Das AfD-Neumitglied Nikolaus Fest hat sich mit seinen Vorschlägen zum Umgang mit den Moslems in Deutschland
ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt – so weit, daß es selbst der
Jungen Freiheit (für die Fest gelegentlich schreibt) ein bißchen mulmig
wurde ob solcher „Hirngespinste“.
Sind das die bürgerlichen Intellektuellen, die die AfD so dringend
braucht?
Grund genug, einmal an das zu erinnern, was diejenigen zum
Thema sagen, die schon ein bißchen länger als Fest Farbe bekennen:
SEZESSION: Sehr geehrter Herr Professor Schachtschneider, in Ihrer Schrift Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam
kommen Sie zu dem Schluß, daß der Islam keine grundgesetzlich
geschützte Religion sei. Welche grundsätzlichen Unterschiede gibt es
zwischen Christentum und Islam?
SCHACHTSCHNEIDER: Ich habe dargelegt, daß der Islam nicht durch Art. 4
Abs. 2 GG, die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung
geschützt ist. Die Muslime können sich auf die Freiheit des Glaubens und
die des Bekenntnisses berufen. Diese Grundrechte des Art. 4 Abs. 1 GG
geben aber keine Rechte zum äußeren Handeln, sondern nur Rechte zu
inneren Vorstellungen. Die Grundrechte müssen genau unterschieden
werden.
Der Islam ist eine politische Religion, die ihre religiöse
Rechtsordnung, die Scharia, durchsetzen will. Das Christentum ist
demgegenüber nachhaltig säkularisiert. Es trennt das Religiöse vom
Politischen, das Jenseits vom Diesseits, die Kirche vom Staat. Nur eine
solche Religion kann den Schutz durch das Grundgesetz beanspruchen. Das
ist die Logik des Religionspluralismus. Die Säkularisation ist die
größte Kulturleistung Europas.
Kein Bürger darf in einer Republik, die
demokratisch sein muß, das Wort Gottes über die Gesetzgebung und die
Gesetze stellen, und keiner darf versuchen, durch Mehrheitsentscheidung
das Gemeinwesen zu einem Gottesstaat zu machen. Das mißachtet die
Grenzen der Religionsgrundrechte.
Es kann kein Widerstandsrecht aller Deutschen gegen jeden, der unsere
Verfassungsordnung zu beseitigen trachtet, und zugleich ein Grundrecht
geben, dies zu unternehmen. Der Islam würde sein Wesen als Lebens- und
Rechtsordnung aufgeben, wenn er sich säkularisieren wollte oder sollte.
SEZESSION: Sind die westlichen Demokratisierungsversuche im Irak oder
Afghanistan zum Scheitern verurteilt, weil eine muslimische
Mehrheitsbevölkerung besteht?
SCHACHTSCHNEIDER: Ja, der Islam ist seinem Wesen nach nicht
demokratiefähig. Die islamische Religion ist eine Ordnung, die alles
Handeln bestimmt. Deren uralte Gesetze gelten als von Allah
herabgesandt. Der Koran und die koranische Tradition sind mit einer
freiheitlichen demokratischen Ordnung, dem Kern unserer Verfassung,
schlechterdings unvereinbar. Gottes Gesetze stehen nicht zur Disposition
der Politik. Die Machthaber haben den Willen Gottes, was immer das sei,
zu verwirklichen. Dafür ist jeder Muslim verantwortlich. Darum ist er
zum Dschihad verpflichtet. Der Islam wird von der Umma, der weltweiten
Gemeinschaft aller Muslime, verantwortet. Es gibt immer wieder
vorsichtige Säkularisierungsansätze, gerade von Muslimen bei uns in der
westlichen Welt. Aber diese Versuche sind gegenüber den machtvollen
Verteidigern und Förderern des Islam chancenlos.
SEZESSION: Die Türkei arbeitet auf einen EU-Beitritt hin und müßte
dazu eigene Institutionen, die bislang den Laizismus garantieren,
demokratisieren, etwa den Nationalen Sicherheitsrat. Was wäre die Folge?
SCHACHTSCHNEIDER: Das würde die Islamisierung der Türkei wesentlich
fördern. Im September des vorigen Jahres ist durch ein
Verfassungsreferendum bereits die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts
von der AKP, der islamisch orientierten Regierungspartei, durch ein
neues Besetzungsverfahren erheblich geschwächt worden. Dieses Gericht
war eine weitere Stütze des Laizismus.
SEZESSION: Das Grundgesetz gibt, wie Sie sagen, jedem Deutschen das
Recht zum Widerstand gegen diejenigen, welche die freiheitlich
demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Ist der Bundespräsident
ein Verfassungsfeind, wenn er den Islam als Teil Deutschlands
bezeichnet?
SCHACHTSCHNEIDER: So weit würde ich nicht gehen. Aber er verkennt die
Rechtslage gründlich, sicher, weil er über diese, obwohl selbst Jurist,
schlecht unterrichtet ist. Er hat sich damit als ungeeignet für sein Amt
erwiesen; denn er ist verpflichtet, das Grundgesetz zu wahren und zu
verteidigen. Nur weil viele Muslime in Deutschland leben, gehört deren
Religion nicht schon zu Deutschland, zumal diese unserer
Verfassungsordnung widerspricht. Erik Lehnert im Februar 2011
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