Diese Woche ist es ziemlich genau ein Jahr her, dass der
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gezwungen war, innerhalb
weniger Wochen zwei Öffentliche Anhörung zur Frage der
Masseneinwanderung in Deutschland abzuhalten. In beiden Fällen war das
Quorum von 50.000 Unterschriften von Unterstützern der Petenten weit
überboten worden.
Die beiden Anhörungen, zuerst die Anhörung zur „Gemeinsamen Erklärung“ für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an unseren Grenzen und die Petition von Dr. Ludwig Englmeier gegen den UN-Migrationspakt,
der ursprünglich praktisch hinter dem Rücken der Öffentlichkeit für
Deutschland verbindlich werden sollte, fanden ein breites Echo. Auch der
Parlamentskanal hatte kaum je so hohe Einschaltquoten wie bei der
Übertragung der beiden Anhörungen.
Es stellte sich schon bei der Anhörung heraus, dass die
Petenten stark in ihren Möglichkeiten, der Öffentlichkeit ihre Position
zu erklären, beschnitten wurden. Bei den strengen Regeln hatte jede
Fraktion die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die jeweils in einer Minute
beantwortet werden mussten. Allerdings wurden die meisten Fragen an die
Bundesregierung gerichtet, obwohl die Fraktionen jederzeit die
Möglichkeit haben, die Regierung schriftlich und mündlich zu befragen.
In jeder Parlamentswoche gibt es dafür eine Stunde
„Regierungsbefragung“. In der Anhörung dienten also die Fragen an die
Regierung auch dazu, die Redezeit für die Petenten so weit wie möglich
einzuschränken.
Nach der Anhörung hätten die Berichterstatter der Fraktionen die
Pflicht, ihre Voten zur Petition abzugeben. Erst wenn alle
Berichterstatter das getan haben, wird die Petition wieder auf die
Tagesordnung gesetzt und über sie beschlossen. Im Falle der beiden
Petitionen, von denen hier die Rede ist, haben die Berichterstatter auch
nach einem Jahr noch kein Votum abgegeben. Wer beim Petitionsausschuss
nachfragt – und das haben neben den Petenten auch viele Unterstützer
getan –, bekommt die lakonische Antwort, die Voten der Berichterstatter
seien noch nicht vollständig. Ohne dem könne es keine weitere
Bearbeitung geben. Offensichtlich haben die Parlamentarier Angst davor,
ein Votum abgeben zu müssen. Also scheint der Plan zu sein, die Sache
bis zum Ende der Legislaturperiode zu verschleppen.
Ludwig Englmeier, Ulrich Vosgerau als unser juristischer Berater und
ich hatten uns deshalb entschlossen, eine Petition zur Veränderung des
Petitionsrechts aufzusetzen. Allerdings weigerte sich der
Petitionsausschuss mit fadenscheinigen Argumenten, diese Petition auf
der Bundestagsseite zu veröffentlichen. Sie kann deshalb nur hier unterstützt werden.
Kern der geforderten Veränderung des Petitionsrechts ist, dass die
Parlamentarier verpflichtet werden, eine Petition innerhalb eines
angemessenen Zeitraums zu bearbeiten, so dass Verschleppungen, wie wir
sie gegenwärtig erleben, nicht mehr möglich sind. In Anhörungen soll es
nur noch Fragen an die Petenten geben dürfen, weil die Bundesregierung
von den Fraktionen auf andern Wegen befragt werden kann.
Nachdem wir ein Jahr lang Geduld bewiesen haben, der
Petitionsausschuss sich bisher aber tot stellt, sind Ludwig Englmeier,
Ulrich Vosgerau und ich bereit, für die notwendige Veränderung vor das
Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Es ist höchste Zeit, unseren
Abgeordneten klar zu machen, dass sie Volksvertreter sind und sich um
die Anliegen des Souveräns zu kümmern haben. VL
Sie zum gleichen Thema auch:
Erklärung 2018: Deutschland dreht durch
Dossier: Die Reaktionen auf die “Erklärung 2018”
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.