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Mittwoch, 15. Juni 2016

Bochum

Ein als gefährlich eingestufter ehemaliger Angehöriger der Leibgarde des getöteten Al-Qaida-Anführers Usama Bin Laden darf nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden. Trotz der Änderungen der politischen Situation in dem Land bestehe nach wie vor ein hohes Risiko, dass dem Tunesier Sami A. bei einer Rückkehr eine unmenschliche Behandlung oder gar Folter drohe, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf Angaben des Auswärtigen Amtes und einer Nichtregierungsorganisation.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai vergangenen Jahres festgestellt, dass der in Bochum lebende Mann „eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ darstelle.
Bin Laden war am 2. Mai 2011 im pakistanischen Abbottabad von einer amerikanischen Spezialeinheit getötet worden.   FAZ

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