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Donnerstag, 27. Oktober 2016

Erziehungshoheit

Weil ein Schüler im schleswig-holsteinischen Rendsburg sich geweigert hat, an einem Moschee-Besuch teilzunehmen, sollen seine Eltern nun 300 Euro Strafe zahlen. Der 13 Jahre alte Siebtklässler sollte im Frühsommer während des Erdkundeunterrichts mit seiner Klasse die benachbarten Centrum-Moschee besuchen, berichtet der Anwalt der Familie, Alexander Heumann, der JUNGEN FREIHEIT.

Thema des Ausflugs: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“. Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre. Deshalb wollten sie „aus weltanschaulichen Gründen“ nicht, daß der Sohn die Moschee besuche.
Dies teilten sie auch der Schulleitung mit. Sie hätten die Auffassung vertreten, daß niemand gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaues gezwungen werden dürfe. Ihr Kind an dem betreffenden Tag einfach krank zu melden, sei für die Eltern nicht in Betracht gekommen, da sie das Problem nicht auf diese Art und Weise lösen wollten, erläuterte Heumann. Wie der Junge später von Mitschülern erfuhr, hätte zur Zeit des Moscheebesuchs auch ein Imam gepredigt.
Die Schule leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Schulpflicht ein. Vater und Mutter sollten jeweils ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen. Hiergegen legten beide Einspruch ein und wandten sich an die islamkritische Bürgerbewegung Pax Europa. Dieser gehört auch Heumann an, der daraufhin das Mandat übernahm. Nun beschäftigt der Fall die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Diese muß entscheiden, ob es zum Prozeß kommt.
„Hier läuft etwas gewaltig schief“, empörte sich Heumann gegenüber der JF. „Hätten muslimische Eltern sich geweigert, ihr Kind zu einem Kirchenbesuch zu schicken, hätte sich wohl niemand getraut, sie dafür zu bestrafen.“ Nur wenn sich die Ablehnung gegen den Islam richte, werde sofort politisch korrekt durchgegriffen. Dies sei die typische Privilegierung des Islam gegenüber dem Christentum. „Es kann nicht sein, daß in deutschen Schulen Kruzifixe abgehängt werden, weil sich ein Schüler daran stört und gleichzeitig werden Bußgelder verhängt, weil ein Siebtklässler nicht in die Moschee möchte.“

Heumann sieht gute Chancen, daß der Bußgeldbescheid vor Gericht keinen Bestand haben wird. Hierbei gehe es auch um eine grundsätzliche Entscheidung. Er hoffe allerdings, daß er diese nicht bis zum Bundesverfassungsgericht ausfechten müsse.
Laut dem Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Rolf-Oliver Schwemer, wäre eine solche Entwicklung vermeidbar gewesen. „So wie mir der Fall geschildert wurde, hätte die Angelegenheit möglicherweise auch anders geklärt werden können“, sagte er der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung.
Bauherr der 2008 eröffneten Centrum-Moschee in Rendsburg war die islamische Gemeinschaft Mili Görüs (IGMG).

Diese wurde vom Verfassungsschutz in der Vergangenheit als islamistisch eingestuft. Zwar hätten extremistische Aktivitäten und Positionen der IGMG in den vergangenen Jahren abgenommen, dennoch führt der Verfassungsschutz die Organisation weiterhin in seinen Jahresberichten auf. Die Behörde wirft der IGMG unter anderem antisemitische Bestrebungen vor und das Ziel zu verfolgen, weltliche Ordnungen durch islamisch-geprägte zu ersetzen. JF

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