nicht aber bei „legalem“
Kindesmißbrauch? Oder, daß die Edathy-Partei SPD nichts dazugelernt hat?
Oder daß ausgerechnet auf evangelisch.de, dem offiziellen Portal der
Evangelischen Kirche in Deutschland, ein großer Artikel erscheint, der
nicht etwa kategorisch die Kinderehe ächtet, sondern die Kritiker des
Justizministers angreift.
Und darüber schwadroniert, daß man die Kinderehen aus fremden Ländern
nicht annullieren dürfe, weil sonst die Homopartnerschaften aus
Deutschland in den anderen Ländern doch auch nicht anerkannt würden.
Merke: Homorechte sind offenbar noch wichtiger als Kinder- oder
Frauenrechte. Ja, manchmal möchte man sich angesichts der
Werteverschiebung ganzer Milieus im Land einfach nur still und leise
übergeben. Birgit Kelle
O tempores, o mores. Die Grünen sind zum politischen Finger der EKD geworden und die EKD im Gegenzug zur spirituellen Elite der Grünen (und des Verfassungsgerichts).
Als Kanzlerin Merkel großzügig die Grenzen für alle
öffnete, ohne dass die zuständigen Behörden hinschauen durften, wer alles zu
uns kommt, wanderten auch Männer mit Kinderfrauen oder mehreren Gattinnen ein.
Offenbar wagte niemand, die Frage zu stellen, wie es mit der Anerkennung
solcher bei uns verbotenen Eheverhältnisse ist.
Also wurden sie stillschweigend
anerkannt, indem man über das jugendliche Alter mancher „Ehefrauen“ hinwegsah
oder den Zweit-, Dritt-, und Viertfrauen einfach alle Sozialleistungen
zusprach, die Ehepartnern zustehen.
Nur gelegentlich gab es einen Aufschrei, wie im
Fall des Syrers mit den vier Frauen und über 20 Kindern. Die Erosion unserer
Gesetzlichkeit und die Unterminierung unserer Lebensweise wurden von den
zuständigen Politikern entweder nicht bemerkt oder in Kauf genommen, von Linken
und Grünen vielleicht sogar mit klammheimlicher Freude. Inzwischen verzeichnete
das Ausländerzentralregister im Juli 1.475 verheiratete Jugendliche in
Deutschland; 361 davon sind jünger als 14 Jahre, 120 sind 14 oder 15 Jahre alt.
Die meisten sind Syrer, auch Afghanen und Iraker sind darunter. Es dürften
seitdem noch einige hinzugekommen sein.
Der Öffentlichkeit wurde die Problematik weitgehend
vorenthalten. Kein Mainstreammedium nahm sich des Skandals an. Selbst die
hyperaktiven Feministinnen, stets auf der Suche nach neuen Opfern von (weißen)
Männern, dachten nicht daran, den minderjährigen Mädchen, die ins Ehejoch
gepresst worden waren, beizustehen. Beinahe wäre es unserem Justizminister Maas
sogar gelungen, unter dem Deckmantel einer angeblich angestrebten Auflösung von
Kinderehen, diese zu legalisieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte
Maas dem „Spiegel“ zukommen lassen. Das ehemalige „Sturmgeschütz der
Demokratie“ ließ sich zum willigen Helfer des Ministers machen. Es berichtete: „Bundesjustizminister
Heiko Maas (SPD) will sogenannte Kinderehen von Flüchtlingen auflösen. Wenn das
Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, sollen Gerichte die
Ehe künftig aufheben können, heißt es in einem Gesetzentwurf des
Justizministeriums. Bislang zählte bei der Beurteilung allein die Frage, ob sie
ohne Zwang zustandekam. Laut dem Entwurf können sowohl die Jugendämter als auch
die Eheleute das Verfahren beantragen.“
Den Pferdefuß, der in diesem Entwurf steckte,
bemerkten die kritischen „Spiegel“-Journalisten nicht oder wollten ihn nicht
bemerken. Ein Ehemann, der eine Minderjährige heiratet, wird kaum die Auflösung
dieser Ehe beantragen, und ein minderjähriges Mädchen, das sich in totaler
Abhängigkeit von ihm befindet, wird kaum eine Möglichkeit dazu haben. Es wird
auch kaum in der Lage sein, sich an das Jugendamt zu wenden.
Nachdem der Coup durch die Aufmerksamkeit des
Hamburger Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel aufflog, ruderte Maas erst zurück,
indem er behauptete, der „Spiegel“ habe sich auf einen veralteten Entwurf
bezogen. Nun wird aber versucht, mit der Moralkeule die Kinderehen doch noch zu
legalisieren. Vor allem im Alter zwischen 16 und 18 Jahren soll es
„Ermessensspielräume“ geben, angeblich vor allem zum „Wohle“ und im „Interesse“
der Frauen, die schon Kinder hätten und denen Unterhaltsansprüche verloren
gehen könnten. Der Gedanke, dass die Frauen ein Recht auf ein selbstbestimmtes
Leben haben, kommt Maas nicht. „Ermessensspielräume“ haben die Gerichte bereits
jetzt, wenn es um die Auflösung von Kinderehen mit Mädchen ab 14 Jahren geht.
Wie sich schon mehrfach herausstellte, entscheiden sie sich gern zugunsten des
Ehemannes und gegen die Kindfrau, indem sie die Ehe, natürlich nur im
„Interesse“ des Mädchens, für gültig erklären. Damit wird von deutschen
Gerichten nicht deutsches Recht durchgesetzt, sondern die Unterdrückung von
Kindfrauen legalisiert.
Justizminister Maas ist jetzt die
Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz beigesprungen.
Özoğuz
sprach sich gegen ein generelles Verbot von Kinderehen aus. „Ein pauschales
Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber
im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen.“ Das muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen: Ein Mädchen, das durch Heirat von allen
Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten wurde und vollständig vom Ehemann
abhängig ist, sich also in unserer Gesellschaft im sozialen Abseits befindet,
soll nicht daraus befreit werden dürfen!
Natürlich führt Özoğuz die Unterhaltsansprüche an, die
verloren gehen könnten. Auch Frau Özoğuz hat offensichtlich kein Interesse daran, dass
andere Frauen ähnliche Chancen bekommen, wie sie sie selbst für sich genutzt
hat. Zu einer Befürworterin von Frauenemanzipation ist die Karrieristin Özoğuz offenbar nicht
geworden.
Es kommt aber noch schlimmer. Wer bisher geglaubt
hat, dass Kinderehen lediglich ein importiertes Problem seien, der wurde
kürzlich en passant darüber informiert, dass solche Kinderehen auch in
deutschen Moscheen geschlossen werden.
Statt diese Praxis umgehend zu verbieten, falls die
Politik das bisher übersehen haben sollte, wurde von Innenminister Thomas de
Maizière lediglich ein Bußgeld von 1.000 Euro für Imame angekündigt, sollten
sie diese Praxis nicht aufgeben. Nun, dieses Bußgeld wird von den Familien, die
eine Kinderehe schließen wollen, leicht aufgebracht werden. Die spannende Frage
ist, ob solche in Deutschland geschlossenen Kinderehen auch bereitwillig
anerkannt werden.
Thomas de Maizière, der als Innenminister über die
Einhaltung unserer Gesetze wachen müsste, scheint daran kein Interesse zu
haben. So wird unser Rechtsstaat unter unseren Augen von unseren Politikern
Stück für Stück demontiert. Vera Lengfeld
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