Das Argument der EU-Richtlinien-Befürworter, dass die
Plattform-Giganten im Netz eine unverhältnismäßig große Macht gegenüber
all den Kreativen haben und diese deshalb kaum Chancen haben, für die
Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zu bekommen, ist ja nicht
falsch. Nur löst man dieses Problem nicht damit, dass man überlebten
Institutionen ihre alte Macht auch in der neuen Netz-Welt per Gesetz
sichert. Doch im Überleben von Umbrüchen ist ja so manche Institution
gut geschult.
Beispielsweise verdankt die GEMA ihre marktbeherrschende Stellung
immer noch dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph
Goebbels.
Am 28. September 1933 bekam die Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte (STAGMA)
das Monopol zur Wahrnehmung von Musikaufführungsrechten erteilt. Nach
dem Zweiten Weltkrieg führte die STAGMA ihre Arbeit fort, ab dem 24.
August 1947 allerdings als Gesellschaft für musikalische Aufführungs-
und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).
Zwar gab es nun kein gesetzlich vorgeschriebenes Monopol mehr, doch de
facto lief fast der gesamte musikalische Rechteverwertungsbetrieb über
die Gesellschaft.
Ein geerbtes Monopol wirkt lange fort. Im Netz allerdings mit seinen
vielen Angeboten an freien Lizenzen und schnell möglichen direkten
Vereinbarungen sah sich der schwerfällige GEMA-Tanker nun von vielen
kleinen Schiffen ausmanövriert. Da ist jede Regelung, die für die
Akteure möglichst verwaltungsintensiv ist, hoch willkommen. Die
bereinigt den Markt. Die kleinen Kreativen verschwinden oder ordnen sich
den großen Verwaltern unter. Es wird spannend, wer es in den nächsten
Wochen schafft, etwas in die Änderungsanträge zur vorerst gescheiterten
Richtlinie hineinzuschreiben.
Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de
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