Dienstag, 4. September 2018
Hoch lebe Sachsen!
Zunächst einmal sei daran erinnert, dass Hitler weder die Sütterlinschrift noch die Frakturschrift einführte, derer sich die FAZ in ihrem Titel bedient. Initiativen wie "Deutscher schreibe deutsch", die als Stempel auf Postkarten der NS-Zeit zu sehen sind, gingen von anderen Kreisen aus. Er und Goebbels bevorzugten die modernen, international üblichen Schriftarten, wie die, mit der hier "Sach" geschrieben wurde, und sie verhöhnten die alten deutschen Schriftarten als Schwabacher Judenlettern. Soweit zum Bildungsgrad unserer antifaschistischen Journalistenelite.
Und zu dem gerne und häufig geäußerten Vorwurf, es gebe doch in Sachsen kaum Ausländer:
1. haben sich die Sachsen ihren Realitätssinn gerade deshalb bewahrt, weil sie Neucölln noch imstande sind, distanziert zu beobachten, denn sie sind noch nicht durch Hirnwäsche und fatalistische Hinnahme von Mohammedanerpräsenz abgestumpft und zu Apathie abgerichtet worden.
2. besitzen die Sachsen offenbar sogar Sinn für Proportionen, denn "Gemäß Ausländerzentralregister sind in Sachsen 52.918 Zuwanderer gemeldet, das sind gerade einmal 1,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. Allerdings wurden gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) allein 2017 davon 9.493 Zuwanderer als Tatverdächtige registriert, das sind immerhin 10,37 Prozent aller Tatverdächtigen (91.507) und 17,9 Prozent aller in Sachsen registrierten Zuwanderer. Dieser Prozentsatz liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt (8,6 Prozent aller Tatverdächtigen und etwa zehn Prozent aller Zuwanderer), was die Vermutung zulässt, dass dem Bundesland offenbar eine überproportional kriminalitätsanfällige Klientel zugewiesen wird. (...)
So wurden aus den Herkunftsländern Marokko, Tunesien und Algerien mehr Tatverdächtige registriert, als überhaupt in Sachsen wohnhaft beziehungsweise gemeldet sind. (...) Aber auch Asylheischende aus Libyen, Georgien und Albanien liegen mit über 50 Prozent Tatverdächtigen im Spitzenfeld und deutlich über dem Bundesdurchschnitt. (...) Daneben stellt sich natürlich auch die Frage, ob es der lokalen Bevölkerung zuzumuten ist, via Zuweisung einer Klientel ausgesetzt zu werden, die derart überproportional zu Straftaten neigt" (Mehr hier).