Staatsrechtler Rupert Scholz stellt die „Obergrenzen“-Debatte vom
Kopf auf die Füße. Wenn das deutsche Asylrecht durch massenhaften
Mißbrauch als Hintertüre für illegale Einwanderung pervertiert wird,
dann muß es eben geändert werden.
Aus dem individuellen
Grundrechtsanspruch auf Asyl würde eine institutionelle Garantie; statt
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ hieße es dann in Art. 16a GG
„Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Asyl“ – und die Details regelt
ein Bundesgesetz.
Damit wäre die Politik wieder Herr des Verfahrens. Keiner müßte mehr
vollalimentiert werden, nur weil er „Asyl“ sagen kann. Asylschwindler
könnten sich nicht mehr aufenthaltsverlängernd auf Steuerzahlerkosten
durch die Instanzen klagen. Die Gerichte würden entlastet, der
Asyl-Industrie ihr Geschäftsmodell zerschlagen, Deutschland verlöre
seinen Sonderstatus als Asylmagnet des Kontinents und kehrte zur
europäischen Normalität zurück.
Was Scholz fordert, ist so einfach wie richtig. Neu ist es nicht. Er
selbst verweist darauf, daß diese Lösung schon während der Asylkrise vor
25 Jahren diskutiert wurde. Unter Rot-Grün war die Abschaffung des
individuellen Asyl-Grundrechts offizielles Programm der
Unions-Opposition, konkrete Formulierungsvorschläge inklusive. Was aus
alledem wurde, ist bekannt. Im deutschen Parteiensystem muß es mehr als
ein Erdbeben geben, um der staatspolitischen Vernunft zum Durchbruch zu
verhelfen. Michael Paulwitz
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