Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung (IB)
im Verfassungsschutzbericht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Das
Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag einen Antrag der IB
abgelehnt, dies vorerst zu unterlassen. Die Forderung nach dem Erhalt
der ethnokulturellen Identität verstoße gegen die Menschenwürde,
begründete das Gericht seine Entscheidung.
Das Innenministerium dürfe „die Öffentlichkeit über die gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen* und
Tätigkeiten unterrichten“, teilte das Gericht mit. Dies tue die IB.
Ferner sei die Politik der Identitären Bewegung „auf den Erhalt der
ethnischen ‘Reinheit’ aller Völker gerichtet“. Die IB verletze überdies
„auch deshalb die Menschenwürde, weil sie kontinuierlich gegen
Ausländer, vornehmlich gegen solche muslimischen Glaubens, verbal agiere
und diese Personen pauschal diffamiere und verächtlich mache“.
Der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 sollte am heutigen
Dienstag vorgestellt werden. Das Bundesinnenministerium gab am späten
Montag abend jedoch bekannt, den Termin zu verschieben. Gründe dafür
nannte es nicht. Die Identitäre Bewegung prüfe eine Beschwerde vor dem
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, sagte ein IB-Sprecher der
JUNGEN FREIHEIT. Zudem laufe ein weiteres Verfahren gegen das Bundesamt
für Verfassungsschutz in Köln. „Wir werden nach Möglichkeit alle
juristischen Mittel ausschöpfen, um schließlich auch für das gesamte
patriotische, konservative und rechte Spektrum Klarheit zu bekommen, was
in diesem Land noch sagbar ist und was nicht.“
Die Organisation kritisierte den Gerichtsbeschluß, da es sich „immer
stärker um ein ideologisches statt um ein juristisches Verfahren“
gehandelt habe. Der IB-Sprecher wies den Vorwurf zurück, die Gruppe
strebe eine „ethnische Reinheit“ an. „Derartige Phantasien“ seien nie
Teil der Programmatik gewesen, betonte er. Daß der Begriff in
Anführungszeichen gesetzt werde, solle „den Anschein eines Zitats aus
unseren Verlautbarungen erwecken“. Dies sei aber nicht der Fall. Zudem
konstruierten das Gericht und der Verfassungsschutz „ständig
argumentative Strohmänner, die keinen Spielraum für Grautöne und
Zwischenstufen kennen“. Die IB warnte zudem davor, daß in Zukunft
sämtliche Einwanderungskritik als verfassungsfeindlich gelten könnte. JF
*Wieder einmal muss man sich fragen, wann das Grundgesetz als verfassungsfeindlich eingestuft werden wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.