HAMBURG. Die Deutsche Wildtierstiftung befürchtet, die geplante
Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes werde zentrale Belange des
Naturschutzes bei der Errichtung von Windkraftanlagen außer Acht lassen.
„Die Novellierung führt zu einer dramatischen Verschärfung der
Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen“, sagte
Stiftungsvorstand Fritz Vahrenholt. „Das ist inakzeptabel.“
Künftig soll das Tötungs- und Verletzungsverbot von Tieren gemäß dem
Naturschutzgesetz nicht mehr gelten, wenn eine „Beeinträchtigung
unvermeidbar ist“. Dies gelte insbesondere für Windkraftanlagen, da der
Ausbau von Windenergie nach der Gesetzesnovelle ein öffentliches
Interesse sei. Künftige Betreiber können dann betriebs- und
anlagenbezogene Risiken lascher handhaben, kritisierte die Stiftung in
einer Stellungnahme.
„Die Tötung von Vögeln ist damit kein prinzipieller Hinderungsgrund
für den Bau von Windkraftanlagen.“ Bereits jetzt töteten deutsche
Windkraftanlagen rund eine Viertelmillion Fledermäuse und über 12.000
Greifvögel im Jahr, wie eine Studie der Stiftung festhält. Die Liste der
gefährdeten Arten gehe dabei durch die breite Vogelwelt. Vahrenholt
forderte andere Umweltschutzorganisationen zum Widerstand auf. „Wir
erwarten von den anerkannten Naturschutzverbänden, daß sie gegen diese
Verschlechterung des Naturschutzes protestieren.“ JF
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