Nun
will die Staatsanwaltschaft in Revision gegen das Urteil des Hamburger
Landgerichts gehen, das vier der fünf Täter, die im Februar in Hamburg
eine alkoholisierte 14jährige vergewaltigt hatten, mit Bewährungsstrafen
davonkommen ließ. Bei den Vergewaltigungen war es nicht geblieben. Man
hatte dem Mädchen auch verschiedene Gegenstände eingeführt und es
anschließend leicht bekleidet bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt
im Freien abgelegt, ihren Tod also in Kauf genommen.
Nur durch Zufall war es entdeckt und gerettet worden. Der Vorsitzende
Richter führte zur Begründung an, die Jugendlichen im Alter zwischen 14
und 17 Jahren hätten glaubhafte Geständnisse abgelegt, sich reumütig
gezeigt und gute Sozialprognosen.
Wie er darauf wohl kommt? Die 2010 so merkwürdig aus dem Leben
geschiedene Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig hatte immer wieder
betont, daß milde Strafen, und als solche würden Bewährungsstrafen
wahrgenommen, die jugendlichen Täter, und zwar gerade die ausländischen,
nur in der Meinung bestärken, sich alles herausnehmen zu dürfen, weil
ihnen niemand etwas anhaben könne.
Nach übereinstimmenden Berichten waren die Angeklagten zu
Prozeßbeginn im August als siegesgewisse Matadore in den Gerichtssaal
eingezogen, und als solche verließen sie ihn wieder. Die geringen
Strafen, schrieb Bild, seien von den Angehörigen der Verurteilten
„mit Siegerposen, Gegröle und abfälligen Gesten“ gefeiert worden. Von
einer „serbischen Großfamilie“ ist die Rede, andere sprechen schlicht
von „Zigeunern“.
Es ist das Rotherham-Muster im Frühstadium. In der britischen Stadt
hatten Migranten im Schutze staatlichen Desinteresses englische Mädchen
aus der Unterschicht jahrelang mißbraucht. Auch die von ausländischen
Tätern begangenen Tötungsdelikte an jungen Deutschen und ihre
Bagatellisierung durch Behörden und Medien gehören in den Zusammenhang.
Erinnert sei an den Tod des Daniel S. 2013 im niedersächsischen
Kirchweyhe, der den Schriftsteller Akif Pirinçci zu dem
aufsehenerregenden Aufsatz „Das Schlachten hat begonnen“ veranlaßte, in
dem er die umgreifende Gewalt insbesondere junger Muslime gegen meist
wehrlose autochthone Deutsche zu analysieren versucht.
Sicherlich gehen ideologische Voreingenommenheit und moralische
Indifferenz der Verharmlosung solcher Straftaten voraus, doch das
Hauptmotiv dürfte heute die pure Angst sein. In Berlin platzte kürzlich
der Prozeß gegen einen arabischen Familienclan, weil sich keine
Beisitzer für ihn fanden.
Polizisten, die gegen Straftäter aus dem Migrantenmilieu vorgehen,
sehen sich in Windeseile von einer aggressiven Meute umringt; Opfern
wird unter der Hand geraten, nicht auf der Strafverfolgung zu bestehen,
um sich nicht in Gefahr zu bringen; Belastungszeugen werden unter Druck
gesetzt – warum nicht auch Juristen? Abgesehen von der persönlichen
Gefährdung müssen die Behörden damit rechnen, daß angemessene Urteile
zum Aufruhr der betroffenen Milieus bis hin Bürgerkriegsszenen führen
würden.
So wird den Opfern die Genugtuung vorenthalten und die verletzte
Hoheit des Rechts zur inoffiziellen Rechtsnorm. Das ist die natürliche
Folge der multikulturellen Gesellschaft, die „hart, schnell, grausam und
wenig solidarisch“ ist und die „Verbindlichkeit ihrer Werte“ eingebüßt
hat, wie Daniel Cohn-Bendit 1991 schrieb.
Anders gesagt: Die
Funktionseliten verpfänden mit ihrer Zuwanderungspolitik neben dem
Wohlstand auch den Rechtsfrieden und die körperliche Unversehrtheit der
Bürger.
Die Justiz bleibt davon nicht unberührt und mutiert vom Organ der
Rechtspflege zum Instrument eines politischen, gesellschaftlichen und
ethno-kulturellen Umbaus. Denn bei anderen Gelegenheiten stellt sie
unter Beweis, daß sie durchaus imstande ist, hart zuzuschlagen. Vorige
Woche bestätigte das Landgericht Würzburg die unbedingte Haftstrafe
gegen einen Mann, der Haßpostings verbreitet hatte.
Der grüne Justizsenator von Bremen möchte die Beteiligung an
Haßsprache (Hate speech) im Internet mit der „bandenmäßigen Begehung von
Straftaten im realen Leben“ gleichstellen. Gerade wurde die 87jährige
Ursula Haverbeck, eine notorische Holocaust-Leugnerin, zu elf Monaten
Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil sie nicht aufhört, ihre
Behauptungen öffentlich vorzutragen.
Es ist bemerkenswert, daß virtuelle und Meinungsstraftaten, die sich
durch ihren evidenten Unsinn selbst widerlegen, für schwerer befunden
werden als zertretene Hirnschalen und sexuelle Folter. Folgerichtig ist
es allemal, und alles hängt dabei mit allem zusammen. Die
zivilreligiösen Gesinnungswächter triefen vor einer Hypermoral, aus der
sie ihre ideologische Argumentation für den Vollzug des großen Umbaus
ableiten.
Die sogenannten Haßpostings sind oft widerwärtig; bei anderen liegt
lediglich die Übertretung der normierten Sprachcodes vor. Und fast immer
handelt es sich um überschießende Reaktionen, in denen sich die Wut
über die Hilf- und Wehrlosigkeit vor allem gegenüber der
Zuwanderungspolitik, die man mit Gründen als persönliche Gefährdung
wahrnimmt, Luft macht.
Ihre massierte Kriminalisierung zielt darauf ab, die Konstituierung
einer Gegenöffentlichkeit und die freie Kommunikation unter
Andersdenkenden zu unterbinden, indem man staatlicherseits Angst
erzeugt. Kommunikation und Öffentlichkeit aber sind die Voraussetzung
für gesellschaftliches Handeln und politische Wirksamkeit.
Es geht also um die Verhinderung einer Opposition, die sich gegen den
Umbau und die flächendeckende Etablierung von Alltagsgewalt à la
Hamburg und Kirchweyhe und ihre Verharmlosung als neuer Rechtsnorm
wendet. Thorsten Hinz
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