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Dienstag, 23. Juni 2020

Eutschlands ideologisierte Justiz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung (IB) im Verfassungsschutzbericht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag einen Antrag der IB abgelehnt, dies vorerst zu unterlassen. Die Forderung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität verstoße gegen die Menschenwürde, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Das Innenministerium dürfe „die Öffentlichkeit über die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen* und Tätigkeiten unterrichten“, teilte das Gericht mit. Dies tue die IB. Ferner sei die Politik der Identitären Bewegung „auf den Erhalt der ethnischen ‘Reinheit’ aller Völker gerichtet“. Die IB verletze überdies „auch deshalb die Menschenwürde, weil sie kontinuierlich gegen Ausländer, vornehmlich gegen solche muslimischen Glaubens, verbal agiere und diese Personen pauschal diffamiere und verächtlich mache“.

Der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 sollte am heutigen Dienstag vorgestellt werden. Das Bundesinnenministerium gab am späten Montag abend jedoch bekannt, den Termin zu verschieben. Gründe dafür nannte es nicht. Die Identitäre Bewegung prüfe eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, sagte ein IB-Sprecher der JUNGEN FREIHEIT. Zudem laufe ein weiteres Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln. „Wir werden nach Möglichkeit alle juristischen Mittel ausschöpfen, um schließlich auch für das gesamte patriotische, konservative und rechte Spektrum Klarheit zu bekommen, was in diesem Land noch sagbar ist und was nicht.“
Die Organisation kritisierte den Gerichtsbeschluß, da es sich „immer stärker um ein ideologisches statt um ein juristisches Verfahren“ gehandelt habe. Der IB-Sprecher wies den Vorwurf zurück, die Gruppe strebe eine „ethnische Reinheit“ an. „Derartige Phantasien“ seien nie Teil der Programmatik gewesen, betonte er. Daß der Begriff in Anführungszeichen gesetzt werde, solle „den Anschein eines Zitats aus unseren Verlautbarungen erwecken“. Dies sei aber nicht der Fall. Zudem konstruierten das Gericht und der Verfassungsschutz „ständig argumentative Strohmänner, die keinen Spielraum für Grautöne und Zwischenstufen kennen“. Die IB warnte zudem davor, daß in Zukunft sämtliche Einwanderungskritik als verfassungsfeindlich gelten könnte.   JF

*Wieder einmal muss man sich fragen, wann das Grundgesetz als verfassungsfeindlich eingestuft werden wird.

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