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Donnerstag, 1. Februar 2018

Roman Reusch

Im zweiten Anlauf ist der AfD-Politiker Roman Reusch in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages gewählt worden. 378 Abgeordnete stimmten am Donnerstag für den Berliner Oberstaatsanwalt, 205 gegen ihn. Es gab 94 Enthaltungen. Bei einer ersten Wahl war Reusch Mitte Januar gescheitert. Er hatte nur 210 Stimmen erhalten und damit die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen verfehlt. Die anderen acht Kandidaten wurden hingegen mit deutlich mehr als 355 Stimmen gewählt.
Schon bei seiner Vorstellung als Kandidat für das Gremium hatte Reusch gesagt, dass er im Bundestag „mit Gegenwind“ rechne. „Es würde mich nicht wundern, wenn wir übergangen werden.“ Der 63 Jahre alte Jurist Reusch leitete von Juni 2003 an als Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Berlin die Abteilung, die sich mit jugendlichen Intensivtätern beschäftigte und dabei durch ein konsequentes Vorgehen auch Erfolge erzielte.
Sein öffentliches Plädoyer für ein hartes Durchgreifen gegen Intensivtäter mit Migrationshintergrund („Kriminelle außer Landes schaffen“) sorgte damals für Aufsehen und hatte ein Äußerungsverbot durch seinen Dienstherrn zur Folge; zudem wurde Reusch Anfang des Jahres 2008 zur Generalstaatsanwaltschaft Berlin versetzt. Zuletzt war er dort als Leitender Oberstaatsanwalt in der Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter“ tätig. Er ist seit 2013 AfD-Mitglied.
Vor einem Jahr hatte Reusch auf einem AfD-Parteitag gesagt: „Wenn die Blockparteien so weitermachen können wie bisher, dann hat unser Land in 20 Jahren fertig, wir wären wirtschaftlich ruiniert, von einer nicht-deutschen Mehrheit besiedelt und auf dem besten Weg in die islamische Republik.“  FAZ

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