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Donnerstag, 18. Januar 2018

Friedmann, Merkel, Pretzell...

Normalerweise sollte ein Mensch, der in die Verlegenheit gerät, einen Prozess führen zu müssen, zudem noch als Debütant, Schweigen darüber bewahren. Da meine Klage gegen den ehemaligen AfD-Fraktionschef von NRW und EU-Abgeordneten Marcus Pretzell aber von einem gewissen öffentlichen Interesse ist und ich regelmäßig gefragte werde, wie die Sache denn stünde, will ich kurz vermelden, dass heute vor dem Arbeitsgericht München mein Prozess gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber in die, wie man sagt, nächste Runde ging.

Zum letzten Termin war Pretzell nicht erschienen, die Richterin fällte ein Versäumnisurteil, nachdem mir das Gericht in allen Punkten recht gegeben hatte. Der Beklagte legte fristgemäß Einspruch ein. Heute überraschte das Arbeitsgericht München mit der feinsinnigen Unterscheidung zwischen den Arbeiten, die ich für den Europaabgeordneten Pretzell und jenen, die ich für den Politiker Pretzell geleistet habe. Diese Janusköpfigkeit von Abgeordneten war mir bislang in der Rechtsprechung nicht geläufig. Im Grunde ist ja jeder exponierte Politiker eine mystische Vereinigung aus dem Fraktionsabgeordneten und dem Parteifunktionsträger; Pretzell ist eine unio mystica aus EU-Abgeordnetem und Landespolitiker in NRW, Frauke Petry war eine unio mystica aus sächsischer Fraktionsvorsitzender und Parteichefin usw. Jedenfalls wollte mir das Gericht aus diesem Grunde nur den halben von mir geforderten und im Vertrag mit dem Europaabgeordneten vereinbarten Betrag bewilligen.  

In diesem Vertrag zwischen Pretzell und mir steht übrigens unter Artikel 9 die "Ausschlussklausel des Europäischen Parlaments", die da lautet:

"Hierbei handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der nur für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer verbindlich ist. Das Europäische Parlament ist keine Vertragspartei und unter keinen Umständen als Arbeitgeber, Vertragspartner oder Kontrolleur des Arbeitnehmers anzusehen. Es kann auch nicht an Streitigkeiten beteiligt werden, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, und trägt keinerlei Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers." (Es scheint, die kennen dort manche ihrer Pappenheimer sehr genau.) Es ist ungefähr so, als wenn man von einer Putzfrau verlangte, sie hätte unterscheiden müssen, welches Zimmer sie saubermachen darf und bei welchem sie hätte ablehnen müssen. 

Nun lernt jeder Betriebswirt im Grundstudium, dass man ein Luxusprodukt durch Preisnachlässe beschädigt. Ich halte meine Prosa und einen Teil meiner Gedanken für Luxus, und der hat seinen Preis. Auch mein Anwalt Maximilian Krah hält wenig von der Mystik des Arbeitsgerichtes und freut sich auf die Berufung des Falles zum Landesarbeitsgericht.

Dies als Zwischenbescheid. In der Reminiszenz fällt mir allerdings eine Parallele auf, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.

Am Tag als bekannt wurde, dass ich meinen Arbeitgeber Pretzell verklagt hatte, erteilte dieser einem Journalisten des Focus die Auskunft, er habe nie einen Vertrag mit mir geschlossen. Als etwas später der Spiegel bei ihm anrief, dem der nie geschlossene Vertrag vorlag, erklärte Pretzell, dieser Vertrag sei aber nie erfüllt worden, ich hätte nie für ihn gearbeitet. Als ich zwei Reden online stellte, die ich für ihn geschrieben hatte, und die Youtube-Mitschnitte daneben, wo er diese Reden vortrug, und das Arrangement mit sms-Nachrichten vom ihm dekorierte, wo er sich für eine Rede bedankte und auf die Stimmung bei der zweiten einging, trat er vor die Mikrophone und sagte: Ja, der Mann hat mir bei zwei Reden geholfen, und jetzt will er 40.000 Euro dafür (eine reine Phantasiezahl; tatsächlich verlange ich exakt jene 24.000 Euro, die mir für ein halbes Jahr vertraglich zustehen).

Im Schriftverkehr mit dem Gericht verstieg sich Pretzell zuletzt zu der Behauptung, ihm sei zwar klar gewesen, dass ich mit seiner Frau als Fraktionschefin der AfD im sächsischen Landtag einen Beratervertrag geschlossen habe, aber ihm sei der genaue Inhalt des Vertrages nicht bekannt gewesen, weshalb ihm auch nicht bewusst gewesen sei, dass beide Verträge einander ausschlössen und der seine mit mir deshalb hinfällig sei. Ich schickte daraufhin über meinen Anwalt dem Gericht zweierlei: den von seiner Frau (genauer: seiner späteren Frau) unterzeichneten Beratervertrag mit der Dresdner AfD-Fraktion, den ein gewisser Herr Pretzell "zur Kenntnis" unterzeichnet hatte, und eine sms von ihm an mich, datiert auf den 17. August 2016, in der er erklärte, er könne keinen Interessenskonflikt zwischen beiden Verträgen erkennen. 

Das Arbeitsgericht München bekundet also ein gewisses Faible für einen Beklagten, der es erstens versetzt, indem er nicht zum Termin erscheint, und es zweitens belogen hat. Ts, ts, ts...

Warum ich das erzähle? Weil mich dieses Aufstellen einer dreisten Falschbehauptung nach der anderen bei schrittweisem Rückzug nach dem Offenlegen der Tatsachen an etwas erinnert. Woran?

"Es kommen überwiegend gut ausgebildete Fachkräfte zu uns." – "Diese Menschen fliehen vor dem Bürgerkrieg in Syrien." – "Es sind viele Frauen und Kinder dabei." – "Es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen Flüchtlingen und Terrorismus." – "Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Flüchtlingen und Kriminalität." – "Flüchtlinge sind nicht krimineller als Deutsche." – "Flüchtlinge nehmen dem Steuerzahler nichts weg." – "Flüchtlinge werden den Deutschen die Renten sichern."

Der Herr Pretzell hat ein ähnliches Verhältnis zur Wahrheit wie viele derjenigen, die momentan unser Land regieren. Im Grunde hätte er prima in diese Truppe gepasst. Was für eine verheißungsvolle politische Karriere ist hier vorzeitig gescheitert!


PS: "War's denn zufälligerweise eine RichterIN, die in der Causa Klonovsky ./. Pretzell dem Münchner Arbeitsgericht vorsaß und jenes feinsinnige Urteil zur Welt brachte?", erkundigt sich Leser ***, und zwar aus zwei Gründen:

1) Erhöhte statistische Wahrscheinlichkeit. Gerade jüngst wieder hat der bekanntermaßen frauenfeindliche, gleichwohl hartnäckig von Ihnen empfohlene Hetzblogger Hadmut D. alternative Fakten über eine angebliche "Verweiblichung der Justiz" weitergetratscht, die zwar naturgemäß nicht stimmen können, die aber aufgrund des semper aliquid haeret-Prinzips eine gewisse Verunsicherung bei mir erzeugt haben, es könnte ja vielleicht doch etwas dran sein.

2) Die Natur des Weibes. Diese wiederum in zwei Hinsichten bzw. Auswirkungen: a) Erhöhte Wahrscheinlichkeit von Feinsinn auch und gerade in der Urteilsfindung, vgl. etwa "subtiles Gegeneinander-Ausbalancieren der individuellen Begehrlichkeiten von Kindern". Das ganz ungewöhnlich feinsinnige Münchner Urteil könnte, dürfte, müsste daher eigentlich von einer Frau stammen; andere Urteile mit demselben Qualitätsmerkmal scheinen mir diese Annahme zu bestätigen, vgl. etwa Amtsrichterin Sonja Birkhofer-Hoffmann in einer der zahlreichen Causae Stürzenberger, München 2017. Außerdem b) erhöhte Wahrscheinlichkeit von Sympathie für Verbrecher. Dieses Persönlichkeitsmerkmal wird ja besonders bei Frauen so häufig beobachtet, dass es beinahe schon als spezifisch weiblich gelten kann, und führende Wanderprediger wie Jordan B. Peterson weisen in allerschärfster Form darauf hin ("Women don't even like harmless men – they hate them!").

Kurzum: Wenn da so ein attraktiver, hochgewachsener (ganz wichtig!) und offensichtlich verwegener Gauner im Gerichtssal sitzt, der schon ganz andere Frauen rumgekriegt hat, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass er auch eine Münchner Arbeitsrichterin ...

War's so? Ich meine: War's eine Richterin?

Schöne Grüße und viel Spaß beim Revisionsverfahren!"


PPS: "Sehr geehrter Herr Klonovsky, so unterhaltsam ich den Bericht über Ihren Ausflug in die Winzererstraße in München fand, so wenig zielführend finde ich die Frage, welchen Geschlechts der oder die Vorsitzende nun hat", rügt Frau Dr. ***, Fachanwältin für ***. "Ich bin es leid, ständig mit gewissen Damen in einen Topf geworfen zu werden und ja, so fühlt sich das an, wenn in dieser Art bei Ihnen oder Danisch geschrieben wird. Es gibt genügend vernünftige Frauen, die zwar in Zeiten wie diesen nicht gehört werden, aber dennoch vorhanden sind. Man sollte also lieber den Vernünftigen einen Platz in der Berichterstattung einräumen, anstatt den Auswüchsen linksgrüner Weiblichkeit so viel Raum zu geben. Eigentlich ist Weiblichkeit und linksgrün ja ein Widerspruch. Das Problem sind nämlich auch die verweiblichten Männer, die diesen Namen teils gar nicht mehr verdienen.
Nichts für ungut, aber dies wollte ich loswerden."


                                 ***


"Ich allein muß einsam trauern,
Denn mich flieht der süße Wahn,
Und geflügelt diesen Mauern
Seh ich das Verderben nahn.

Eine Fackel seh ich glühen,
Aber nicht in Hymens Hand,
Nach den Wolken seh ichs ziehen,
Aber nicht wie Opferbrand.
Feste seh ich froh bereiten,
Doch im ahnungsvollen Geist
Hör ich schon des Gottes Schreiten,
Der sie jammervoll zerreißt.

Und sie schelten meine Klagen,
Und sie höhnen meinen Schmerz,
Einsam in die Wüste tragen
Muß ich mein gequältes Herz,
Von den Glücklichen gemieden
Und den Fröhlichen ein Spott!
Schweres hast du mir beschieden,
Pythischer, du arger Gott!"

Das ist nicht nur das vielleicht schönste Komma in der deutschen Lyrik, sondern ziemlich exakt die Schilderung meiner Gemütslage.   MK am 18. 1. 18
z.B. Krah!

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