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Freitag, 12. Juni 2020

Wer bietet mehr?

In seinem Klassiker "Die Verschwörung der Flakhelfer" notierte Günter Maschke vor mehr als drei Jahrzehnten: "Da niemandem eine auch nur notdürftig verbindliche Definition der Verfassung möglich ist, wird sie, anstatt der Boden zu sein, auf dem die (Rest-)Nation ihre Kräfte zusammenfaßt, der Boden, auf dem sie ihre Bürgerkriege austrägt." Die Verfassung der zweiten deutschen Republik sei "bereits in ihrer Entstehungsphase eine Verfassung gegen Deutschland" gewesen. Typisch dafür, fügte der bundesrepublikanische Dissident sui generis in einer Fußnote an, sei die Diskussion, "ob die Bundesrepublik ein 'Rechtsstaat' sei oder ein 'sozialer Rechtsstaat'" (andere Beispiele sind der leicht überdehnbare Asylanspruch und das zur moralischen Erpressung einladende Pathos von Artikel 1).

In einem glänzenden Interview in der aktuellen Jungen Freiheit nimmt der Publizist Dimitrios Kisoudis den Faden auf. Er erinnert an die Verfassungsdiskussion zwischen Ernst Forsthoff und Wolfgang Abendroth Mitte der 1950er Jahre über die Frage, ob die Bundesrepublik ein Rechtsstaat oder ein Sozialstaat sein soll. Bekanntlich haben sich die Sozialstaatspropagandisten schließlich auf ganzer Linie durchgesetzt und den heute herrschenden betrüblichen Zustand herbeigeführt, in dem das Recht immer mehr relativiert wird, der Staat immer mehr in das Privatleben der Bürger eingreift, während die Ansprüche von Beutegemeinschaften auf das Eigentum oder die Leistungen anderer täglich zunehmen. In Kisoudis' Worten: "Der Rechtsstaat versteht Grundrechte als Abwehrrechte, die den Bürger und dessen Privatleben vor dem Zugriff des Staates schützen. Der Sozialstaat dagegen versteht Grundrechte als Ansprüche – nämlich des Bürgers gegenüber anderen Bürgern. Natürlich kann nur der Staat diese Ansprüche durchsetzen, weil er das Gewaltmonopol hat. Der Staat wurde vom strengen Vater zur fürsorglichen Mutter. Damit war er fein raus." Denn: "Anstatt dem Staat zu misstrauen, weil er seine Macht missbraucht, sollen wir dem Staatsbürger misstrauen." Deshalb ist der Sozialstaat auch der Austragungsort geistig-politischer Bürgerkriege um die richtige Gesinnung und produziert ganze Kohorten von ehrenamtlichen Verfassungsschützern. "Die Grundrechte des Rechtsstaates sind Normen – und bleiben Normen. Die Grundrechte des Sozialstaates dagegen werden zu 'Werten' verklärt." Während das Recht bloß verteidigt wird, haben "Werte" einen Tendenz zur Aggression.

Im Sozialstaat ist das Recht bloß ein relatives Ding, sozusagen ein "Wert" unter anderen, der von anderen "Werten" – "Menschenrechte", "Würde des Menschen", "soziale Gerechtigkeit", "Antidiskriminierung", "Gleichstellung", "Willkommenskultur", "Klimarettung" – jederzeit überboten werden kann. Der Spott über die Rechtsgläubigkeit – den Rechtsfundamentalismus –, der immer unverhohlener die einschlägigen Gazetten durchrauscht, ist ein Beleg: Es muss Wichtigeres, Größeres, Edleres, Herzerwärmenderes geben als das nüchterne Recht, "sonst ist das nicht mehr mein Land".

Da der Sozialstaat die Ansprüche von Gruppenegoismen bedienen muss, schafft er ein Klima permanenten Streits um die Beute. Auf diese Weise, so Kisoudis, "sprengt er die Grenzen zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen öffentlich und privat" und entpuppt sich schließlich als "eine Form des 'totalen Staates'". Am Beispiel der Antidiskriminierungs-Aktivisten, der Gender-Lobby und der Einwandererverbände könne man studieren, dass Grundrechte wie Gleichberechtigung oder Religionsfreiheit privatrechtliche Ansprüche begründen. "Wir erleben das bei den Moslems: Je mehr es sind, desto selbstbewusster stellen sie ihre Vertreter politische Forderungen, und zwar im Jargon des Sozialstaates. Sie sagen nicht: Wir wollen Macht. Sondern: Wir fühlen uns diskriminiert. Damit das aufhört, müsst ihr uns in bestimmte Machtpositionen heben. Und die deutschen Eliten spielen dieses Spiel genüsslich mit." Bis, ja bis es zu Ende gespielt ist und der eigentliche Charakter des Sozialstaates unverhüllt zutage tritt.

Es gibt Sätze, die eine Situation so beschreiben, wie ein greller Scheinwerferstrahl die Dunkelheit erhellt. Mit einem solchen großartigen Satz schließt das Interview: "In letzter Konsequenz ist der Sozialstaat ein rechtsfreier Raum."    MK

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