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Samstag, 4. Januar 2020

Lübscher Totalitarismus

Im Grunde funktionieren die „Gender Studies“ wie Homöopathie. Es existiert eine Reihe von Hypothesen und Annahmen, die nicht durch das Prinzip von Bestätigung oder Falsifikation, sondern allein durch Wiederholung Wahrheitskraft erlangen. Dennoch gibt es inzwischen in Deutschland über 150 Lehrstühle.
Wie bei allen Theorien, die lange genug im Umlauf sind, verselbstständigt sich die Sache irgendwann. Aus Lübeck erreicht uns zum Jahreswechsel die Nachricht, dass die Stadtverwaltung einen Leitfaden zur „gendersensiblen Sprache“ verfasst hat, damit sich alle Bürger angesprochen fühlen, auch jene, „die sich nicht als Frau oder Mann beschreiben“. Bevor Mitarbeiter der Stadt in näheren Kontakt mit einem Lübecker treten, sollen sie zuerst ermitteln, welches Geschlecht der oder diejenige bevorzugt. Die Empfehlung zur Ansprache lautet: „Guten Tag Name Vorname, wie darf ich Sie in Zukunft ansprechen?“   Jan Fleischhauer

Der Verein Deutsche Sprache (VDS) hat Lübecker Staatsbediensteten Prozeßkostenhilfe angeboten, sollten diese sich über den neuen Gender-Leitfaden der Stadt hinwegsetzen. Dieser sieht eine geschlechtsneutrale Sprache in allen städtischen Publikationen vor. Anders als andere Kommunen, die etwa auf das Binnen-I setzen, sollen Lübecks Staatsdiener einen Doppelpunkt benutzen, um klarzustellen, daß beide Geschlechter gemeint sind, etwa Schüler:innen.
Dies kritisiert der VDS-Vorsitzende Walter Krämer scharf. „Thomas Mann hätte sich für seine Heimatstadt geschämt“, sagte er. Die Stadt Lübeck setze sich über amtliche Regeln der deutschen Rechtschreibung hinweg „und macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt“. Ein Doppelpunkt sei ein Satzzeichen, und könne nicht aktiv gesprochen werden. „Der Dienstherr mißbraucht hier in eklatanter Weise sein Weisungsrecht“, beklagt Krämer. „Die geltende Rechtschreibung sieht entsprechende Monstrositäten aus gutem Grund nicht vor.“
Daß zudem anerkannte Floskeln wie „Mannschaft“, „Mutter-Kind-Parkplatz“ und „Not am Mann“ ausgemerzt werden sollen, komme einem Ausverkauf der deutschen Sprache gleich. Deswegen bietet der VDS Lübecks Beamten nun die Prozeßkostenhilfe bei Verstößen gegen das neue Rechtschreibregelwerk an. Im vergangenen Jahr hatten bereits Augsburg und Hannover „geschlechtersensible“ Sprachregeln eingeführt.   JF

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