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Sonntag, 6. November 2016

Missbrauch als Richtschnur deutscher Kirchenpolitik

Kinderrechte ins Grundgesetz, ruft man uns in regelmäßigen Abständen aus allen politischen Lagern zu! Weil es so schön klingt, wir wollen ja alle gern die Kinder schützen. Vor allen Dingen vor ihren reaktionären Eltern. Kinderarmut, Recht auf Bildung, das Recht auf sexuelle Entfaltung, es gibt kaum einen Themenbereich, der nicht gerne benutzt wird, um zu demonstrieren, daß uns die Kinder doch besonders am Herzen liegen.

Jedenfalls auf dem Papier. Bislang hatte diese Forderung nach Kinderrechten mit Verfassungsrang nur eine konsequente Lücke: das Recht von ungeborenen Kindern auf ihr eigenes Leben. Wenn es nämlich um Frauenrechte geht, in diesem Fall das Selbstbestimmungsrecht der Frau über das Leben in ihrem Bauch, dann drehten selbst Kinderschützer lieber ab und gingen in Deckung. Bloß nicht mit den Damen Feministinnen anlegen. Denn wenn eines noch wichtiger ist in diesem Land als Kinderrechte, dann sind es Frauenrechte. Der Opferstatus der Frau wird mit Zähnen und Klauen, alternativ mit einem regelmäßigen Aufschrei verteidigt, je nachdem, welcher heterosexuelle, alte, weiße Mann sich gerade danebenbenommen hat. Sexismus-Alarm ist zum Netzfeministinnen-Volkssport geworden. Jede verbal geäußerte „süße Maus“ ist sofort ein Verbrechen wider die weibliche Menschlichkeit.
Seit dieser Woche ist klar: „Süße Maus“ darf man nicht mehr sagen, man darf sie aber offenbar heiraten. Ohne großen Widerspruch von denen, die sonst sogar bereit sind, Werbeplakate verbieten zu lassen, wenn eine Frau zu nackt darauf erscheint.

Denn seit dieser Woche diskutiert man in Deutschland ernsthaft, ob es zwingend nötig ist, Kinderehen zu ächten. Kinderehen. Klingt niedlich, ist es aber nicht. Denn wir reden nicht von zwei Teenagern, die durchbrennen und sich in Las Vegas im Überschwang der Gefühle vermählen. Wir reden im Zuge der Zuwanderungswelle von einem neuen Phänomen in Deutschland, das selbst ohne Dunkelziffer nahezu 1.500 junge Mädchen betrifft, über 360 davon sind sogar noch unter 14 Jahren.
Sie sind keine verliebten Teenager, sondern zwangsverheiratete Kinderbräute aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan, die jeden Tag in dieser Ehe vergewaltigt werden können. Wir reden über sexuelle Ausbeutung, über Mißbrauch von Kindern und über Pädophilie.
Nun ist Justizminister Heiko Maas zurückgerudert und hat seinen Gesetzesentwurf zurückgezogen. Nicht, weil er es eingesehen hat, sondern weil es medial einen derartigen Druck gab, daß er nicht mehr anders konnte. Schlimm ist, daß man überhaupt in Erwägung gezogen hat, im Ausland geschlossene Kinderehen nicht generell für nichtig zu erklären, sondern allen Ernstes vorschlug, daß die Kinderbräute sich ja juristisch dagegen wehren könnten. Die 14jährigen Mädchen aus Afghanistan ohne deutsche Sprache sollen doch ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einklagen.


Und jetzt weiß man nicht, was ekelhafter ist: Daß der feministische Aufschrei ausbleibt von denjenigen, die sonst bereit sind, wegen jedem falschen Wort in die Schlacht zu ziehen, nicht aber bei „legalem“ Kindesmißbrauch? Oder, daß die Edathy-Partei SPD nichts dazugelernt hat? Oder  daß ausgerechnet auf evangelisch.de, dem offiziellen Portal der Evangelischen Kirche in Deutschland, ein großer Artikel erscheint, der nicht etwa kategorisch die Kinderehe ächtet, sondern die Kritiker des Justizministers angreift.
Und darüber schwadroniert, daß man die Kinderehen aus fremden Ländern nicht annullieren dürfe, weil sonst die Homopartnerschaften aus Deutschland in den anderen Ländern doch auch nicht anerkannt würden. Merke: Homorechte sind offenbar noch wichtiger als Kinder- oder Frauenrechte. Ja, manchmal möchte man sich angesichts der Werteverschiebung ganzer Milieus im Land einfach nur still und leise übergeben.   Birgit Kelle

O tempores, o mores. Die Grünen sind zum politischen Finger der EKD geworden und die EKD im Gegenzug zur spirituellen Elite der Grünen (und des Verfassungsgerichts).






Als Kanzlerin Merkel großzügig die Grenzen für alle öffnete, ohne dass die zuständigen Behörden hinschauen durften, wer alles zu uns kommt, wanderten auch Männer mit Kinderfrauen oder mehreren Gattinnen ein. Offenbar wagte niemand, die Frage zu stellen, wie es mit der Anerkennung solcher bei uns verbotenen Eheverhältnisse ist.

Also wurden sie stillschweigend anerkannt, indem man über das jugendliche Alter mancher „Ehefrauen“ hinwegsah oder den Zweit-, Dritt-, und Viertfrauen einfach alle Sozialleistungen zusprach, die Ehepartnern zustehen.

Nur gelegentlich gab es einen Aufschrei, wie im Fall des Syrers mit den vier Frauen und über 20 Kindern. Die Erosion unserer Gesetzlichkeit und die Unterminierung unserer Lebensweise wurden von den zuständigen Politikern entweder nicht bemerkt oder in Kauf genommen, von Linken und Grünen vielleicht sogar mit klammheimlicher Freude. Inzwischen verzeichnete das Ausländerzentralregister im Juli 1.475 verheiratete Jugendliche in Deutschland; 361 davon sind jünger als 14 Jahre, 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten sind Syrer, auch Afghanen und Iraker sind darunter. Es dürften seitdem noch einige hinzugekommen sein.
Der Öffentlichkeit wurde die Problematik weitgehend vorenthalten. Kein Mainstreammedium nahm sich des Skandals an. Selbst die hyperaktiven Feministinnen, stets auf der Suche nach neuen Opfern von (weißen) Männern, dachten nicht daran, den minderjährigen Mädchen, die ins Ehejoch gepresst worden waren, beizustehen. Beinahe wäre es unserem Justizminister Maas sogar gelungen, unter dem Deckmantel einer angeblich angestrebten Auflösung von Kinderehen, diese zu legalisieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Maas dem „Spiegel“ zukommen lassen. Das ehemalige „Sturmgeschütz der Demokratie“ ließ sich zum willigen Helfer des Ministers machen. Es berichtete: „Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sogenannte Kinderehen von Flüchtlingen auflösen. Wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, sollen Gerichte die Ehe künftig aufheben können, heißt es in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums. Bislang zählte bei der Beurteilung allein die Frage, ob sie ohne Zwang zustandekam. Laut dem Entwurf können sowohl die Jugendämter als auch die Eheleute das Verfahren beantragen.“
Den Pferdefuß, der in diesem Entwurf steckte, bemerkten die kritischen „Spiegel“-Journalisten nicht oder wollten ihn nicht bemerken. Ein Ehemann, der eine Minderjährige heiratet, wird kaum die Auflösung dieser Ehe beantragen, und ein minderjähriges Mädchen, das sich in totaler Abhängigkeit von ihm befindet, wird kaum eine Möglichkeit dazu haben. Es wird auch kaum in der Lage sein, sich an das Jugendamt zu wenden.

Nachdem der Coup durch die Aufmerksamkeit des Hamburger Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel aufflog, ruderte Maas erst zurück, indem er behauptete, der „Spiegel“ habe sich auf einen veralteten Entwurf bezogen. Nun wird aber versucht, mit der Moralkeule die Kinderehen doch noch zu legalisieren. Vor allem im Alter zwischen 16 und 18 Jahren soll es „Ermessensspielräume“ geben, angeblich vor allem zum „Wohle“ und im „Interesse“ der Frauen, die schon Kinder hätten und denen Unterhaltsansprüche verloren gehen könnten. Der Gedanke, dass die Frauen ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben, kommt Maas nicht. „Ermessensspielräume“ haben die Gerichte bereits jetzt, wenn es um die Auflösung von Kinderehen mit Mädchen ab 14 Jahren geht. Wie sich schon mehrfach herausstellte, entscheiden sie sich gern zugunsten des Ehemannes und gegen die Kindfrau, indem sie die Ehe, natürlich nur im „Interesse“ des Mädchens, für gültig erklären. Damit wird von deutschen Gerichten nicht deutsches Recht durchgesetzt, sondern die Unterdrückung von Kindfrauen legalisiert.
Justizminister Maas ist jetzt die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz beigesprungen. Özoğuz sprach sich gegen ein generelles Verbot von Kinderehen aus. „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen.“ Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mädchen, das durch Heirat von allen Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten wurde und vollständig vom Ehemann abhängig ist, sich also in unserer Gesellschaft im sozialen Abseits befindet, soll nicht daraus befreit werden dürfen!
Natürlich führt Özoğuz die Unterhaltsansprüche an, die verloren gehen könnten. Auch Frau Özoğuz hat offensichtlich kein Interesse daran, dass andere Frauen ähnliche Chancen bekommen, wie sie sie selbst für sich genutzt hat. Zu einer Befürworterin von Frauenemanzipation ist die Karrieristin Özoğuz offenbar nicht geworden.
Es kommt aber noch schlimmer. Wer bisher geglaubt hat, dass Kinderehen lediglich ein importiertes Problem seien, der wurde kürzlich en passant darüber informiert, dass solche Kinderehen auch in deutschen Moscheen geschlossen werden.
Statt diese Praxis umgehend zu verbieten, falls die Politik das bisher übersehen haben sollte, wurde von Innenminister Thomas de Maizière lediglich ein Bußgeld von 1.000 Euro für Imame angekündigt, sollten sie diese Praxis nicht aufgeben. Nun, dieses Bußgeld wird von den Familien, die eine Kinderehe schließen wollen, leicht aufgebracht werden. Die spannende Frage ist, ob solche in Deutschland geschlossenen Kinderehen auch bereitwillig anerkannt werden.
Thomas de Maizière, der als Innenminister über die Einhaltung unserer Gesetze wachen müsste, scheint daran kein Interesse zu haben. So wird unser Rechtsstaat unter unseren Augen von unseren Politikern Stück für Stück demontiert.   Vera Lengfeld

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