Liebe Leser,
wir haben Post bekommen, vom Presserat. Darin bittet uns der
Beschwerdeausschuß, Sie über folgendes zu informieren: Das Gremium ist
einstimmig zu dem Ergebnis gelangt, daß eine Veröffentlichung der JUNGEN
FREIHEIT „die presseethischen Grundsätze verletzt“ hat. Der Presserat
hat uns daher eine Mißbilligung ausgesprochen.
Was war geschehen? Im Mai berichtete die JF über einen polizeibekannten Asylbewerber in Wien, der
eine Gefängniswärterin attackierte. In Untersuchungshaft saß der junge
Mann, weil er mit zwei minderjährigen Landsmännern eine Studentin
vergewaltigt haben soll.
Wäre es nach dem Presserat gegangen, hätten wir „Mann“,
„Jugendlicher“, „Bursche“ oder sonst irgend eine anonymisierende
Bezeichnung verwenden und den Leser darüber im unklaren lassen sollen,
daß der Straftäter aus Afghanistan stammt. Denn die Nennung seiner
Nationalität sei nicht relevant für die Tat. Auch sei es nicht
gerechtfertigt, seinen Aufenthaltsstatus als Asylbewerber zu erwähnen.
Der Presserat stieß sich zudem daran, daß wir eine Krankheit des
Afghanen erwähnten, deren Behandlung den österreichischen Steuerzahler
eine nicht unbedeutende Summe kostet. Dadurch hätten wir den
Frauenschläger und mutmaßlichen Vergewaltiger „bewußt abwertend als
Person zweiter Klasse dargestellt“.
Der Presserat bittet uns deshalb, „als Ausdruck fairer
Berichterstattung“ seine Mißbilligung öffentlich zu machen. Dem kommen
wir natürlich gerne nach. Wir sollen dies allerdings so tun, daß die
Persönlichkeitsrechte des Betroffenen – sprich: des afghanischen
Asylsuchenden – durch diese Veröffentlichung nicht erneut verletzt
werden. Da wir zu keinem Zeitpunkt den Namen des Tatverdächtigen
angegeben haben, dürften wir unserer Ansicht nach auch dieser Bitte
nachgekommen sein.
Lediglich dem dritten Wunsch des Presserats können wir nicht
entsprechen: Der Beschwerdeausschuß bittet uns, die beanstandete Meldung
zu löschen. Da wir aber der Meinung sind, daß der Afghane seine
Straftaten nicht ungeschehen machen kann, haben wir uns entschieden,
auch unsere Meldung über eben diese nicht verschwinden zu lassen.
Im übrigen werden wir auch in Zukunft die Nationalität und Herkunft
ausländischer Straftäter nennen, wenn wir der Meinung sind, daß unsere
Leser ein Anrecht darauf haben, diese zu erfahren. Auch auf die Gefahr
hin, daß uns demnächst erneut Post vom Presserat erreicht. Junge Freiheit
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