24. Oktober 2016
Dass
man für eine gute Sache durchaus ein bisschen flunkern und im
Zweifelsfall auch schon mal eine veritable Lüge auftischen darf, gilt
unter internationalsozialistischen Bessermenschen und linken
Medienschaffenden nicht erst neuerdings als ausgemacht. Ob nun nach
Sebnitz, wo eine Million Skinheads einen Ausländerjungen am Ende doch
nicht ertränkt hatten, oder nach der Attacke von bis heute unentdeckten
Neonazis auf den Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl mit dessen
eigenem Küchenmesser, ob nach all den autoaggressiven
Hakenkreuzritzereien und am Ende doch von den Insassen oder Unbekannten
verübten rechtsextremen Brandstiftungen an und in Asylheimen, stets
konnte man in irgendwelchen Kommentaren, auf irgendwelchen Foren mit
Verlässlichkeit lesen, dass diese Tat zwar ausnahmsweise nicht von
Rechtsextremisten oder am Ende überhaupt nicht verübt worden war, es
aber doch immerhin möglich gewesen sei, dass üble Gesellen vom rechten
unteren Rand dergleichen täten (und auch fürderhin allzeit möglich sein
werde, wehrten die linken gelegentlichen Notlügner nicht emsig den
Anfängen).
In Schmölln hat sich jetzt ein somalischer
Asylbewerber aus dem Fenster gestürzt, und viele Medien verbreiteten
ungeprüft das faktisch haltlose, aber im Kern eine höhere Wahrheit
bergende Gerücht, schaulustige Dunkeldeutsche hätten den Mohren mit
„Spring doch!“-Rufen angefeuert. Zur gleichen Zeit brachte ein Landsmann
des Selbsttöters in einem norddeutschen Seniorenheim eine 87jährige
Frau um. Das war wiederum nur wenigen Medien eine Meldung wert, wobei
die Herkunft des Täters meist kultursensibel unter den Tisch fiel. Ein
Kommentator des Deutschlandfunks schrieb zu Schmölln, auch wenn
es keine „Spring!“-Rufe gab, sei es immerhin schlimm genug, dass
dergleichen vorstellbar sei. Was den Fall von der unvorstellbaren, total
unwahrscheinlichen und deshalb besser beschwiegenen Ermordung einer
Seniorin durch einen Schutzsuchenden unterscheidet. MK am 24. 10. 2016
Am selben Tag
In Schmölln hat sich ein somalischer Asylbewerber aus dem Fenster gestürzt, und viele Medien übernahmen ungeprüft die Mär,
schaulustige Dunkeldeutsche hätten ihn mit „Spring doch!“-Rufen
angefeuert. Zur gleichen Zeit brachte ein Somalier eine 87jährige
Rentnerin in einem Seniorenheim im niedersächsischen Neuenhaus um. Nur
wenigen Medien war das eine Meldung wert, wobei die Herkunft des Täters
meist kultursensibel unter den Tisch fiel.
In Hamburg wiederum haben fünf „junge Männer“, darunter einige mit
dem berühmten Hintergrund, ein 14 Jahre altes Mädchen vergewaltigt und
sie dann in einem Hinterhof liegen gelassen. Das Hamburger Landgericht
verhängte jetzt für vier der Beteiligten Bewährungsstrafen.
Zur gleichen Zeit sollte eine 43jährige alleinerziehende
Brandenburgerin für ein halbes Jahr ins Gefängnis, weil sie ihre
Rundfunkgebühren nicht zahlen will. Hat jemand einen Aufschrei über die
skandalöse Unangemessenheit solcher Rechtsprechung gehört? Ein
Kommentator des Deutschlandfunks schrieb zu Schmölln, auch wenn es keine
„Spring doch!“-Rufe gab, sei es schlimm genug, daß dergleichen
vorstellbar sei.
Was den Fall von der anscheinend unvorstellbaren Ermordung einer
Seniorin unterscheidet. Vorstellbar mag allerdings auch sein, daß sich
die Lückenpresse längst im geistigen Bürgerkrieg gegen alles
Einheimische befindet. JF
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