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Sonntag, 9. Oktober 2016

Fest haut in Schachtschneiders Kerbe

Das AfD-Neumitglied Nikolaus Fest hat sich mit seinen Vorschlägen zum Umgang mit den Moslems in Deutschland ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt – so weit, daß es selbst der Jungen Freiheit (für die Fest gelegentlich schreibt) ein bißchen mulmig wurde ob solcher „Hirngespinste“. Sind das die bürgerlichen Intellektuellen, die die AfD so dringend braucht?

Grund genug, einmal an das zu erinnern, was diejenigen zum Thema sagen, die schon ein bißchen länger als Fest Farbe bekennen:

SEZESSION: Sehr geehrter Herr Professor Schachtschneider, in Ihrer Schrift Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam kommen Sie zu dem Schluß, daß der Islam keine grundgesetzlich geschützte Religion sei. Welche grundsätzlichen Unterschiede gibt es zwischen Christentum und Islam?
SCHACHTSCHNEIDER: Ich habe dargelegt, daß der Islam nicht durch Art. 4 Abs. 2 GG, die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung geschützt ist. Die Muslime können sich auf die Freiheit des Glaubens und die des Bekenntnisses berufen. Diese Grundrechte des Art. 4 Abs. 1 GG geben aber keine Rechte zum äußeren Handeln, sondern nur Rechte zu inneren Vorstellungen. Die Grundrechte müssen genau unterschieden werden.

Der Islam ist eine politische Religion, die ihre religiöse Rechtsordnung, die Scharia, durchsetzen will. Das Christentum ist demgegenüber nachhaltig säkularisiert. Es trennt das Religiöse vom Politischen, das Jenseits vom Diesseits, die Kirche vom Staat. Nur eine solche Religion kann den Schutz durch das Grundgesetz beanspruchen. Das ist die Logik des Religionspluralismus. Die Säkularisation ist die größte Kulturleistung Europas.

Kein Bürger darf in einer Republik, die demokratisch sein muß, das Wort Gottes über die Gesetzgebung und die Gesetze stellen, und keiner darf versuchen, durch Mehrheitsentscheidung das Gemeinwesen zu einem Gottesstaat zu machen. Das mißachtet die Grenzen der Religionsgrundrechte.
Es kann kein Widerstandsrecht aller Deutschen gegen jeden, der unsere Verfassungsordnung zu beseitigen trachtet, und zugleich ein Grundrecht geben, dies zu unternehmen. Der Islam würde sein Wesen als Lebens- und Rechtsordnung aufgeben, wenn er sich säkularisieren wollte oder sollte.
SEZESSION: Sind die westlichen Demokratisierungsversuche im Irak oder Afghanistan zum Scheitern verurteilt, weil eine muslimische Mehrheitsbevölkerung besteht?
SCHACHTSCHNEIDER: Ja, der Islam ist seinem Wesen nach nicht demokratiefähig. Die islamische Religion ist eine Ordnung, die alles Handeln bestimmt. Deren uralte Gesetze gelten als von Allah herabgesandt. Der Koran und die koranische Tradition sind mit einer freiheitlichen demokratischen Ordnung, dem Kern unserer Verfassung, schlechterdings unvereinbar. Gottes Gesetze stehen nicht zur Disposition der Politik. Die Machthaber haben den Willen Gottes, was immer das sei, zu verwirklichen. Dafür ist jeder Muslim verantwortlich. Darum ist er zum Dschihad verpflichtet. Der Islam wird von der Umma, der weltweiten Gemeinschaft aller Muslime, verantwortet. Es gibt immer wieder vorsichtige Säkularisierungsansätze, gerade von Muslimen bei uns in der westlichen Welt. Aber diese Versuche sind gegenüber den machtvollen Verteidigern und Förderern des Islam chancenlos.
SEZESSION: Die Türkei arbeitet auf einen EU-Beitritt hin und müßte dazu eigene Institutionen, die bislang den Laizismus garantieren, demokratisieren, etwa den Nationalen Sicherheitsrat. Was wäre die Folge?
SCHACHTSCHNEIDER: Das würde die Islamisierung der Türkei wesentlich fördern. Im September des vorigen Jahres ist durch ein Verfassungsreferendum bereits die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts von der AKP, der islamisch orientierten Regierungspartei, durch ein neues Besetzungsverfahren erheblich geschwächt worden. Dieses Gericht war eine weitere Stütze des Laizismus.
SEZESSION: Das Grundgesetz gibt, wie Sie sagen, jedem Deutschen das Recht zum Widerstand gegen diejenigen, welche die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Ist der Bundespräsident ein Verfassungsfeind, wenn er den Islam als Teil Deutschlands bezeichnet?
SCHACHTSCHNEIDER: So weit würde ich nicht gehen. Aber er verkennt die Rechtslage gründlich, sicher, weil er über diese, obwohl selbst Jurist, schlecht unterrichtet ist. Er hat sich damit als ungeeignet für sein Amt erwiesen; denn er ist verpflichtet, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Nur weil viele Muslime in Deutschland leben, gehört deren Religion nicht schon zu Deutschland, zumal diese unserer Verfassungsordnung widerspricht.  Erik Lehnert im Februar 2011



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