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Dienstag, 10. Januar 2017

Grünkorea in Europistan



Die Wahl des Grünen-Spitzen-Duos für die Bundestagswahl sorgt im Internet für Spott. Schuld daran ist unter anderem die Doppelspitze, die aus einer Frau und einem Mann bestehen muß.
Derzeit sind etwa 61.000 Parteimitglieder aufgerufen, aus vier Bewerbern die beiden Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl zu wählen. Mit Cem Özdemir, Anton Hofreiter, Robert Habeck sowie Katrin Göring-Eckardt stehen drei Männer und eine Frau zur Auswahl.
Da Göring-Eckardt die einzige weibliche Bewerberin ist, gilt sie quasi als gesetzt. Doch obwohl das nicht sicher genug wäre, heißt es auf dem Wahlbogen: „Dein Stimmzettel ist ungültig, wenn Du eine Person zweimal oder zwei männliche Bewerber wählst.“ Wer gegen Göring-Eckardt als Spitzenkandidatin ist, dem bleibt somit nur, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen.

Der Vorsitzende der Jungen Union Mainz, Felix Leidecker, veröffentlichte den Abstimmungsbogen auf Facebook und stichelte „Neuigkeiten aus Grünkorea“.
Er warte nur darauf, daß Claudia Roth vor die Volksempfänger trete und erkläre: „Liebe Parteifreund_Innen und _Außen,  mit Freude darf ich bekannt geben, daß Genossin Göring-Eckhardt mit 99,87 Prozent der Stimmen gewählt wurde! Die Grünen in ihrem Lauf, halten weder Ochs noch Hofreiter auf!“  JF



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) indessen hat entschieden, daß moslemischen Schülerinnen der Schwimmunterricht mit männlichen Klassenkollegen zumutbar ist. Ein Elternpaar aus Basel hatte sich gegen den gemischten Schwimmunterricht gewehrt, weil ihr Glaube diesen verbiete, berichtet die Neue Züricher Zeitung. Das Gericht in Straßburg stellte nun fest, daß die Mädchen dem Unterricht nicht fernbleiben dürfen, sehr wohl aber einen Burkini tragen können.

Hintergrund für das Urteil ist die Weigerung zweier sieben- und neunjähriger moslemischen Mädchen, sich am Schwimmunterricht in einer Grundschule zu beteiligen. Die Eltern waren deshalb 2008 zu einer Strafzahlungen von 700 Franken verurteilt worden, legten aber Beschwerde dagegen ein. Der EGMR erachtete die Integration der beiden Kinder jedoch für wichtiger als die privaten Interessen der Eltern und gab dem Schweizer Staat Recht.

Auch in Deutschland sah ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2013 die Teilnahme einer moslemischen Schülerin am Schwimmunterricht als zumutbar an. Die marokkanischen Eltern einer Elfjährigen aus Frankfurt hatten ihre Tochter vom Unterricht befreien lassen. Die moslemischen Bekleidungsvorschriften beim Schwimmen würden nicht eingehalten und die Mädchen sähen dort männliche Mitschüler leicht bekleidet, argumentierten sie vor Gericht.
Dieser Anblick sei in Deutschland im Sommer jedoch allgemein üblich und beeinträchtige die Glaubensfreiheit nur „geringfügig“, wodurch ein Fernbleiben des gemischten Schwimmunterrichtes nicht gerechtfertigt sei. Eine Beschwerde gegen das Urteil wurde nicht angenommen.  JF

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