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Samstag, 28. Juli 2018

Geglückte Rechtsprechung

"Aktionen an Uni, Grünen-Zentrale und türkischer Botschaft: IB-Mitgliedern war Verbreitung fremdenfeindlicher Ideologie vorgeworfen worden. Das Gericht folgte dem nicht", verbreitet die Zeit auf bewährte Weise Halbwahrheiten.
Die Identitären waren in Graz angeklagt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Es war die erste Organisiation in der westlichen Welt, die als kriminelle Vereinigung vor Gericht stand, ohne je eine Straftat oberhalb der leichten Sachbeschädigung (und einer aus einer Rangelei entstandenen harmlosen Körperverletzung) begangen zu haben. Der sinistre Winkelzug der Staatsanwaltschaft bestand darin, Gesinnungsstrafrecht etablieren und die IB wegen systematisch organisierter Bekundung von Fremdenfeindlichkeit in den Status einer politischen Mafia zu erheben, was reichlich grotesk gewirkt hätte neben der staatlich teilgeförderten hochkriminellen Antifa.
Der Richter erklärte: "Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben." Auch das ist der Unterschied zur Antifa.

In Graz ist Recht gesprochen worden. Man kann gleichwohl nicht behaupten, dass es herrscht.


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Apropos. Ein Berliner Geschäftsmann sagte gestern: "Wir sind nicht fremdenfeindlich, wir sind gegen feindliche Fremde."


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Der Spiegel meldet: "Der Beschluss, für ein Großteil der potentiellen Zuzügler die Grenzen dichtzumachen, markiert einen Wendepunkt in der westdeutschen Ausländerpolitik: Ohne drastische Drosselung der Zuwanderung, so hatte das Arbeitsministerium die Kabinettsvorlage begründet, könne 'die Schwelle erreicht werden, ab der das Unbehagen beträchtlicher Teile der deutschen Bevölkerung in offene Abwehrhaltung umschlägt'. Die Folge: 'Soziale und politische Spannungen, die den gesellschaftlichen Frieden in der Bundesrepublik gefährden würden.' (...)
Vor allem mit Schmu bei der Familienzusammenführung sorgten Ausländer immer wieder für Bürgerunmut. Sprichwörtlich schon die Scheinehe; zu Schwarzmarktpreisen von mehreren tausend Mark erwächst der Anspruch auf Nachzug weiterer Familienteile. (...)
Die angeblich politisch Verfolgten, die nach Ansicht des SPD-Familien-Staatssekretärs zu rund 90 Prozent aus ökonomischen Gründen nach Deutschland kommen, wecken Aggressionen vor allem bei sozial Schwachen. Denen ist unverständlich, daß Wirtschaftsasylanten den Rechtsstaat jahrelang auf dem Prozessweg narren können, während sie keiner Arbeit nachgehen dürfen, Sozialhilfe beziehen und mancherorts auf Kosten der Steuerzahler im Hotel wohnen können."
Es handelt sich um Auszüge aus der Spiegel -Titelgeschichte vom 7. Dezember 1982. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Schröer wird darin zitiert mit den Worten: "Das Ausländerproblem in der Bundesrepublik ist ein Türkenproblem. Dies muss deutlicher als bisher ausgesprochen werden." Heute, ein paar Millionen Einwanderer später, ist es ein Deutschenproblem geworden. Herr Schröer (gest. 2007) kann froh sein, wenn sie ihm nicht nachträglich "Nazi!" auf den Grabstein sprühen, und beim Spiegel sollten sie darüber nachdenken, ihr vor dumpfer rechtspopulistischer Hetze strotzendes online-Archiv nicht jedem dumpfen rechtspopulistischen Internethetzer zu öffnen.


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Eine Mitteilung pro domo und auf gelegentliche Nachfrage. Das Landesarbeitsgericht München hat vorgestern in letzter Instanz entschieden, dass mein ehemaliger Arbeitgeber, der Europaabgeordnete Marcus Pretzell (Betonung auf dem zweiten e), das mir schuldig gebliebene Gehalt von Juli bis Dezember 2016 in vollem Umfang bezahlen muss (Az. 10Sa 115/18, Urteil vom 25. Juli 2018). Das heißt, ich bin um die eigentlich verdiente Strafe für die Instinktlosigkeit, mich mit einem solchen Menschen überhaupt eingelassen zu haben, doch noch herumgekommen, wofür ich speziell meinem Anwalt Maximilian Krah zu danken habe.    MK am 27. 7.

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