Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele war tiefer in
die Unterstützung der RAF verwickelt als bislang bekannt. Dies geht aus
dem unveröffentlichten Strafurteil des Landgerichts Berlin vom 9. Juli
1982 hervor, aus dem das Magazin Cicero in seiner
Februar-Ausgabe erstmals Auszüge veröffentlicht. Das Landgericht hatte
den heutigen Bundestagsabgeordneten damals wegen „Unterstützung einer
kriminellen Vereinigung“ in den Jahren 1973 bis 1975 zu zehn Monaten
Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt.
Für die 10.
große Strafkammer des Landgericht Berlin war Ströbeles Verstrickung in
die RAF ein „besonders schwerer Fall“ von Unterstützung, da die von ihm
unterstützte Vereinigung darauf ausgerichtet gewesen sei, „Straftaten
des Mordes und Sprengstoffdelikte zu begehen“.
Der Bundestagsabgeordnete hingegen erklärt die Strafe auf seiner Internet-Homepage mit seinem „Einsatz als Verteidiger für die
Gefangenen aus der RAF“ und erklärt sein „besonderes Engagement“ als
RAF-Verteidiger „aus den damaligen außergewöhnlichen Umständen“. „Ich
habe es damals für richtig und notwendig gehalten und sehe es heute
nicht viel anders“, schreibt Ströbele.
Dabei fehlte nicht viel, und Hans-Christian Ströbele hätte
1982 vor dem Landgericht Berlin auch seine Anwaltszulassung verloren.
„Hätte das Verfahren nach Eingang der Anklageschrift beschleunigt
durchgeführt werden können, wäre ein Berufsverbot gegen den Angeklagten
zu verhängen gewesen“, heißt es in dem Urteil. „Dabei ist insbesondere
zu berücksichtigen, dass der Angeklagte mit der festgestellten recht
erheblichen Straftat seine Verteidigerrechte als Rechtsanwalt in
besonders einschneidender Weise missachtet hat.“ Weiter urteilte das
Landgericht: „Ohne die festgestellte schwerwiegende Verletzung der
Pflichten des Angeklagten als Strafverteidiger (im Zusammenspiel mit
seinen Mittätern) wäre der festgestellte Zusammenhalt der RAF-Gruppe als
kriminelle Vereinigung nicht möglich gewesen.“ CICERO
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