Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), hat sich in der laufenden Debatte um Kinderehen
gegen ein allgemeines Verbot ausgesprochen. „Ein pauschales Verbot von
Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im
Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagte sie der
Funke-Mediengruppe.
„Werden ihre Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts-
und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar
eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen.“
Mit ihrer Kritik an einem generellen Verbot stellte sich Özoguz
hinter Justizminister Heiko Maas (SPD) und gegen die Union, die
Eheschließungen unter 18 Jahren ausnahmslos verbieten will – auch für
deutsche Jugendliche.
Die Union kritisiert die Äußerungen der SPD-Politikerin. Das
Argument, junge Frauen würden bei Aberkennung ihrer Ehe ins soziale
Abseits gedrängt, sei „bekannt, aber unbeachtlich“, sagte der Justiziar
der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), dem Handelsblatt.
„Sollten durch die Annullierung finanzielle Folgeprobleme auftreten,
sind diese in unserem Sozialstaat lösbar. Keinesfalls darf dies die
Aufrechterhaltung einer widernatürlichen Kinderehe legitimieren.“
Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland forderte die
Abberufung von Özoguz. „Es ist absurd, daß sich just die
Integrationsbeauftragte Özoguz für Kinderehen ausspricht. Kinderehen
sind nichts weiter als Vergewaltigung von Minderjährigen und ein
Hindernis für die Integration in unsere Gesellschaft.“
Özoguz habe anscheinend nicht verstanden, daß Integrieren bedeutet,
sich in etwas einzufügen. „Die Menschen, die zu uns kommen, haben unsere
Gesetze und Werte zu achten und sich an die gesellschaftlichen
Spielregeln zu halten.“
Zuwanderern aus „reinem Gutmenschentum“ heraus zu gestatten, „ihre
schädlichen, illegalen Bräuche hier in Deutschland weiter zu
praktizieren“ sei „absolut kontraproduktiv“ und habe mit Integration
nichts zu tun. JF
An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
AntwortenLöschen20.08.2016
Eherecht
Pet 4-18-07-4030-036062
Petition
Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.
2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.
3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.
4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.
5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).
6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.
7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.
Begründung
Islamisches Recht ist […]
[ Die Petition gegen Kinderehen in voller Länge zu lesen lohnt sich. Online etwa bei Blog Eifelginster. ]