Weil ein Schüler im schleswig-holsteinischen Rendsburg sich geweigert
hat, an einem Moschee-Besuch teilzunehmen, sollen seine Eltern nun 300
Euro Strafe zahlen. Der 13 Jahre alte Siebtklässler sollte im Frühsommer
während des Erdkundeunterrichts mit seiner Klasse die benachbarten Centrum-Moschee besuchen, berichtet der Anwalt der Familie, Alexander Heumann, der JUNGEN FREIHEIT.
Thema des Ausflugs: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“.
Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse
Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung
angehöre. Deshalb wollten sie „aus weltanschaulichen Gründen“ nicht, daß
der Sohn die Moschee besuche.
Dies teilten sie auch der Schulleitung mit. Sie hätten die Auffassung
vertreten, daß niemand gegen seinen freien Willen zum Betreten eines
Sakralbaues gezwungen werden dürfe. Ihr Kind an dem betreffenden Tag
einfach krank zu melden, sei für die Eltern nicht in Betracht gekommen,
da sie das Problem nicht auf diese Art und Weise lösen wollten,
erläuterte Heumann. Wie der Junge später von Mitschülern erfuhr, hätte
zur Zeit des Moscheebesuchs auch ein Imam gepredigt.
Die Schule leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen
des Verstoßes gegen die Schulpflicht ein. Vater und Mutter sollten
jeweils ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen. Hiergegen legten beide
Einspruch ein und wandten sich an die islamkritische Bürgerbewegung Pax
Europa. Dieser gehört auch Heumann an, der daraufhin das Mandat
übernahm. Nun beschäftigt der Fall die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Diese
muß entscheiden, ob es zum Prozeß kommt.
„Hier läuft etwas gewaltig schief“, empörte sich Heumann gegenüber
der JF. „Hätten muslimische Eltern sich geweigert, ihr Kind zu einem
Kirchenbesuch zu schicken, hätte sich wohl niemand getraut, sie dafür zu
bestrafen.“ Nur wenn sich die Ablehnung gegen den Islam richte, werde
sofort politisch korrekt durchgegriffen. Dies sei die typische
Privilegierung des Islam gegenüber dem Christentum. „Es kann nicht sein,
daß in deutschen Schulen Kruzifixe abgehängt werden, weil sich ein
Schüler daran stört und gleichzeitig werden Bußgelder verhängt, weil ein
Siebtklässler nicht in die Moschee möchte.“
Heumann sieht gute Chancen, daß der Bußgeldbescheid vor Gericht
keinen Bestand haben wird. Hierbei gehe es auch um eine grundsätzliche
Entscheidung. Er hoffe allerdings, daß er diese nicht bis zum
Bundesverfassungsgericht ausfechten müsse.
Laut dem Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Rolf-Oliver
Schwemer, wäre eine solche Entwicklung vermeidbar gewesen. „So wie mir
der Fall geschildert wurde, hätte die Angelegenheit möglicherweise auch
anders geklärt werden können“, sagte er der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung.
Bauherr der 2008 eröffneten Centrum-Moschee in Rendsburg
war die islamische Gemeinschaft Mili Görüs (IGMG).
Diese wurde vom
Verfassungsschutz in der Vergangenheit als islamistisch eingestuft. Zwar
hätten extremistische Aktivitäten und Positionen der IGMG in den
vergangenen Jahren abgenommen, dennoch führt der Verfassungsschutz die
Organisation weiterhin in seinen Jahresberichten auf. Die Behörde wirft
der IGMG unter anderem antisemitische Bestrebungen vor und das Ziel zu
verfolgen, weltliche Ordnungen durch islamisch-geprägte zu ersetzen. JF
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