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Freitag, 16. Dezember 2016

FAZ flankiert Verbrechen und macht sich zum Wegbereiter des Unheils

Mittelspäter 16. Dezember

Der sogenannte Berliner U-Bahn-Treter ist identifiziert und in diversen Boulevardblättern abgebildet worden. Die FAZ machte sich ein paar Tage zuvor Gedanken, ob durch die Verbreitung von Bildern und Überwachungsvideos nicht solcher schöner Seelen Persönlichkeitsrechte verletzt würden.

Jene nämlich, und zwar sowohl des „mutmaßlichen“ Täters wie des Opfers, müssten gegen das Interesse der Tataufklärung aufgewogen werden. Auf dem Video ist ein kräftiger junger Mann zu sehen, der einer filigranen jungen Frau von hinten mit voller Kraft in den Rücken tritt, worauf sie die U-Bahntreppe hinunterstürzt. Ein unerwarteter Tritt mit solcher Wucht hätte ausgereicht, einen Klitschko zu Fall zu bringen. Dieser Typ ist der „mutmaßliche“ Täter. Aber: „Sogar Personen, die tatsächlich eine Tat begangen haben, dürfen nicht grundlos bloßgestellt werden. Auch sie müssen vor unnötiger Rufschädigung vor der Verurteilung geschützt werden.“ Es könne sich ja herausstellen, „dass durch verzerrte Optik ein falscher Eindruck entsteht“. So steht es im ungekennzeichneten Satireteil des Frankfurter Weltblattes.

Die vergaunerte Sprache – „grundlos bloßgestellt“, „unnötige Rufschädigung“ – verrät vergaunertes Denken; was wäre denn, bitteschön, „begründetes Bloßstellen“ und „nötige Rufschädigung“, wenn sogar eine derart widerwärtige Tat einen solchen Kommentar auslöst? Vielleicht der Kommentar selber?

In einem Land, in dem stolze Männer leben, würde ein Kerl, noch dazu ein Gast aus dem Ausland, der eine ihm unbekannte einheimische Frau anlasslos die Treppe heruntertritt, gründlich verprügelt der Polizei übergeben wenn nicht zwanzig Schritt vom Tatort entfernt erschlagen oder erhängt aufgefunden. Hier sinniert ein mit hoher Wahrscheinlichkeit nahkampfuntauglicher Pressstrolch über die Persönlichkeitsrechte des Treters. Und deswegen passiert dergleichen auch hier und passiert vor allem zunehmend.

Doch die eigentliche Pointe kommt erst noch. Die Tat hat sich, wie inzwischen bekannt wurde, bereits am 27. Oktober ereignet. O-Ton FAZ: „Empört wird sich im Internet darüber, dass das Video von dem Vorfall so lange zurückgehalten wurde. Dafür hatte die Polizei aber gute Gründe.“

Nämlich, Sie ahnen es bereits, die Persönlichkeitsrechte. Deswegen habe die Polizei den Kurzauftritt des Kickers nicht der Öffentlichkeit preisgegeben, bevor das Video „geleaked“ wurde. Versucht man uns zumindest einzureden. Ich wette eine Flasche Lafite-Rothschild darauf, dass der eigentliche Grund ein anderer gewesen ist. Unseren Muftis geht die Muffe weg wegen der explodierenden Gewaltkriminalität durch junge Männer, die noch nicht so lange hier leben. Wäre der Täter ein deutscher Skinhead gewesen und das Opfer ein bekopftuchtes Flüchtlingsmädel, die Sequenz wäre rund um die Uhr auf allen Kanälen gesendet worden. Da der Täter ersichtlich ein „Südländer“ war, hat man die ohnehin viel zu hysterischen Menschen, die schon länger hier leben, von unstatthaften Verallgemeinerungen und Generalverdachtsbekundungen abhalten wollen. „Und nicht zuletzt sind die Rechte des Opfers auf Privatsphäre zu berücksichtigen“, ergänzt die FAZ. Die junge Frau war ja nun wirklich unvorteilhaft gestürzt.

Aber seid unbesorgt, Brüder und Schwestern, der Täter, ein „Bulgare“, sucht Schutz in seinem mutmaßlichen Heimatland. Deutschland ist jetzt noch sicherer geworden. Und nun freue dich Berlin!




Vormittäglicher 16. Dezember

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine erhellende Analyse über "Hass und Hetze im Strafrecht" publiziert. Hass, heißt es dort, werde "seitens der höchstrichterlichen Rechtsprechung definiert als 'eine gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil'." Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum werde allerdings betont, "dass eine sachliche, wahrheitsgemäße Berichterstattung in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden könne, auch wenn sie in tendenzieller Absicht erfolge und geeignet sei, ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen."

Und: "Das geltende Strafrecht als Tatstrafrecht knüpft die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit, was oft schlagwortartig dahingehend benannt wird, das geltende Strafrecht sei kein „Gesinnungsstrafrecht“. Gedanken, Überzeugungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein, wie schon der römische Jurist Ulpian feststellte: Cogitationis poenam nemo patitur – Gedanken sind straffrei (Digesten 48, 19, 18).
Hass an sich mag also etwa aus moralischen Gründen abgelehnt werden, ist jedoch nicht strafbar. Auch die Qualifikation einer Äußerung als 'Hetze' besagt noch nichts über deren strafrechtliche Relevanz" (mehr hier.)

Deswegen wollen Maas, Schwesig et al. auch nicht das geltende Strafrecht im Netz durchsetzen, sondern ein von ihnen geschaffenes Unrecht aus Gesinnungskontrolle, Löschung und willkürlichen Sperrung ohne juristische Legitimation. 
Interessant in diesem Kontext der auf Achgut formulierte Verdacht, die Denunziation einiger konservativer Webseiten durch einen Mitarbeiter der Agentur Scholz & Friends sei kein genuiner Ausfluss einer persönlichen Blockwartmentalität, sondern Versuchsballon für ein Geschäft gewesen, ein Pilotprojekt für das Wahljahr 2017, eine Bewerbung dafür, tief in die für den Kampf "gegen rechts" bestückten Kassen unserer geliebten Ministerin M. Schwesig greifen zu dürfen, hier.     MK am 16. 12. 2016

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