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Donnerstag, 15. Dezember 2016

Junges Blut



Mittlerweile steht fest, daß es sich bei Hussein K. um den in Griechenland wegen Raubes und versuchten Mordes verurteilten Straftäter handelt. Am Donnerstag morgen veröffentlichten die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Polizeipräsidium Freiburg eine gemeinsame Pressemitteilung: „Zwischenzeitlich liegt die Mitteilung des Bundeskriminalamts vor, welches bestätigt, daß die Fingerabdrücke des Mannes, welcher in Griechenland verurteilt worden sein soll, identisch sind mit dem dringend Tatverdächtigen im Mordfall der 19jährigen Studentin.“
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FREIBURG/KORFU. Hussein K. wird verdächtigt, die Freiburger Medizinstudentin Maria L. vergewaltigt und ermordet zu haben. Jetzt werden immer mehr Details aus dem kriminellen Leben des illegal nach Deutschland eingereisten Flüchtlings (nach eigenen Angaben 17 Jahre jung), bekannt. Hussein K. soll wegen eines weiteren versuchten Frauenmordes in Griechenland vorbestraft sein.
Nach Berichten der griechischen Zeitungen Proto Thema und Zougla.gr über den damaligen versuchten Mord an der 20 Jahre alten Geschichtsstudentin an der Ionischen Universität von Kerkyra, Spyridoula C., ergibt sich folgendes Bild:

Demnach war die junge Frau mit vier oder fünf Freundinnen am 26. Mai 2013 in dem Ort Kerkyra auf Korfu unterwegs. Ihr Vater Pantelis C. schilderte damals griechischen Medien, daß die Mädchen gegen 1.30 Uhr nachts auf dem Heimweg waren. Sie seien auf einer Uferpromenade spazieren gegangen, die am Rand einer steilen Klippe entlang führt. Die anderen Frauen blieben an einer Stelle des Wegs zurück, doch Spyridoula ging weiter und wurde, vielleicht weil sie alleine war, von einem wie sich später herausstellte afghanischen Flüchtling angegriffen. Er verlangte ihren Geldbeutel, sie gab ihn ihm sofort.

Als sich zwei Autos näherten, ließ der Räuber die Tasche mit Kleingeld und Dokumenten fallen. Er bekam vermutlich Angst, von Zeugen gesehen  zu werden und warf die junge Frau und den Geldbeutel über das Geländer der Befestigungsmauer. Das Opfer stürzte acht Meter in die Tiefe. Dabei brach sie sich die rechte Hand.
Der Täter konnte festgenommen werden. Den griechischen Ermittlern soll Hussein K. damals angegeben haben, aus dem Iran zu stammen und über Athen nach Korfu gelangt zu sein. Die Polizei hatte gefordert, eine Altersbestimmung machen zu dürfen. Ob dies gemacht wurde, ist unklar.
Bei den erkennungsdienstlichen Behandlungen soll er der griechischen Polizei keine Fragen zu seinen Tattoos beantwortet haben, sagte aber, er sei Moslem.

Er sei, berichtet der Spiegel unter Berufung auf dessen griechische Anwältin, angesichts der ihm vorgeworfenen Straftaten eher „neutral“ und „unemotional“ aufgetreten. Bei seinem Opfer wollte er nicht um „Vergebung“ bitten, erinnert sich die Anwältin. Der Gerichtsprozeß fand am 11. Februar 2014 auf Korfu hinter verschlossenen Türen statt: Der angeblich minderjährige iranische Flüchtling afghanischer Abstammung wurde wegen Raubes und versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt.  Normalerweise hätte er davon vier bis sechs Jahre im Gefängnis absitzen müssen. Das Gericht hatte sich gegen eine Abschiebung ausgesprochen. Hussein K. wurde in ein Jugendgefängnis in Volos inhaftiert. Allerdings wurde Hussein K. nach 18 Monaten,  am 31. Oktober 2015, unter Auflagen auf Bewährung freigelassen. Das läge, so berichtet der Spiegel an einem Gesetz, das im April 2015 in Griechenland in Kraft getreten war und das jugendlichen Straftätern eine frühere Entlassung, eine Art Amnestie, ermöglicht, solange das Strafmaß zehn Jahre Haft nicht überschreite, der Inhaftierte sich gut führe und er mindestens schon sechs Monate seiner Strafe verbüßt hätte. Grund dieses Gesetzes soll möglicherweise die völlige Überbelegung der griechischen Gefängnisse gewesen sein. Hussein K. habe all diese Voraussetzungen erfüllt. Danach hätte er sich aber in Athen, an seinem Wohnsitz, regelmäßig bei den Ämtern melden müssen.

Das tat er allerdings nicht, sondern zog weiter nach Deutschland. Am 12. November 2015 wurde er auf dem Bundespolizeirevier in Freiburg vorstellig. Er hatte keine Ausweispapiere dabei, gab laut Spiegel an, am 12. November 1999 in Ghazni (Afghanistan) geboren worden und über Österreich eingereist zu sein. Hussein K. wurde erkennungsdienstlich behandelt. Dabei stellte sich heraus, daß er nicht zur Fahndung ausgeschrieben war. Denn Abfragen bei Interpol und im Schengener Informationssystem blieben negativ.
Weil somit das Geburtstagskind laut polizeilicher Abfragen nicht nur unbescholten, sondern auch minderjährig war, übernahm das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald die Vormundschaft. Drei Monate später, im Februar 2016 stellte Hussein K. einen Asylantrag und wurde in eine Pflegefamilie überwiesen. Elf Monate später, am 14. Oktober 2016, ist Maria L. tot.
Hussein K. soll zur Zeit in der Gefängnisklinik Hohenasperg bei Ludwigsburg Klinik liegen und rund um die Uhr bewacht werden.   JF


Presserat beharrt auf Bevormundung der Bürger

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