In den letzten Wochen und Tagen habe ich viele Mails erhalten mit der
Frage, wie es mit der „Gemeinsamen Erklärung“ weitergeht, nachdem wir
das Quorum erfüllt haben. Neben den 57.512 Online-Unterschriften gab es
7.702 Faxe und Briefe, insgesamt kamen 65.214 zusammen.
Allerdings habe ich am Freitag, dem 22. Juni, etwa ein Dutzend Mails
bekommen von Unterstützern, die sich zum Teil so früh wie am 23. Mai in
die Maske des Bundestages eingetragen hatten, die Bestätigungsmail aber
erst am 22. Juni erhielten. Wenn sie dann den angezeigten Link
anklickten, bekamen Sie die Mitteilung, dass die Zeichnungsfrist
abgelaufen sei.
Aber nicht nur der Bundestag hatte Schwierigkeiten. Auch
die Post hat offensichtlich Probleme mit der Zustellung von
Unterschriften. Ein Unterstützer aus Radolfzell hatte Unterschriften
gesammelt und am 14. Juni per Einschreiben dem Bundestag zugestellt.
Leider ist die Sendung immer noch nicht zugestellt.
Ich wollte erst die offizielle Mitteilung aus dem Bundestag abwarten,
bevor ich etwas zum weiteren Procedere veröffentliche. Die habe ich
inzwischen immer noch nicht erhalten, aber nachdem ich den
Ausschussvorsitzenden Marian Wendt auf einem der vielen Sommerfeste, die
sich das politische Berlin im Juni nach harter Parlamentsarbeit zur
Erholung gönnt, getroffen habe, kann ich Folgendes sagen: Wir bekommen
die öffentliche Anhörung, aber erst Anfang Oktober. Diese Anhörung wird
auf dem Parlamentskanal übertragen und kann überall im Land gesehen
werden.
Ich darf fünf Minuten unser Anliegen vortragen und begründen,
dann gibt es Fragen der Abgeordneten.
Ob er denn sicher sei, dass es diesen Bundestag im Oktober noch gäbe,
wollte ich von Wendt wissen. Das wollte er nicht beantworten. Er hat
mir aber verraten, dass inzwischen Petitionen, die noch nicht erledigt
werden konnten, auch in eine neue Legislaturperiode übernommen würden.
Inzwischen hat es unsere „Gemeinsame Erklärung“ sogar in ein
Amtsblatt geschafft. Der unkonventionelle Landrat des Weimarer Landes
Hans-Helmut Münchberg hat das veranlasst. Leider kam es zu spät heraus,
um noch weitere Unterzeichner gewinnen zu können, aber es ist ein
symbolisches Zeichen.
Selbst Bundespräsident Steinmeier hat sich zur Erklärung geäußert,
wenn auch nur, um zu begründen, warum mir dafür kein
Bundesverdienstkreuz 1. Klasse zusteht, wie von Gunter Weißgerber und
Roger Letsch vor nur vierzehn Tagen für mich beantragt wurde. Die
Begründung ist so interessant, dass ich sie hier wiedergebe:
„Die bloße Wahrnehmung von Grundrechten ist kein
auszeichnungswürdiges Verdienst. So legitim und erwünscht die aktive
Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger an der politischen Debatte ist,
so können Beiträge im politischen Meinungskampf allein nicht Grundlage
einer Auszeichnung sein. Anderenfalls liefe die Ordensverleihung auf
eine Parteinahme des Bundespräsidenten und eine Einmischung in die
Tagespolitik hinaus.“
Und hier die Interpretation dieser Antwort von Roger Letsch, der mich zusammen mit Gunther Weißgerber vorgeschlagen hatte:
„Das klingt zunächst enttäuschend, doch auf den zweiten Blick
steckt mehr in den Formulierungen. Wenn etwa im weiteren Text zu lesen
ist, dass die friedliche Vertretung einer politischen Meinung „keine
auszeichnungswürdige Leistung“, sondern in einer „freiheitlichen
Demokratie selbstverständlich“ sein sollte, muss ich dem Präsidenten für
diese ermutigenden Worte sogar meinen aufrichtigen Dank ausdrücken.
Er widerspricht hier in wenigen Sätzen all jenen Trompetern der
„gelenkten Meinungsfreiheit“, die sich anmaßten, die „Erklärung 2018“,
die maßgeblich von Vera Lengsfeld initiiert wurde, für illegitim und
falsch zu erklären. Unser Präsident sieht das offensichtlich anders –
wie sonst sollte ich seine Worte interpretieren? Widerstand ist also
doch nicht zwecklos, sondern legitim und sogar selbstverständlich.
Danke für die Klarstellung, Herr Steinmeier!" Vera Lengsfeld
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