Im Grunde funktionieren die „Gender Studies“ wie Homöopathie. Es
existiert eine Reihe von Hypothesen und Annahmen, die nicht durch das
Prinzip von Bestätigung oder Falsifikation, sondern allein durch
Wiederholung Wahrheitskraft erlangen. Dennoch gibt es inzwischen in
Deutschland über 150 Lehrstühle.
Wie bei allen Theorien, die lange genug im Umlauf sind,
verselbstständigt sich die Sache irgendwann. Aus Lübeck erreicht uns zum
Jahreswechsel die Nachricht, dass die Stadtverwaltung einen Leitfaden
zur „gendersensiblen Sprache“ verfasst hat, damit sich alle Bürger
angesprochen fühlen, auch jene, „die sich nicht als Frau oder Mann
beschreiben“. Bevor Mitarbeiter der Stadt in näheren Kontakt mit einem
Lübecker treten, sollen sie zuerst ermitteln, welches Geschlecht der
oder diejenige bevorzugt. Die Empfehlung zur Ansprache lautet: „Guten
Tag Name Vorname, wie darf ich Sie in Zukunft ansprechen?“ Jan Fleischhauer
Der Verein Deutsche Sprache (VDS) hat Lübecker Staatsbediensteten
Prozeßkostenhilfe angeboten, sollten diese sich über den neuen
Gender-Leitfaden der Stadt hinwegsetzen. Dieser sieht eine
geschlechtsneutrale Sprache in allen städtischen Publikationen vor.
Anders als andere Kommunen, die etwa auf das Binnen-I setzen, sollen
Lübecks Staatsdiener einen Doppelpunkt benutzen, um klarzustellen, daß
beide Geschlechter gemeint sind, etwa Schüler:innen.
Dies kritisiert der VDS-Vorsitzende Walter Krämer scharf. „Thomas
Mann hätte sich für seine Heimatstadt geschämt“, sagte er. Die Stadt
Lübeck setze sich über amtliche Regeln der deutschen Rechtschreibung
hinweg „und macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt“. Ein Doppelpunkt
sei ein Satzzeichen, und könne nicht aktiv gesprochen werden. „Der
Dienstherr mißbraucht hier in eklatanter Weise sein Weisungsrecht“,
beklagt Krämer. „Die geltende Rechtschreibung sieht entsprechende
Monstrositäten aus gutem Grund nicht vor.“
Daß zudem anerkannte Floskeln wie „Mannschaft“,
„Mutter-Kind-Parkplatz“ und „Not am Mann“ ausgemerzt werden sollen,
komme einem Ausverkauf der deutschen Sprache gleich. Deswegen bietet der
VDS Lübecks Beamten nun die Prozeßkostenhilfe bei Verstößen gegen das
neue Rechtschreibregelwerk an. Im vergangenen Jahr hatten bereits Augsburg und Hannover „geschlechtersensible“ Sprachregeln eingeführt. JF
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