Eine Expertise des einst geschassten Gutachters im Geheimdienstfall
netzpolitik.org, Jan-Hendrik Dietrich, belastet Bundesjustizminister
Heiko Maas (SPD). Der Rechtsgutachter und Geheimdienstexperte erhärtet
jetzt den Vorwurf des Landesverrats gegenüber Bloggern, die vor einem
Jahr detaillierte Personalpläne der neuen Cyberabwehr des Bundesamtes
für Verfassungsschutz ins Internet stellten.
Minister Maas wird mit dieser Stellungnahme in Bedrängnis gebracht.
Der im Juli 2015 im Rahmen der Strafermittlungen der Generalbundesanwaltschaft beauftragte Gutachter Professor Jan-Hendrik Dietrich durfte seine Arbeit nicht fertigstellen. Jetzt nimmt er nachträglich in einer dem ARD-Politikmagazin Kontraste exklusiv vorliegenden Expertise Stellung zu der Frage, ob die Blogger damals Staatsgeheimnisse verletzt haben.
Die Expertise steht im Zusammenhang mit den damals von der Presse kritisierten Ermittlungen wegen Landesverrates durch den ehemaligen Generalbundesanwalt Harald Range. Die Leitungsebene des Bundesjustizministeriums drängte darauf, das Verfahren gegen die Betreiber und Autoren des Blogs einzustellen. Dies, obwohl bereits das belastende Ergebnis des unabhängigen Rechtsgutachters Dietrich vorlag, so Range vor dem Bundestagsausschuss.
Minister Maas wird mit dieser Stellungnahme in Bedrängnis gebracht.
Der im Juli 2015 im Rahmen der Strafermittlungen der Generalbundesanwaltschaft beauftragte Gutachter Professor Jan-Hendrik Dietrich durfte seine Arbeit nicht fertigstellen. Jetzt nimmt er nachträglich in einer dem ARD-Politikmagazin Kontraste exklusiv vorliegenden Expertise Stellung zu der Frage, ob die Blogger damals Staatsgeheimnisse verletzt haben.
Die Expertise steht im Zusammenhang mit den damals von der Presse kritisierten Ermittlungen wegen Landesverrates durch den ehemaligen Generalbundesanwalt Harald Range. Die Leitungsebene des Bundesjustizministeriums drängte darauf, das Verfahren gegen die Betreiber und Autoren des Blogs einzustellen. Dies, obwohl bereits das belastende Ergebnis des unabhängigen Rechtsgutachters Dietrich vorlag, so Range vor dem Bundestagsausschuss.
Der Gutachter, Jan-Hendrik Dietrich, kam
zum Schluss, dass es sich bei den von netztpolitik.org veröffentlichten
Informationen teilweise um "Staatsgeheimnisse" handelte. Sein damaliges
Ergebnis führt er nun in seiner Expertise aus: "Ausländische
Nachrichten- und Geheimdienste werden dadurch in die Lage versetzt, die
(technische) Auswertungs- und Abwehrkompetenz des BfV besser beurteilen
zu können ... Gleiches dürfte für terroristische Gruppen wie den IS
gelten". Ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit sei zu
befürchten.
Mit der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, ist eine wesentliche Bedingung für den Strafvorwurf Landesverrat gegeben.
Mit der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, ist eine wesentliche Bedingung für den Strafvorwurf Landesverrat gegeben.
Der renommierte Strafrechtsexperte
Professor Felix Herzog von der Universität Bremen kann nicht
nachvollziehen, warum man damals das Verfahren Schlag auf Fall
einstellte. "Dann muss das gründlich ermittelt werden", sagte er dem ARD-Magazin Kontraste.
Gegen die politische Einflussnahme auf seine Ermittlungen protestierte Range öffentlich. Daraufhin versetzte ihn Justizminister Maas in den vorzeitigen Ruhestand. Das Bundesjustizministerium erstellte in Folge hausintern und binnen sieben Tagen ein Gegengutachten, das die Blogger entlastete. "Von Unabhängigkeit kann man hier nicht unbedingt ausgehen", erklärt Herzog. "Es ist nicht zu erwarten, dass die Mitarbeiter im Ministerium zu einem anderen Ergebnis kommen, als der Minister."
Das Verfahren wurde schließlich auf Basis dieses hausinternen Gutachtens eingestellt.
Zu den Recherchen des ARD-Magazins Kontraste wollte sich der Minister nicht äußern.
Mehr Informationen dazu in der Sendung vom 6.10.2016, 21.45 Uhr im Ersten. rbb
Gegen die politische Einflussnahme auf seine Ermittlungen protestierte Range öffentlich. Daraufhin versetzte ihn Justizminister Maas in den vorzeitigen Ruhestand. Das Bundesjustizministerium erstellte in Folge hausintern und binnen sieben Tagen ein Gegengutachten, das die Blogger entlastete. "Von Unabhängigkeit kann man hier nicht unbedingt ausgehen", erklärt Herzog. "Es ist nicht zu erwarten, dass die Mitarbeiter im Ministerium zu einem anderen Ergebnis kommen, als der Minister."
Das Verfahren wurde schließlich auf Basis dieses hausinternen Gutachtens eingestellt.
Zu den Recherchen des ARD-Magazins Kontraste wollte sich der Minister nicht äußern.
Mehr Informationen dazu in der Sendung vom 6.10.2016, 21.45 Uhr im Ersten. rbb
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