Leutselig lächelnd hat die geschäftsführende Kanzlerin am 3. Februar
Neuland betreten und sich von Marissa Leister, Studentin der
Kommunikationswissenschaften in Bamberg, für ihren „Video-Podcast“ zum “Safer Internet Day” „befragen“ lassen. Schon mit ihrer zweiten Frage holt Marissa zum Enthauptungsschlag aus:
„Um Hasskommentare in den sozialen Medien zu vermeiden, gilt seit
dem 1. Januar das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das Gesetz, so fürchten
Kritiker, bedeute eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und steigere
die Macht der Plattformbetreiber. Wie stellen Sie sich dieser Kritik?“
Merkels Antwort:
„Ja, wir haben lange diskutiert und wir sind der festen
Überzeugung, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das
heißt, was in der Welt, die wir kennen, in der analogen Welt, geregelt
ist, das muss in gewisser Weise auch in der Welt des Internets geregelt
werden. Über die Frage, wie das getan wird, wird naturgemäß sehr
gestritten. Und hier ist es jetzt so, dass die Plattformbetreiber auch
für die Inhalte verantwortlich sind, die Sie verbreiten. Wir schauen
jetzt natürlich, wie dieses Gesetz wirkt, was passiert, und wir werden
es auch mit Sicherheit evaluieren. Und es kann sein, dass wir auch hier
Veränderungen vornehmen müssen, aber der Grundansatz, dass wir hier
Regelungen brauchen, der ist absolut richtig und notwendig.“
Zu den Äußerungen der geschäftsführenden Kanzlerin gestatte ich mir folgende Anmerkungen:
1. Der restringierte Code von Merkel, die Sprache
bildungsferner Schichten, das sprachliche Niveau einer 10-jährigen, ihre
kurzen, grammatisch einfachen, häufig unvollständigen Sätze sowie die
begrenzte Anzahl von Adjektiven und Adverbien sind eine Zumutung für
jeden Mittelschüler, der ein Telefonbuch aufschlagen kann.
2. „Wir sind der festen Überzeugung, dass auch das
Internet kein rechtsfreier Raum ist.“ Eine nicht unerhebliche
Umgewöhnung also für diese Frau, für die in Sachen „Eurorettung“,
„Energiewende“ und Flüchtlingskrise fortgesetzter Verfassungsbruch und
die Verletzung deutscher Gesetze zur täglichen Gewohnheit geworden ist,
als seien dies lästige Verordnungen, über deren Beachtung sie sich als
erhaben erachtet. Was für eine beschämend banale Feststellung im
übrigen, dass man sich auch im Internet an Gesetze halten müsse.
3. „Und hier ist es jetzt so, dass die
Plattformbetreiber auch für die Inhalte verantwortlich sind, die Sie
verbreiten.“ Merkel weiß entweder nicht, wovon sie redet oder sie lügt
der Öffentlichkeit dreist ins Gesicht. Das Netz-DG hat an diesem Aspekt
nichts geändert. Nichts! Vor und nach Inkrafttreten des Netz-DG hafteten
die sozialen Medien für Inhalte, sobald sie Kenntnis davon erlangten.
Das steht seit Ewigkeiten klipp und klar in § 10 Telemediengesetz.
Woher soll das aber die arglose Stichwortgeberin aus Bamberg wissen?
Plappert sie doch auch den Unfug nach, das Netz-DG gelte der Bekämpfung
von „Hasskommentaren“. Strafbare Äußerungen waren seit jeher, gleich, wo
sie erfolgten, verboten. Und es war und ist Sache von
Staatsanwaltschaft und Gerichten, die Regeln des Rechtsstaats
durchzusetzen und dabei gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu achten.
Was Frau Merkel, die Frau hinter ihrem Erfüllungsgehilfen Heiko Maas,
wirklich will, ist Kritik an ihrer Regierungs- und vornehmlich
Flüchtlingspolitik mundtot machen. Als sie Facebook-Chef Mark Zuckerberg
diesen Wunsch im Herbst 2015 nicht zu vermitteln vermochte, suchte sie
nach anderen Wegen. Ihre Vorstellung von Meinungsfreiheit liest man
selten so klar wie im Netzwerkdurchsetzungsgesetz. „Kritik ja, aber
nicht an meiner Politik.”
Merkels Schergen, die Mindestlohnjobber in den Löschkasernen der
sozialen Medien, setzen diese Kanzler-Direktive schonungslos um. Bedroht
von Geldstrafen von bis zu 50 Millionen läuft die digitale
Massenexekution freier Rede auf Hochtouren. „Der Grundansatz, dass wir
hier Regelungen brauchen, der ist absolut richtig und notwendig.“ Das
Gestammel dieser unaufrichtigen Frau ist nicht zu ertragen. Steinhöfel
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