Die Staatsanwaltschaft Essen wird kein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz
einleiten. Die Sozialdemokratin hatte Mitte Juli zugegeben, ihr Abitur
und einen Jura-Abschluß frei erfunden zu haben. So gab sie
beispielsweise an, „als Anwältin in einer Kanzlei“ tätig gewesen zu
sein. Daraufhin wurden 59 Strafanzeigen gegen die Politikerin gestellt,
unter anderem wegen unbefugten Führen eines Titels, Wählertäuschung,
Betrug und Urkundenfälschung.
Die Staatsanwaltschaft wies den Anfangsverdacht einer Straftat in
einer Stellungnahme zurück. Zwar sei die Bezeichnung „Rechtsanwältin“
geschützt, jedoch müsse das Auftreten geeignet sein, das „Interesse der
Allgemeinheit zu gefährden“. Die bloße Angabe in ihrer Vita reiche dafür
nicht aus. Auch eine Wählertäuschung liege nicht vor, da das
Wahlstrafrecht nur eine Täuschung des Wählers über sein Wahlrecht kennt.
Eine falsche oder irreführende Wahlpropaganda werde dagegen nicht
verfolgt.
Ein Betrug liege auch nicht vor, da es bei diesem „unmittelbar zu
einer Vermögensminderung“ komme. Eine „Stimmabgabe“ entspräche jedoch
nicht einer „Vermögensverfügung“, heißt es seitens der
Staatsanwaltschaft. Denn das Bundestagsmandat habe Hinz erst „durch den
Bundeswahlausschuß“ erworben. Ansprüche aus dem Bundestagsmandat folgen
nach dessen konstituierender Sitzung.
„Die Mitgliedschaft des Deutschen Bundestages ist allein von der
Wahl, nicht aber von der beruflichen Qualifikation abhängig. Für Frau
Hinz bestand auch keine rechtliche Verpflichtung, die unzutreffenden
Angaben zu korrigieren.“ Eine Urkundenfälschung läge auch nicht vor, da
im deutschen Strafrecht die Urheberschaft, nicht der Wahrheitsgehalt von
Urkunden geprüft werde. Auch sei ein Internetauftritt nicht mit einer
Urkunde vergleichbar. JF
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